3 - Binnengliederung des Kapitalmarkts [ID:14332]
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Meine sehr verehrten Damen, ich darf Sie zu einer weiteren Untereinheit des Kapitalmarktrechts begrüßen.

Wir sind immer noch bei den Grundlagen, die haben wir noch nicht ganz abgeschlossen,

einführen das Kapitalmarktrecht und hier wenden wir uns jetzt, Sie können das auf Ihrem Arbeitspapier

Nachverfolgung der Bindengliederung des Kapitalmarktes zu. Und da werden Sie sehen,

das ist leider wieder so ein bisschen Vokabel-Pauken, aber wir verschaffen uns ja gerade einen Überblick,

um dann später mit den Rechtsproblemen besser und mit den Rechtsquellen besser arbeiten zu können.

Und damit dann eine gewisse Geläufigkeit besteht und keine Begriffsverwirrung gegeben ist, müssen

wir leider diese Vokabelarbeit sozusagen im Vorhinein kurz machen. Es geht also um die

Bindengliederung des Kapitalmarktes und hier dann um die Handelsplätze und Marktsegmente im Überblick.

Sie werden sehen, dass wir das beim letzten Mal, als wir organisierte, unorganisierte Märkte kurz

angesprochen hatten, schon ein bisschen beleuchtet haben, aber das wollen wir jetzt mal ausführlich

und in aller Tiefe tun. So gibt es eine ganz große Begriffsverwirrung, wenn Sie in die Gesetze

gucken und die wollen ein bisschen aufklären. Dazu zeige ich Ihnen glaube ich am besten mal

erst mal die Waffen bzw. die Begriffe. Sie wissen, dass das Kapitalmarktrecht stark

unionsrechtsgeprägt ist. Teilweise gelten hier auch unmittelbar unionsrechtliche Regelungen,

wie etwa bei der Magnis-Brauchs-Verordnung, die gilt unmittelbar. Aber es gibt eben auch die

Finanzmarktrichtlinie und dergleichen, die dann das deutsche Umsetzungsrecht natürlich vorprägen,

dass sie hauptsächlich im WBAG finden, aber auch in anderen Gesetzen. So und das Unionsrecht,

also die Richtlinien und Verordnungen, die definieren Handelsplätze. Wir sagen,

Handelsplätze sind geregelte Märkte, multilaterale Handelssysteme und organisierte

Handelssysteme. Das sind die Begriffe, geregelter Markt, multilaterale Handelssysteme, organisierte

Handelssysteme, die zusammenbilden den Handelsplatz. Das ist das Oberkabular,

die Terminologie, die das Unionsrecht verwendet. Daneben finden sie im WBAG, das scheint hier

nicht auf, etwa noch den Begriff des organisierten Marktes und im Börsengesetz, zu dem wir auch noch

kommen werden, finden sie Begriffe wie regulierter Markt und Freiverkehr. Um diese verschiedenen

Begriffe in eine Beziehung zu setzen, müssen wir uns jetzt mal kurz angucken, was die Begriffe

bedeuten und ob wir unter Umständen Überschneidungen oder Gleichsetzungen haben oder nicht. Beginnen wir

unseren Überblick mit dem geregelten Markt bzw. dem regulierten oder organisierten Markt. Diese

Begriffe entsprechen einander. Ich komme da im Rahmen dieser Folie darauf zurück. Bis zu den

Beschlüssen der G20 in Pittsburgh 2009 beschränkten sich die europäischen Kapitalmarktregeln nahezu

ausschließlich auf Regelungen des geregelten Marktes. Mit den Beschlüssen der G20, das war

nach der Finanzkrise, hat man eben gesagt, man will weite Bereiche des Marktes regulieren und

nicht nur diejenigen, die man bisher in den Blick genommen hatte. Auch heute noch ist allerdings

der geregelte Markt das Hauptanwendungsgebiet EU-rechtlicher Regeln. Was ist nun der geregelte

Markt? Der wird definiert in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 21 der MIFID 2. Erstmal nur für diese

Richtlinie, aber aus anderen EU-Rechtsakten wird dann häufig auf diese Definition verwiesen,

sodass sie dort auch gilt. Also für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck geregelter

Markt ein von einem Marktbetreiber betriebenes und oder verwaltetes multilaterales System,

hatte ich Ihnen schon zugerufen, das ist letzten Endes ein Synonym für ein Markt,

also ein multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl der Ritter am Kauf und Verkauf von

Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach seinen nicht diskretionären Regeln, also das sind

vorgefertigte Regeln, nach denen Käufer und Verkäufer miteinander gematcht werden, in einer

Weise zusammenführt oder das Zusammenführen fördert, die zu einem Vertrag in Bezug auf die

Finanzinstrumenten führt. Auf einem Markt, da schließt man Geschäfte ab und auf dem geregelten

Markt sind das solche Geschäfte über Finanzinstrumenten. Und das geschieht durch

multilaterales System, die gemäß den Regeln und oder den System des Marktes zum Handeln

zugelassen wurden, das betrifft sich auf die Finanzinstrumenten, sowie eine Zulassung erhalten

hat und ordnungsgemäß gemäß die drei dieser Richtlinien funktioniert. Wie Sie sehen können,

Artikel 2 der MIF 4, also der zugehörigen Regulation, also der Verordnung, wird dann

auch noch mal darauf verwiesen, für die Zwecke der Verordnung gilt derselbe Begriff. Und für

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:24:00 Min

Aufnahmedatum

2020-04-27

Hochgeladen am

2020-04-27 21:56:09

Sprache

de-DE

Tags

Jura Wirtschaftsrecht Rechtswissenschaften Kapitalmarktrecht
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