7 - PÜ-Einheit 7 (Notwehr) [ID:38953]
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Ja, herzlich willkommen zu unserer siebten Einheit zu der Aufzeichnung, die ihr hoffentlich

nicht bzw. zumindest nicht live sehen könnt, sondern höchstens wenn ich sie im Nachhinein

euch zur Verfügung stelle, weil das bedeutet, dass unsere Übung ganz regulär stattgefunden

hat.

Gesetzt im Fall, dass das nicht funktioniert, habe ich die Übung jetzt aber schon einmal

vorbereitet und zeichne sie euch hier heute auf und stelle das euch im gegebenen Fall

natürlich zur Verfügung.

In der heutigen Einheit geht es um die Notwehr, aber bevor wir dazu kommen, noch einmal eine

kurze Wiederholung zu dem, was wir in der letzten Woche besprochen haben.

Wir haben uns in der letzten Woche auseinandergesetzt mit dem subjektiven Tatbestand und haben dabei

insbesondere uns angeschaut, wie das mit dem Irrtümern ist.

Wir haben dabei gesehen, dass unser Ausgangspunkt immer §16 Absatz 1 Satz 1 StGB ist und wir

gerade beim Errören Persona, vel Obiecto, immer von diesem Punkt aus starten müssen

und uns mit dem Wortlaut des 16.1.1 auseinandersetzen müssen, uns die Frage stellen müssen, handelt

es sich um Umstände, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören oder handelt es sich

um außer tatbestandliche Umstände, die dann wiederum den Vorsatz unberührt lassen.

Dafür müssen wir in den gesetzlichen Tatbestand reinschauen, das sind letztendlich alle Merkmale,

die im objektiven Tatbestand stehen und da geben euch die Normen des besonderen Teil

natürlich die wesentliche Stütze.

Ihr müsst dann beispielsweise in § 212 Absatz 1 StGB reinschauen und da stellt ihr fest,

dass da irgendwas steht von wer einen Menschen tötet, aber nichts von der Identität.

Deshalb ist die Identität im Falle des Erroren Persona also ein Außertatbestandlicher Umstand

und dementsprechend führt ein Irrtum darüber nicht zu einem Vorsatzausschluss nach 16 Absatz

1 Satz 1 StGB.

Wir haben uns außerreddem noch mit der Apparat zu ICTUs auseinandergesetzt.

Die verschiedenen Theorien dazu haben wir uns auch angeschaut.

Also zu erwähnen sind da die formelle Gleichwertigkeitstheorie, die sagt Mensch ist Mensch, Tod ist Tod.

Also haben wir hier keinen Vorsatzausschluss.

Die als Gegenansicht, was auch die herrschende Meinung ist, gibt es die Konkretisierungstheorie,

die sagt der Vorsatz hat sich bereits auf dieses konkrete Opfer konkretisiert.

Und deshalb ist es sehr wohl ein beachtlicher Irrtum, sodass der Vorsatz ausgeschlossen ist.

Die materielle Gleichwertigkeitstheorie, die sagt es kommt auf die Art des Rechtsguts an,

wenn es um ein höchstpersönliches Rechtsgut sich handelt, dann sind wir in dem Bereich,

dass die Konkretisierung relevant ist, sprich ein Vorsatzausschluss liegt vor, der Vorsatz

ist nicht gegeben und wenn es dagegen um ein individualitätsunabhängiges Rechtsgut sich

handelt, dann sind wir im Bereich der Formellen Gleichwertigkeitstheorie, wenn man so möchte,

sprich eines unbeachtlichen Irrtums.

Dann gibt es noch die Tatplantheorie von Droxin, die sagt grundsätzlich bin ich da schon bei

der Konkretisierungstheorie, aber etwas anderes gilt, wenn es dem Täter seinem Plan nach gerade

nicht auf die Identität des Opfers ankommt, da möchte der Täter sozusagen irgendwen

töten und wenn er dann seinen Vorsatz zwar theoretisch auf das eine Opfer konkretisiert

hat, aber es ihm genauso recht ist, irgendein anderes Opfer zu töten, wie es beispielsweise

bei einem Amoklauf oder einem Attentat ist, bei einem Terroranschlag, dann haben wir den

Fall, dass der Vorsatz unberührt bliebe.

In einer Klausur müsstet ihr hier dann einen Streitentscheid machen.

Ich würde euch empfehlen, sowohl aus klausurtaktischen Gründen als auch, weil es ich persönlich aber

überzeugender finde, andere Ansicht ist da aber auch vertretbar, dass ihr der Konkretisierungstheorie

und damit der herrschenden Meinung folgt, als Argumente könnte man da beispielsweise

heranziehen, dass es sonst ganz komische Konstellationen mit der Notwehr gäbe, was man dann noch näher

ausführen würde, dafür fehlt jetzt hier aber die Zeit, und zum anderen aber auch, dass

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:12:17 Min

Aufnahmedatum

2021-12-06

Hochgeladen am

2021-12-06 20:16:04

Sprache

de-DE

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