Die Vorlesung Islamisches Recht I führt in die Grundlagen der Materie ein. Sie befasst sich mit der Entstehung des islamischen Rechts im Hinblick auf Institutionenbildung und Rechtsquellenlehre. Sodann werden die wichtigsten Bereiche des traditionell islamischen Rechts (Ehe-, Familien- und Erbrecht, Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Straf- und Deliktsrecht, Vorformen von Staats- und Verwaltungsrecht) behandelt. Abgedeckt wird der Zeitraum vom 7. bis zum 19. Jahrhundert. Die anschließende Reformperiode und ihre Auswirkungen bis in die Gegenwart schließt sich in der Vorlesung Islamisches Recht II an.