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Gegenstand des Vortrags: Der Vortrag gibt einen Überblick über das Recht der Notwehr, das im vergangenen Jahr den Schwerpunkt der Forschungstätigkeit des Referenten bildete. Das Recht des einzelnen, sich gegen akute rechtswidrige Übergriffe effektiv wehren zu dürfen, entspricht einem menschlichen Grundbedürfnis. Seine grundsätzliche Anerkennung ist deshalb für jede Rechtsordnung eine unabdingbare Notwendigkeit. Dem Gesetz kommt dabei die Aufgabe zu, die Grenzen zwischen der legitimen Ausübung dieses Rechts und verbotener Selbstjustiz zu bestimmen. Im deutschen Strafgesetzbuch geschieht dies durch § 32, wonach die Begehung einer Tat im Extremfall bis hin zur Tötung des Angreifers im wesentlichen unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt (d.h. ausdrücklich erlaubt) ist.