13 - PÜ-Einheit 12 (Erlaubnistatbestandsirrtum) [ID:40911]
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Ja, herzlich willkommen zu unserer 12. Einheit. Heute geht es um den Erlaubnistatbestandsirrtum.

Ich schicke euch einen Punkt nochmal vorweg. Ich zeichne diese Einheit jetzt nicht am

26. oder 27.1. auf, sondern erst am 8.2. im Nachhinein, damit ich euch einfach alle Einheiten

in Vorbereitung für die Klausuren zur Verfügung stellen kann. Bitte entschuldigt, wenn ich

an der Stelle vielleicht an der einen oder anderen Stelle mal bei den Zeiten durcheinander

komme und sage, das habt ihr schon gemacht, obwohl ihr es vielleicht noch in Einheit 13

oder 14 machen, denkt euch das dann bitte einfach in die Zukunft. Heute geht es um

den Erlaubnistatbestandsirrtum, doch bevor wir dahin kommen, ein kurzes Recap dazu, was

wir in der letzten Einheit gemacht haben. Genauer gesagt, was wir eigentlich in der

vorletzten Einheit gemacht haben. In der letzten Einheit haben wir uns dann mit der

Probeklausur auseinandergesetzt und in der Einheit davor haben wir uns die Schuld angeschaut.

Dabei haben wir festgestellt, dass die Schuld jedenfalls in einer ihrer Ausprägungen die

normative Vorwerfbarkeit oder die persönliche Vorwerfbarkeit der Tat nach dem normativen

Schuldbegriff, jetzt habe ich die Wörter richtig sortiert, die persönliche Vorwerfbarkeit

der Tat für den Täter darstellt. Und wir haben festgestellt, es gibt verschiedene

Schuldausschließungsgründe und Entschuldigungsgründe und haben uns vor allem mit § 35 StGB näher

beschäftigt und § 35 StGB ist der entschuldigende Notstand, der gewisse Ähnlichkeiten zu

§ 34 StGB, dem rechtfertigen Notstand, aufweist aber drei wesentliche Unterschiede, nämlich

zum ersten und zweiten eine doppelte Einschränkung bei der Notstandslage, wir haben nämlich

nur gewisse Rechtsgüter erfasst, die sind abschließend im § 35 StGB aufgezählt, anders

als bei § 34 StGB, wo was von anderen Rechtsgütern steht und zweitens, die zweite Einschränkung

ist, dass wir auch nur gewisse Rechtsgutsträger geschützt haben, nämlich den Täter, einen

Angehörigen oder eine sonst eben nahestehende Person, also eine sogenannte Sympathieperson.

Dafür haben wir als dritten Unterschied eine weitere Möglichkeit, eine weitere Reichweite

der Notstandshandlung, man wird für mehr entschuldigt, als man gerechtfertigt würde, hier reicht

die Erforderlichkeit, wir haben keine Interessenabwägung, wir brauchen kein wesentliches Überwiegen,

wir haben einen Ausschuss nur dann, wenn die Hinnahme der Gefahr dem Täter ausnahmsweise

zumutbar ist, beispielsweise weil er eine besondere Gefahrtragungspflicht hat, weil

er beispielsweise Polizist oder Retter oder Feuerwehrmann ist oder weil er die Gefahr

selbst vorwerfbar verursacht hat in gewissen Grenzen oder auch bei besonders krassen Missverhältnissen.

Das sind so die Grundkonstellationen.

Heute beschäftigen wir uns noch mal etwas näher mit den Irrtümern und hier gibt es

verschiedene Irrtümer, die ihr im Grunde in zwei große Komplexe aufteilen könnt.

Man kann sich über Tatsachen irren oder man kann sich über das Recht irren und wenn man

sich über Tatsachen irrt, kann das an verschiedenen Punkten anknüpfen.

Man kann sich über Tatsachen, die zum Tatbestand gehören, irren.

Das ist da der Tatbestandsirrtum 16.1.1.

Den kennen wir schon, führt zum Vorsatzausschluss.

Es gibt auch den Fall über außertatbeständliche Umstände, Stichwort Error in Persona.

Da gilt der Umkehrschluss aus 16.1.1.

Der ist grundsätzlich unbeachtlich.

Error in Persona, Wellobjekte und Apparat zügtues haben wir in 1,5.6.

uns näher angeschaut.

Es gibt die Konstellation, dass man sich über das Vorliegen einer Rechtfertigungssituation

irrt.

Das ist der sogenannte Erlaubnis-Tatbestandsirrtum, mit dem werden wir uns heute beschäftigen.

Und es gibt noch die Konstellation, dass man sich über das Vorliegen einer Situation nach

35 irrt.

Das ist der sogenannte Putativen-Notstand.

Das steht aber im 35 Absatz 2 StGB und dementsprechend verweise ich da einfach aufs Gesetz.

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:06:33 Min

Aufnahmedatum

2022-02-08

Hochgeladen am

2022-02-09 02:36:04

Sprache

de-DE

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