3 - PÜ-Einheit 3 (Kausalität) [ID:37766]
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Herzlich willkommen zu unserer dieswöchigen Einheit in der Probe Deutschischen Übung Grundkurs

Strafrecht 1. Angesichts der Umstände habe ich mich jetzt dafür entschieden, dass wir uns in dieser

Woche digital treffen und auch nicht wirklich treffen, sondern ein asynchrones Format gewählt.

Der Hintergrund ist folgender. Mich haben von euch einige Zuschriften erreicht mit der Bitte,

dass wir es bitte nicht präsent machen sollen, weil man sich dann doch ein paar Gedanken macht

wegen Ansteckungsrisiko und von daher bleibt nur eine digitale Form. Ich möchte euch da auch

wirklich nicht irgendwie Sorgen machen, deshalb möchte ich euch da entgegenkommen und habe mich

jetzt für eine digitale Form entschieden. Ich habe mich dann gegen eine Zoom-Pü entschieden vor dem

Hintergrund, dass ja einige von euch nicht in Erlangen wohnen und vielleicht direkt vorher

oder direkt nachher eine Vorlesung oder eine andere Übung in Erlangen haben. Wenn wir jetzt

beispielsweise in Nürnberg oder in Bamberg wohnen, dann ist es schwierig da entsprechend rechtzeitig

nach der Zoom-Pü noch zur Präsenzvorlesung zu kommen. Das Studium soll für jeden studierbar

sein, auch in Corona-Bedingungen und vor dem Hintergrund habe ich mich jetzt für dieses

aufgezeichnete Format entschieden. Was für euch den Vorteil hat, ihr könnt euch das ganze anschauen,

wann es euch zeitlich in den Kram passt. Ihr könnt das ganze vielleicht auch mit einer erhöhten

Geschwindigkeit anschauen oder wenn euch irgendwas zu schnell geht, könnt ihr euch das ganze auch

einfach noch mal anschauen. Hat aber auf der anderen Seite den Nachteil, wir haben deutlich

weniger Interaktion, logisch, deshalb ist es sinnvoll, wenn ihr an der Stelle euch ein paar

Gedanken macht, wie ihr mit dieser aufgezeichneten Version der Pü umgeht. Am besten, wenn wir dann

zum Fallteil kommen, haltet ihr bevor die Lösung des Fallteils von mir besprochen wird, das Video

an und macht euch eigene Gedanken. An einzelnen Stellen werde ich euch auch noch mal explizit sagen,

worüber ihr euch Gedanken machen sollt. Das gibt euch dann die Möglichkeit, dass ihr nicht

nur konsumiert, nicht nur quasi Jura Netflix, sondern dass ihr auch wirklich selbst aktiv

werdet und damit das, was heute Stoff der Einheit ist, ja selbst aktiv prozessiert und damit auch

deutlich besser lernen könnt. Und was ist heute Stoff der Einheit? Unser heutiger Stoff der Einheit

ist die Kausalität. Bevor wir aber damit anfangen, möchte ich noch mal eine kurze Wiederholung zu

unserer letzten Einheit machen. Und letzte Einheit, zunächst einmal mit dem Aufbau der

strafrechtlichen Prüfung, dem dreistufigen Deliktsaufbau auseinandergesetzt und anschließend

mit dem Handlungsbegriff. Da ich, wie ich letzte Woche schon mehrfach betont habe, den Handlungsbegriff

für massiv überschätzt halte von Studierenden, möchte ich darauf jetzt nicht großartig eingehen.

Nur der kurze Hinweis, bewertet das nicht über in der Klausur. Also spätestens im zweiten Semester

solltet ihr in unproblematischen Fällen wirklich nicht mal ein Wort zur Handlung schreiben. Und nur

in den problematischen Fällen, die wir uns in der letzten Stunde gegen Ende angeschaut haben,

vertiefter mit dem Handlungsbegriff oder den verschiedenen Handlungsbegriffen auseinandersetzen.

Ich möchte meine Wiederholung diesmal auf den Deliktsaufbau fokussieren und wir haben dabei

festgestellt, dass es den sogenannten dreistufigen Deliktsaufbau gibt. Mit erstens Tatbestandsmäßigkeit,

zweitens Rechtswidrigkeit, drittens Schuld. Was die einzelnen Punkte bedeuten, habe ich letzte

Woche gesagt, möchte ich hier aber noch mal kurz wiederholen, einfach um das Ganze wieder euch in

Erinnerung zu rufen. Die Tatbestandsmäßigkeit ist das sogenannte vorläufige Unwerturteil über die

Tat. Der Gesetzgeber sagt, ein bestimmtes Verhalten ist so schädlich für die Gesellschaft oder für

einzelne Personen, dass wir es grundsätzlich einmal verbieten wollen. Ausnahmen sind aber möglich,

dazu dann bei der Rechtswidrigkeit. Der Gesetzgeber sagt also, es ist grundsätzlich mal aus unserer

Sicht Unrecht jemand anderen zu töten, deshalb habe ich die Norm geschaffen, § 212 StGB, wer einen

anderen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird bestraft. Anmerkung zu diesem, ohne Mörder zu sein,

weil es dazu auch schon Rückfragen gab. Das steht im Gesetz, hat für euch aber aktuell noch keine

Bedeutung, da geht es einfach nur um das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag, das ist relativ

umstritten, das werden wir im zweiten Semester anschauen. Für euch ist wichtig beim 212 StGB,

beim Totschlag einfach nur zu prüfen, ob jemand einen anderen Menschen getötet hat, sprich ist ein

anderer Mensch gestorben, Erfolgseintritt, liegt Kausalität und objektive Zurechnung vor, im

objektiven Tatbestand, im subjektiven Tatbestand, entsprechender Vorsatz nach § 15 StGB plus dann

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:24:21 Min

Aufnahmedatum

2021-11-09

Hochgeladen am

2021-11-09 15:06:04

Sprache

de-DE

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