1 - Medizinstrafrecht - Einheit 1 [ID:22546]
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Ja, meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zu dieser etwas außergewöhnlichen

Vorlesung im Medizinstrafrecht.

Es ist nicht, wie wir es sonst abhalten konnten.

Das war zu befürchten, dass der Winter so werden würde, aber Sie kennen mich ja alle.

Ich glaube, ich muss mich gar nicht richtig vorstellen, allenfalls für diejenigen, die

noch irgendwie dazugekommen sind.

Noch mal ganz kurz, mein Name ist Christian Jäger.

Ich habe hier einen Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht

und beschäftige mich hier an der Universität ganz schwerpunktmäßig mit dem Medizinstrafrecht.

Es könnte sogar sein, dass wir ein paar Mediziner jetzt hier in diesem Zoom-Meeting haben, die

haben zumindest angefragt, ob sie das nicht mithören dürfen.

Natürlich dürfen sie das.

Jeden Montag von 14 bis 16 Uhr wird diese Vorlesung hier stattfinden.

So, ich hoffe, dass Sie mich alle gut verstehen können.

Vielleicht versuchen wir mal etwas, was auch wichtig wird.

Sie haben eine Chat-Funktion. Mit dieser Chat-Funktion können Sie auf einen Haken, also wenn Sie

in den unteren Bereich des Bildschirms in den Chat gehen, dann können Sie dort einen

grünen Haken antippen. Sie können aber auch ein rotes Kreuz antippen. So ist es, glaube

ich. Machen wir doch das mal. Wir stellen einfach mal die Frage, können Sie nicht

gut verstehen. Wenn Sie das können, dann betätigen Sie doch diesen grünen Haken einfach. Das

scheint gut zu funktionieren. Haben wir da volle Meldungen? Meine Hilfskraftfrau Götze

sitzt da. Jetzt sage ich den Namen auch mal. Vielen Dank, dass Sie mich da betreuen bei

dieser Vorlesung. Und die signalisiert mir gerade, dass Sie das gut verstehen konnten.

Haben wir da die volle Meldung tatsächlich? Noch nicht. Wir haben aktuelles Steig wieder

ungefähr 27,47. Aber es steigt. Das heißt also vielleicht finden manche noch diese Checkmöglichkeit

nicht mit diesem Haken oder mit dem Kreuz. Das wäre natürlich nicht gut für die Vorlesung,

weil ich immer wieder mal abstimmen lasse. Und deswegen wäre es gut, wenn Sie das finden

würden. Ich denke jetzt aber einmal, es wird sich zumindest einspielen. Gut, wir werden

also jetzt in diesem Semester via Zoom diese Vorlesung hier gemeinsam veranstalten. Und

Sie können, wenn Sie mal irgendwelche Übertragungsschwierigkeiten haben, dass Sie also nicht zuhören können,

dann können Sie das auch nachträglich hören. Es wird also hochgeladen für Sie auf Studio

und so, dass Sie nicht notwendig immer zu dieser Zeit da sein müssen. Ich fände es

zwar besser, wenn Sie es machen, dass Sie also wirklich auch zu den Zeiten immer am

Montag im Chat sind. Denn es bringt eigentlich nichts, wenn Sie es aufschieben. Es wird sich

dann natürlich immer mehr aufstauen und immer mehr müssen Sie dann nachholen. Und es macht

letztendlich keinen Sinn. Gerade bei dem Schwerpunkt würde ich schauen, dass ich den

von Woche zu Woche an Ihrer Stelle lerne. So, ich habe Ihnen das schon geöffnet. Medizin,

Strafrecht, darum geht es in diesem Semester. Und jetzt klicke ich hier mal weiter. Zunächst

organisatorisches und Grundlagen. Zunächst zu den Terminen und Inhalten. Schauen Sie

sich das mal an. Das Medizin-Strafrecht, womit beschäftigen wir uns also hier inhaltlich

überhaupt? Das ist ein Teilbereich derjenigen Handlungen, die durch einen Arzt begangen

werden und bei denen gegen Strafgesetze verstoßen wird. Es ist nicht ein bestimmtes Gesetz,

das da genannt wäre. Es ist nicht so, dass es im STGB in einem Abschnitt geregelt ist,

dieses Medizin-Strafrecht, sondern wir finden unterschiedlichste Normen, in denen solche

Regelungen sind. Wichtig jedenfalls dieses Medizin-Strafrecht ist der Teilbereich, bei

dem es um Handlungen geht, durch die ein Arzt gegen Strafgesetze verstößt. So könnte

man Medizin-Strafrecht definieren. Spezifische Probleme tauchen also in verschiedensten Strafnormen

und Gesetzen auf. Rechtliche Probleme drohen insbesondere bei der Untersuchung des Patienten,

dann bei der Therapie natürlich, also Untersuchung im Vorfeld, dann bei der Therapie des Patienten.

Was auch möglich ist, ist, dass in der Forschung strafrechtlich relevante Handlungen durch

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:38:31 Min

Aufnahmedatum

2020-11-02

Hochgeladen am

2020-11-02 23:56:56

Sprache

de-DE

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