8 - Medizinstrafrecht - Einheit 8 [ID:27029]
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Ja, meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zu der heutigen Veranstaltung

und wir machen weiter mit Fragen der Euthanasie, mit Fragen der Sterbehilfe, aber jetzt einer

Sonderproblematik, Früh-Euthanasie.

Also es sind schwierige Themen, die uns heute nochmal vor Weihnachten beschäftigen und

dann haben wir ja die zweiwöchige Pause und werden uns dann erst wieder an dem Montag

nach dem 6.

1., das müsste dann irgendwie so 11.

Januar glaube ich sein, etwa, da werden wir uns dann erst wieder sehen.

So, jetzt aber komme ich zu diesen Sonderfällen der Früh-Euthanasie.

Das ist hochproblematisch, niemand weiß genau, wie man die Fragen lösen soll.

Ich hoffe, dass wir heute auch ein paar Mediziner dabei haben.

Zunächst mal frage ich, können Sie mich denn gut verstehen?

Das ist ja wie immer wichtig, dass, ok, da kommt also offenbar der Daumen nach oben.

Sie können mich also gut verstehen, das ist die Hauptsache.

Jetzt schauen wir uns mal zunächst an, was unter Früh-Euthanasie zu verstehen ist.

Also die Begriffsklärung Sterbehilfe gegenüber Neugeborenen, das bezeichnet man als Früh-Euthanasie.

Übersetzung stammt aus dem griechischen Wort Euthanasie, lautet schöner Tod.

Das ist nicht das Handeln einer anderen Person, sondern lediglich ein schmerzloses und leichtes

Sterben gemeint.

Also es soll möglichst schmerzloser Tod gewährt werden, ein leichtes Sterben.

So hat es jedenfalls Kuhlmann einmal bezeichnet, ein Mediziner.

Die ärztliche Praxis der Früh-Euthanasie, da ist vieles in Verborgenen, also wie es

genau abläuft, ist manchmal auch gar nicht klar.

In der ärztlichen Praxis erstreckt sich der Anwendungsbereich einer möglichen Früh-Euthanasie

auf Neugeborene mit schwersten Beeinträchtigungen durch Fehlbildungen oder Stoffwechselstörungen,

bei denen keine Aussicht auf Heilung oder Besserung besteht.

Also wir haben es mit Schwerstgeschädigten zu tun, vor allen Dingen bei extrem unreifen

Kindern, deren unausweichliches Sterben abzusehen ist.

Kinder, die vor der 26.

Schwangerschaftswoche, heute kann man schon ab der 22.

zwar erreichen, dass Kinder überleben, aber das ist schon extrem früh, also das Frühste,

was überhaupt möglich ist.

Und da findet man schwerste Schädigungen, schwerst unreife Entwicklungsformen dieser

kleinsten Körper vor und da ist vielfach abzusehen, dass die sterben werden.

Insbesondere haben wir auch Neugeborene, die schwerste cerebrale Schädigungen erlitten

haben.

Sie können sich das auch mal anschauen in einem Bericht, ein deutscher Ersteblatt, Grundsätze

der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung, da ist auch die Rede von der sogenannten

Frühäuthanasie.

Merkel bildet in seinem Handbuch Medizinstrafrecht dazu auch Fallgruppen, tatsächlich Neugeborene,

die niemals das Bewusstsein erlangen.

Da ist es möglich nach seiner Auffassung Sterbehilfe zu leisten, also eine Frühäuthanasie durchzuführen.

Es handelt sich um Fälle, sagt er, in denen nur ein kreatürliches Lebensinteresse bestehen

kann, aber kein eigentliches mehr, sondern nur noch die Kreatur als solche, die ein Lebensinteresse

hat.

Es ist aber kein bleibendes Lebensinteresse und deswegen ist in solchen Fällen die Durchführung

einer Frühäuthanasie möglich.

Wie beurteilt man das?

Es ist noch viel umstrittener als die Sterbehilfe bei Erwachsenen.

Ich werde Ihnen gleich sagen, warum das so umstritten ist.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:42:06 Min

Aufnahmedatum

2020-12-21

Hochgeladen am

2020-12-21 22:48:47

Sprache

de-DE

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