1 - Intro - Informationen zum Crashkurs 2021 [ID:35882]
48 von 48 angezeigt

Ja meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zu dem Examen Crash Kurs 2021.

In diesem Jahr läuft leider wieder alles anders ab.

Ich kann Sie wieder nicht persönlich unterrichten, sondern ich spreche hier im Videolabor

einsam in eine Kamera und es wird so sein, dass ich Ihnen auch nicht den gesamten Stoff

nochmal einspreche, sondern Sie brauchen in diesem Jahr tatsächlich sowohl das Examen's

Crash-Kurs-Skript vom Sommersemester 2020 als auch das Examen's Crash-Kurs-Skript vom

Sommersemester 2021, also das Aktuelle.

Warum ist das so?

Ich werde nicht nochmal einsprechen, den gesamten allgemeinen Teil und die Vermögensdelikte,

sondern da haben Sie tatsächlich das, was ich letztes Jahr aufgesprochen habe, nochmal

in Konserve.

Sie können sich das also nochmal anhören.

Sie werden von mir aber natürlich auch zum allgemeinen Teil und zu den Vermögensdelikten

die neuen Fälle, die hinzugekommen sind, bekommen.

Das mache ich in einem separaten Video in diesem Jahr und dafür brauchen Sie dann tatsächlich

das neue Skript, weil ich dann da natürlich auf das neue Skript verweisen werde.

Aber es hat sich ja das, was im letzten Jahr gültig war, nicht geändert.

Deswegen wäre es unsinnig gewesen, AT und Vermögensdelikte nochmal aufzusprechen.

Wie gesagt, Sie bekommen von mir dann in einer Extraeinheit, die wird dann heißen, neueste

Rechtsprechung.

Da bekommen Sie von mir auch das, was sich im allgemeinen Teil und in Vermögensdelikten

geändert hat.

Wie gesagt, dafür brauchen Sie dann aber das neue Skript.

Zusammengefasst, für allgemeiner Teil und Vermögensdelikte brauchen Sie zunächst nur

das alte Skript und das, was ich im letzten Jahr aufgesprochen habe, was Ihnen wieder

zur Verfügung gestellt wird.

Wenn ich dann die neue Rechtsprechung zu allgemeiner Teil und Vermögensdelikte Ihnen präsentiere,

dann brauchen Sie dafür das neue Skript.

Vollkommen neu einsprechen werde ich die Nicht-Vermögensdelikte.

Also alles, was unter Nicht-Vermögensdelikte fällt, wie Delikte gegen Leben, körperliche

Unversehrtheit, persönliche Freiheit, Erdelikte, dann auch die Urkunddelikte, Straßenverkehrsdelikte,

Brandstiftungsdelikte, Rechtspflegedelikte, das werde ich alles vollkommen neu in diesem

Jahr einsprechen und dann haben Sie da natürlich auch die neueste Rechtsprechung integriert.

Warum spreche ich das neu ein?

Antwort, weil ich im letzten Jahr ohnehin wenig Zeit hatte dafür.

Das war eigentlich nur so am Schluss.

Das war viel zu wenig, was ich da geschafft habe.

Und da habe ich mir vorgenommen, das spreche ich in diesem Jahr ganz neu ein, mit der neuesten

Rechtsprechung.

Also da brauchen Sie nur das neue Skript.

So wird das also ablaufen und das eben als Intro zur Erklärung, wie Sie vorgehen müssen,

wann Sie also welches Skript beiziehen müssen.

Ich sage das aber am Anfang auch, wenn ich jetzt zum Beispiel bei den Nicht-Vermögensdelikten

beginnen werde, dann werde ich sagen, jetzt brauchen Sie das neue Skript.

Wo Sie das natürlich nicht erhalten, ist bei AT und Vermögensdelikten, das ist ja letztes

Jahr schon eingesprochen, da sage ich Ihnen jetzt jemals in diesem Intro schon, da müssen

Sie das alte Skript beiziehen.

Gut, das war also die Erklärung für das Vorgehen in diesem Jahr.

Teil einer Videoserie :
Teil eines Kapitels:
Allgemeiner Teil - Das vorsätzliche Erfolgsdelikt

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:04:10 Min

Aufnahmedatum

2021-07-26

Hochgeladen am

2021-07-26 09:12:05

Sprache

de-DE

Einbetten
Wordpress FAU Plugin
iFrame
Teilen