1 - Kapitalmärkte als Gegenstand der Rechts- und Teil der Wirtschaftsordnung (1) [ID:14051]
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Guten Tag, meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zur Veranstaltung Kapitalmarktrecht,

die wir in diesem Semester Corona-bedingt telkommunikativ miteinander verbringen werden.

Wir fangen entsprechend dem Vorlesungsplan, den Sie bereits auf Stuttgart vorgefunden haben sollten,

am Anfang an. Das heißt, bei den Grundlagen machen hier erstmal eine Einführung des Kapitalmarktrechts.

Also erstmal sprechen wir, worum es hier eigentlich geht und wenn und da gleich zu Beginn der Frage zu

Kapitalmärkte, was ist das als Gegenstand der Rechtsordnung und Teil der Wirtschaftsordnung.

Dazu gilt zunächst, dass wir unterscheiden zwischen Kapitalmarkt, also dem Gegenstand,

und dem Kapitalmarktrecht. Und hier können wir erstmal feststellen, dass der Kapitalmarkt in

den letzten 20, 25 Jahren doch massiv an Bedeutung, auch in Deutschland, gewonnen hat. Und dass auf

diesen Bedeutungsgewinn natürlich auch die Rechtsordnung reagiert, indem sie diesem Gegenstand

größere Bedeutung beimisst und dann auch stärker reguliert. Was sind so die Treiber dieses Bedeutungszuwachses?

Das ist zum einen die Notwendigkeit, privat kapitalgedeckt für Altersvorsorge eben zu

sorgen individuell, weil das alte Umlagesystem der Rente beziehungsweise das System der öffentlich-rechtlichen

Pensionen an seine Grenzen stößt und wir in einer alteren Gesellschaft halt schauen müssen,

dass die Menschen sich anderweitig auch noch absichern. Und wie geschieht das? Das geschieht

natürlich, indem man entweder einen Fonds sparen macht, über Lebensversicherungen geht,

diese oder Versicherungslösungen geht und die Versicherer selber legen dann wiederum in Kapitalmarktprodukte an,

sodass letzten Endes über den Kapitalmarkt versucht wird, eine Rendite zu erzielen,

die dann später im Alter vor Frühstück wird. Der zweite Punkt ist, dass sich die Finanzierungspraxis

auch von Unternehmen unter öffentlichen Hand verändern. Also wenn früher klar war, das macht

halt die Hausbank, die gibt den Kredit, wenn ich Geld brauche, dann braucht man dafür keinen Kapitalmarkt.

Heute wird zunehmend auch, darauf liegt die Europäische Union auch viel wert, Stichwort

Kapitalmarktunion, dass auch kleinere und mittlere Unternehmen Zugang zum Kapitalmarkt bekommen,

um hier sich mit dem Kapitalbedarf einzudecken. Das heißt etwa anstatt eines Kredits bei der

Hausbank Anleihen zu begeben, also Schuldverschreibungen, die dann am Kapitalmarkt auch gehandelt werden.

Damit strebt mehr Geld in Richtung Kapitalmarkt, also Geldangebot durch unser eins, die wir

etwa unsere Altersvorsorge hier absichern wollen und unser Geld arbeiten lassen möchten und auf

der anderen Seite Kapitalnachfrage, Kapitalbedarf, da kommen dann eben Unternehmen ins Spiel, die dann

zunehmend direkt am Kapitalmarkt dieses Geld, dieses Kapitalnachfragen und unter Umständen nicht mehr

über die Hausbank gehen, sondern etwa wie gesagt Anleihen begeben. Also der Kapitalmarkt wird immer

größer, also spricht man auch teilweise von den Finanzmärkten, das dürfte auch an ihnen nicht

vorbei gegangen sein. Das Kapitalmarktrecht, also als Recht, das sich mit dem Kapitalmarkt beschäftigt,

ist als eigenes Rechtsgebiet dort, wo die Kapitalmärkte schon seit viel längerer Zeit eine

hohe Bedeutung hatten, eben schon deutlich länger ausgeprägt. Das gilt insbesondere für den

angelsächsischen Rechtskreis, insbesondere den USA, wo schon seit langer Zeit das Kapitalmarktrecht

dort bekannt als Securities Regulation Bedeutung hat und auch gelehrt wird an den Universitäten.

Also gibt es etwa ein ganz berühmtes Nachschlagewerk seinerzeit von Laws, Securities Regulation,

heute ist das Laws Seligman Paridis in der aktuellen Version. Das ist das erste Mal

aufgelegt worden, 1951. Also solange wird auch wissenschaftlich der Kapitalmarkt durchleuchtet

und bekommt eben auch eigene Nachschlagewerke. Das gilt inzwischen auch in Deutschland aufgrund

der Treiber, die ich da eben genannt habe, insbesondere hat unter wie gesagt Rot-Grün,

also Ende der 90er Jahre mit der einsichtlichen Notwendigkeit privat auch vorzusorgen und auch

durch gewisse steuerliche Erleichterung durch den damaligen Finanzminister Hans Eichel, wenn es darum

geht, ja, Unternehmsteile zu veräußern, hat dann der Kapitalmarkt in Deutschland an Fahrt aufgenommen,

wurde dann größer, wurde mehr Kapital hineingegeben, auch von privater Seite. Das hat dann teilweise

zu Blasenbildung geführt, Sie kennen sicher noch die Dotcom Blase oder haben da zumindest

schon mal von gehört, von den älteren und letzten Endes ist der Kapitalmarkt in seiner Bedeutung in

Deutschland eben die Zunahme hat sozusagen da keine große Delle erfahren, sondern auch wenn das

dann hauptsächlich nicht private sind, die dort anlegen, so ist doch sozusagen das Wachstum des

Kapitalmarktes in seiner wirtschaftlichen Bedeutung stetig und das hat sich natürlich auch im

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:33:26 Min

Aufnahmedatum

2020-04-20

Hochgeladen am

2020-04-24 12:56:11

Sprache

de-DE

Tags

Jura Wirtschaftsrecht Rechtswissenschaften Kapitalmarktrecht
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