2 - Vorgehen bei strafrechtlichen Fällen [ID:36834]
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Herzlich willkommen zurück zu unserem zweiten Video zum Theorievorklapp vor unserer ersten

Einheit. Keine Sorge, ihr bekommt jetzt nicht jede Woche eine Aufzeichnung mit einem Theorievorklapp,

da müsst ihr euch wirklich keine Gedanken machen. Ich habe jetzt nur diese erste Einheit im Vorfeld

aufgezeichnet aus zwei Gründen. Nämlich zum einen ist der Theorievorklapp doch etwas umfangreicher

und den würde ich deshalb gerne herausnehmen aus unserer Einheit, damit wir in der Einheit mehr

Zeit zum Üben haben. Und zum anderen, weil das in meinen Augen was wirklich wichtiges ist und da

sehr viele Tipps auch für die Klausurbearbeitung drin sind, sodass ich euch die Möglichkeit geben

möchte, das Ganze gegebenenfalls mehrfach anzuschauen. Und da hilft natürlich eine

Aufzeichnung deutlich besser, als wenn ihr das Ganze einfach in der Übung einmal hört. Wie ihr

merkt, ich habe am Setting ein bisschen was geändert. Also es sind etwas andere Lichtverhältnisse. Ich

trage jetzt dieses Headset, das liegt daran, dass ich zwar eigentlich dieses Video heute Vormittag

schon einmal aufgezeichnet habe, aber dann ist mir nach sechs Minuten aus irgendwelchen Gründen die

Aufzeichnung vom Ton weggefallen, sodass ich jetzt das Ganze am Abend später noch einmal

aufzeichnen werde und dann zurückgreife auf das alte bewährte Headset. Jetzt aber zu unserem

Inhalt. Und zwar möchte ich euch hier in dieser Einheit das Thema Vorgehen bei strafrechtlichen

Fällen näher bringen. Und zwar haben wir da einen Dreischritt, wie wir in einer Klausur vorgehen. Ihr

solltet für euch erst einmal wissen, ihr habt in aller Regel Fallklausuren. Also ihr müsst einen,

ihr bekommt ein Sachverhalt präsentiert, irgendwas was im Leben passiert ist. Und den

Sachverhalt müsst ihr dann lösen. Da bekommt ihr dann eine bestimmte Fragestellung dazu, beispielsweise

wie hat sich der T strafbar gemacht oder so etwas. Und die müsst ihr beantworten in Form eines

Gutachtens. Das kennt ihr aber denke ich schon aus der Einführungswoche und auch aus verschiedenen

anderen Veranstaltungen. Wie geht man da im Strafrecht am besten vor, wobei ich sagen muss,

die groben Empfehlungen gelten sowohl fürs Strafrecht als auch für alle anderen Fächer.

Ich gehe im Strafrecht mit einem Dreischritt am sinnvollsten vor. Der erste Schritt, das klingt

total banal, aber ich werde euch gleich erzählen, was das Ganze bedeutet und wie das Ganze dann

sich in der Praxis realisiert, ist genaues Lesen. Der zweite Schritt ist das Erstellen einer Gliederung

und der dritte abschließende Schritt ist dann das Ausformulieren der Lösung. Das sind eure drei

Schritte, mit der ihr eine Klausur bearbeiten könnt und solltet. Wenn ihr diese drei Schritte

sorgfältig durchführt und ihr könnt den Inhalt auch noch, dann steht einer guten Klausur eigentlich

nichts mehr im Weg. Der erste Schritt ist genaues Lesen. Ich meine, jetzt werdet ihr sicherlich sagen

oder euch denken, ich kenne schon seit der ersten Klasse das Lesen, ich weiß, wie das geht, aber es

gibt Lesen und es gibt Lesen und ich möchte mich jetzt hier mit euch mit dem Lesen auseinandersetzen.

Es klingt jetzt sehr kryptisch, aber es geht darum, wie lese ich in einer Klausur am sinnvollsten. Die

erste Frage dabei ist eine ganz banale, wo fange ich an? Wo fange ich bei einer Klausur mit dem Lesen

an? Man könnte jetzt erstmal denken oben. Bietet sich prinzipiell mal an, aber es ist so, dass ihr

in den Klausuren ein Sachverhalt bekommt, ich habe es ja gerade schon gesagt, irgendeine Geschichte,

was im echten bzw. in dem Fall natürlich im nicht echten Leben passiert ist und dann habt

ihr eine Aufgabenstellung dazu, was ihr tun müsst. Beispielsweise prüft die Strafbarkeit nach dem

StGB und zwar die Strafbarkeit des T. Oder hat sich A gemäß § 212 StGB, das ist der Totschlag,

strafbar gemacht. Oder auch hat sich O nach dem StGB strafbar gemacht. § 24 StGB, das ist die

gefährliche Körperverletzung, ist nicht zu prüfen. So kann ein Bearbeitervermerk ausschaut. Und ihr

fangt mit dem Lesen am besten mit diesem Bearbeitervermerk an, weil dann wisst ihr,

was ihr machen müsst. Und wenn ihr wisst, was ihr machen müsst und dementsprechend auch wisst,

was ihr nicht machen müsst, dann liest ihr den Sachverhalt, also das, was im Fall passiert ist,

schon mit ganz anderen Augen. Weil dann wisst ihr, wenn jetzt beispielsweise der Mord ausgeschlossen

ist § 211 StGB, ich muss mir jetzt keine Gedanken darüber machen, ob unser Täter vielleicht ein

Mordmerkmal verwirklicht hat. Oder wenn die Strafbarkeit des B zu prüfen ist, dann müsste

ich mir erstmal keine Gedanken darüber machen, ob der A eine Straftat gemacht hat. Das kann zwar

incidentende Rolle spielen, beispielsweise bei einer Notwehr, aber zunächst einmal muss ich mich auf die

Strafbarkeit des B konzentrieren. Und damit ich das schon von Anfang an im Sachverhalt richtig

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:02:10 Min

Aufnahmedatum

2021-10-19

Hochgeladen am

2021-10-20 01:46:44

Sprache

de-DE

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