Ja, meine Damen und Herren, damit komme ich zu den Beleidigungsdelikten.
Und das ist schon die letzte Einheit der Delikte gegen die Persönlichkeitswerte.
Danach gehe ich zu den Delikten gegen die Gemeinschaftswerte über.
Also die Beleidigungsdelikte.
Sie spielen in Klausuren keine sehr große Rolle.
Man sollte allerdings die wichtigsten Details tatsächlich auch hier beherrschen.
Geschütztes Rechtsgut ist die Ehre.
Was man unter Ehre versteht, da wurde schon viel gestritten.
Aber Sie können in einer Klausur gut arbeiten mit dem begründeten Anspruch eines Menschen
auf Achtung seiner Persönlichkeit.
Dementsprechend ist eine Beleidigung die Kundgabe der Missachtung des sozialen Geltungsanspruchs
letztendlich.
Ein Beleidigungsdelikt ist ein Kundgabedelikt.
Dieser Geltungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Betroffene in der Lage ist,
diesen Anspruch selbst zu erfassen.
Also auch Geisteskranke sind geschützt.
Auch Kinder sind geschützt, obwohl sie vielleicht das, was Ehre ausmacht, nicht erfassen können,
nicht begreifen können.
Das ist nicht das Entscheidende.
Geschützt ist der soziale Achtungsanspruch, also der Achtungsanspruch, der einem Menschen
in der Gesellschaft zugesprochen wird letztendlich.
Schauen Sie mal die Klausurprüfungsreihenfolge an.
So würden Sie zumindest beim Denken verfahren in einer Klausur.
Sie stellen sich nämlich als erstes immer die Frage, liegt eigentlich eine Tatsache
vor?
Und da müssen Sie auch aufpassen.
Sie müssen werten, ob das eine Tatsache ist.
Und da liegt schon eigentlich in diesen Klausuren häufig der Hund begraben.
Da will man von Ihnen was sehen.
Können Sie unterscheiden zwischen einer Tatsache und einem Werturteil?
Wenn Sie zu einem Werturteil kommen, dass das ein Werturteil ist, dann haben Sie sowieso
nur noch den 185.
Ende der Durchsage.
Dann können Sie nicht zu 186, 187 kommen.
186, 187 geht nur bei Tatsachenäußerungen gegenüber Dritten.
Über einen anderen äußern Sie sich da.
Gegenüber Dritten.
Also das muss aber eine Tatsachenäußerung sein.
Haben Sie keine Tatsachenäußerung, sind Sie bei § 185.
Also alles, was normativ ist, was bewertend ist, wo Sie keine Tatsache haben, wo kein
Tatsachenkern jedenfalls gegeben ist, das fällt unter § 185.
Deswegen habe ich Ihnen hier reingeschrieben, bei der Vorprüfung liegt eine Tatsache vor.
Wenn nein, können Sie nur zu 185 ESDB kommen.
Wenn ja, dann müssen Sie überlegen, gegenüber wem.
Wenn Sie die Äußerung gegenüber dem Betroffenen haben, sind Sie immer noch bei 185.
Wenn Sie die Äußerung gegenüber einem Dritten haben, dann sind Sie bei § 186, 187.
Nochmal, weil es so wichtig ist.
Das ist eigentlich die wichtigste Weichenstellung.
Keine Tatsache, dann sind Sie bei 185.
Das kann also ein Werturteil sein gegenüber dem Betroffenen oder gegenüber Dritten, das
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:38:05 Min
Aufnahmedatum
2021-07-26
Hochgeladen am
2021-07-26 09:16:41
Sprache
de-DE