3 - Allgemeiner Teil - Täterschaft und Teilnahme - Teilnahme und Versuch der Beteiligung [ID:35618]
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Damit geht es also, wie ich gesagt habe, weiter mit der Teilnahme und hier zunächst mit der

Anstiftung.

Das geht jetzt relativ schnell, die Teilnahme.

Da verbirgt sich einfach nicht so viel dahinter.

Sie brauchen eine vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat.

Es gibt keine Anstiftung zum Falleßigentörtung.

Um Gottes Willen.

Also das dürfen Sie auf keinen Fall vertreten, dass wir hier eine Anstiftung zum Falleßigentörtung

hätten.

Also wenn das in der Klausur steht, da schüttelt es ein regelrecht.

Das findet man zwar immer wieder, aber das ist grausam, so etwas anzunehmen.

Um Gottes Willen.

Das sind immer diese Stellschrauben.

Dann kämpfen Sie natürlich um Ihre vier Punkte.

Das ist ganz klar.

Sie müssen mal vorstellen, wir lassen jemanden raus, der jemanden wegen Anstiftung zur Falleßigentörtung

verurteilt hat.

Das ist schon ein Ding.

Das ist echt.

Das ist ein Richter, den möchte man nicht haben.

Und das erreicht man natürlich auch.

Indem man den drückt und dann wird er Anwalt.

Dann kann er das ja dann beantragen.

Dann kann er sagen, das ist doch nur eine Anstiftung zu einer Falleßigentörtung.

Dann sagt der Richter, aber haben Sie es denn immer noch nicht begriffen?

Also die Richter, die haben dann die guten Noten und dem Anwalt wird dann erklärt, wie

es geht.

Also das ist natürlich dann schon echt grausam.

Aber da hat man natürlich auch nicht solche Ängste.

Vier Punkte können Sie vielleicht sogar noch schaffen.

Aber mehr nicht mehr.

Da liegen Sie in einem ausreichenden Bereich, wenn Sie sowas vertreten, um Gottes Willen.

Das ist wirklich krass.

Dann der Teilnahmebeitrag.

Das ist das Bestimmen zur Tat.

Also vorsätzliche Rechtswillige, Haupttat und dann Bestimmen zur Tat.

Was heißt Bestimmen?

Hervorrufen des Tatentschlusses.

Wahrscheinlich wissen Sie es aber schon.

Sie hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter, also der Hintermann, wenn man so will, bestimmt

den Vordermann, er ruft den Tatentschluss hervor.

Und Sie brauchen dafür, wir haben das heute schon mal gesagt, eine psychische Beeinflussung.

Nach Herrschender Meinung, wir werden uns das gleich anschauen, braucht man einen geistigen

Kontakt.

Da sind wir aber genau bei dem Problem, was erfordert dieses Bestimmen?

Es gibt hier auch eine Mindermeinung, die sagt, es genügt dafür, jedes verursachen.

Es genügt also, dass Sie bei Ihrem Auto nicht absperren und jemanden dazu bringen, wenn

Sie den Vorsatz haben.

Das ist immer das Entscheidende.

Bis Sie den Vorsatz haben, Sie wollen also, dass Ihr Fahrzeug gestohlen wird beispielsweise

Teil einer Videoserie :
Teil eines Kapitels:
Allgemeiner Teil - Täterschaft und Teilnahme

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:48:42 Min

Aufnahmedatum

2021-07-26

Hochgeladen am

2021-07-26 09:13:37

Sprache

de-DE

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