So, damit kommen wir zum fahrlässigen und erfolgsqualifizierten Delikt.
Da gibt es nicht viel zu sagen, insbesondere zum Fahrlässigkeitsdelikt gibt es nur wenig
zu sagen.
Da muss man nicht viel wissen in der Klausur.
Es kommt natürlich aber häufig dran, weil Paragraf 2 22, 1.
GB 229, 1.
GB häufig Klausurthemen sind.
Aber die Prüfung beim Fahrlässigkeitsdelikt, das muss man wissen, läuft anders als beim
Vorsatzdelikt.
Es gibt keine Tatbestandsmäßigkeit, die sich aufteilt in objektiver Tatbestand, subjektiver
Tatbestand, sondern es gibt nur eine Tatbestandsmäßigkeit.
Und dies letztendlich auch objektiver Natur, also eine rein objektive Tatbestandsmäßigkeit,
wenn man so will.
Das ist zumindest herrschende Auffassung, das ist nicht unbestritten, aber ganz herrschend,
sodass Sie von diesem Aufbau in der Klausur ausgehen dürfen.
Es heißt also nur noch Tatbestand.
Und da Eintritt des Erfolges, wie immer, der muss natürlich eingetreten sein, dann brauchen
Sie eine Handlung und Kausalität zwischen Handlung und Erfolg.
Also Sie müssen eine Handlung und Erfolg haben und dazwischen muss Kausalität bestehen.
So dann prüfen Sie die objektive Sorgfalspflichtverletzung.
Wie gesagt, objektiv, Sie stellen ab auf den Durchschnittsmenschen und zwar auf den besonnen
und gewissenhaften Durchschnittsmenschen in der konkreten Lage, also in der konkreten
Lage und Rolle des Handelnden.
Also der Durchschnittschirurg, der Durchschnittspolizist, aber besonnen muss er sein und gewissenhaft,
das ist immer wichtig.
Besonnen und gewissenhafter Polizist.
Dann der Durchschnittsprofessor, der Durchschnittsrechtsanwalt, der Durchschnittslehrer.
Wie würde der mit so einer Situation umgehen?
Und da ist natürlich klar, dass mit einem Luftröhrenschnitt ein Operateur anders umgeht
als ein Rechtsanwalt.
Also ich würde mich kaum trauen, so einen Luftröhrenschnitt vorzunehmen, wobei das
gar nicht schwer sein soll.
Man muss einfach nur aufschlitzen, wird mir immer wieder gesagt, und dann muss man so
ein Röhrchen nehmen, Strohhahn zum Beispiel, und zack, rein damit.
So sollte es funktionieren.
So sieht man es auch immer wieder im Fernsehen, aber ich weiß gar nicht, ob es so läuft.
Keine Ahnung.
Da müsste man mal zuschauen, wie das wirklich geht, aber wahrscheinlich ist es gar nicht
so schwer, könnte ich mir vorstellen.
Man muss nur den Mut haben, das durchzuführen, aber wenn wir daneben schneiden, dann schneiden
wir eben daneben, wir können es nicht besser.
Der Durchschnittsanwalt kann eben nicht ganz gut operieren.
Das ist nun mal so.
Aber im Zweifel ist es besser noch was zu versuchen, wenn der an der Sticken ist.
Was soll man denn machen sonst?
Also lieber da mal reinschneiden.
Sonst ist er tot, möglicherweise.
Objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges, Maßstab ist auch hier der Durchschnittsmensch des
jeweiligen Verkehrskreises.
Jetzt aber noch was zu dieser objektiven Sorgfaltverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit des Erfolges.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:06:08 Min
Aufnahmedatum
2021-07-26
Hochgeladen am
2021-07-26 09:14:29
Sprache
de-DE