Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, jetzt nochmal an alle einen wunderschönen guten Morgen.
Ich freue mich sehr, Sie zu sehen.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in ein tolles, erfolgreiches Sommersemester.
Wir wollen hoffen, dass das ganze Semester tendenziell so bleibt wie heute. Schön, aber nicht zu heiß.
Dann funktioniert es auch im Sommer gut.
Ich freue mich, dass Sie alle hier zur Vorlesung Strafrecht, Art. 2, wieder gekommen sind.
Wir haben ein, naja, mehr oder weniger volles Programm.
Einen Teil haben wir schon erledigt, nämlich die Klausuren zumindest teilweise ausgegeben.
Viele von Ihnen haben die Klausuren ja auch schon im Sekretariat geholt.
Wir können, wenn jetzt jemand erst gekommen ist, gerne nach der Stunde auch nochmal nach Klausuren schauen,
dass sie dann nochmal vorkommen, bzw. sonst gibt es natürlich die Möglichkeit,
die Klausuren auch im Sekretariat abzuholen.
Wir wollen heute schwerpunktmäßig diese Abschlussklausuren miteinander besprechen,
bevor wir dazu kommen. Allerdings so ein paar allgemeine einleitende Dinge hier
zu unserer Veranstaltung im Sommersemester. Ach so, Moment, das ist hier nicht angeschlossen.
Wir haben hier nämlich einen neuen Rechner bekommen, was an sich sehr schön ist,
weil der viel schneller ist als der andere. Jetzt muss man nur mal schauen,
ob man hier mit dem Ding sich versteht. Ja, das tut er. Gut.
Worum geht es in diesem Semester? Strafrecht, allgemeiner Teil 2.
Wir sprechen also in diesem Semester schwerpunktmäßig über den allgemeinen Teil des Strafrechts,
wir begleichen natürlich auch, wie schon im letzten Semester, alles das, was wir besprechen,
immer an irgendwelchen Tatbeständen des besonderen Teils exemplifizieren müssen.
Nachdem wir im letzten Semester Anfangs, im ersten Semester diesen Gesamtüberblick hatten
und dann eben in den Details das vorsätzliche vollendete Begehungsselekt sozusagen als Grundfall
besprochen haben, wird es jetzt dann darum gehen, dass wir die besonderen Verbrechensformen
dann sozusagen vertiefen mit ihren Abweichungen gegenüber dem Grundfall des
vorsätzlichen vollendeten Begehungsselektes. Das in diesem Semester ist ein, würde ich sagen,
im Vergleich komplexerer, vielleicht schwierigerer Stoff, nicht mal so sehr die einzelnen
Verbrechensformen, das kriegt man noch ganz gut hin, oder die einzelnen Deliktsformen.
Schwieriger wird es dann vielleicht, wenn diese Deliktsformen miteinander kombiniert werden,
das heißt, wenn wir nicht nur sprechen über einen Unterlassungsdelikt und über den Versuch,
sondern wenn wir dann sprechen darüber, wie ist es eigentlich mit dem Versuch des Unterlassungsdelikts,
wie prüfe ich das, wie muss ich da die verschiedenen Schematar miteinander kombinieren,
oder wenn es dann um die Beteiligung mehrerer geht und wir haben dann Mittäterschaft und
mittelbare Täterschaft angesprochen, haben wir die Begriffe ja im letzten Semester schon,
und es geht dann um die Frage, wie stellt sich das dann eigentlich im Versuchsstadium dar,
wann setzt ein Mittäter unmittelbar zum Versuch an, wann setzt ein mittelbarer Täter unmittelbar
zum Versuch an, und ich habe die Hoffnung, dass Ihnen das dadurch ein bisschen erleichtert wird,
dass wir im Grunde genommen ja einen kleinen Blick sozusagen in die einzelnen Bereiche schon im
letzten Semester geworfen haben, sodass Ihnen das jedenfalls in den ganz, ganz groben Grundzügen
bekannt ist und Sie dann auch diese Kombinationen letzten Endes dann besser hinbekommen.
Des Weiteren steht natürlich in diesem Semester dann auch im Mittelpunkt die Vorbereitung
auf die Zwischenprüfungsklausur, die Abschlussklausuren, die Sie schreiben,
erstes, zweites, drittes Semester, jetzt für die Wintersemesteranfänger,
diese Abschlussklausuren, die sind zwar alle wichtig insoweit als das Bestehen,
das wissen Sie von zwei der drei Abschlussklausuren, Voraussetzung dafür ist,
dass Sie zur fortgeschrittenen Übung zugelassen werden, das heißt diejenigen, die jetzt
im Wintersemester mitgeschrieben und bestanden haben und das ist freudlicherweise
der deutlich größere Teil von Ihnen, der hat sozusagen was die Klausuren angeht schon
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:04:32 Min
Aufnahmedatum
2014-04-07
Hochgeladen am
2014-04-07 16:59:08
Sprache
de-DE