Manche haben nicht ausreichend Zeit, ein Studium in Vollzeit zu absolvieren, zum Beispiel
aufgrund von Berufstätigkeit oder weil sie Betreuungsaufgaben ihrer Familie übernehmen.
Beim Vollzeitstudium ist der zeitliche Aufwand so groß wie bei einer Vollzeitbeschäftigung,
wenn das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen wird.
Fast alle Bachelor- und viele Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich
Theologie können auch in Teilzeit studiert werden.
Das Teilzeitstudium besteht aus denselben Modulen wie das Vollzeitstudium und umfasst
gleich viele ECTS-Punkte.
Allerdings wird in fast allen Teilzeitstudiengängen in jedem Semester nur ungefähr die Hälfte
an ECTS-Punkten erworben, das heißt etwa halb so viele Prüfungsleistungen erbracht
wie im Vollzeitstudium.
Dafür dauert das Studium dann doppelt so lang.
Übrigens, haben Studierende wegen der Betreuung eigener Kinder weniger Zeit für das Studium,
kann ein Teilzeitstudium sinnvoll sein.
Je nach Alter des Kindes können viele aber mit einer Beurlaubung noch flexibler weiterstudieren.
Und noch ein wichtiger Hinweis, wer in Teilzeit studiert hat keinen Anspruch auf BAföG.
Das Teilzeitstudium dauert in den meisten Studiengängen genau doppelt so lang wie das
Vollzeitstudium.
Ein Bachelorabschluss kann in Teilzeit nach etwa 12 Semestern erworben werden.
16 Semester darf man höchstens brauchen, um alle 180 ECTS-Punkte zu erbringen.
Für einen Masterabschluss, der 120 ECTS-Punkte umfasst, wären in Teilzeit in der Regel 8
Semester benötigt, maximal 10 sind möglich.
Für alle Studiengänge, die auch in Teilzeit studierbar sind, gilt, Studierende bestimmt
spätestens bei der Einschreibung, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit studieren möchten.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen bereits bei der Bewerbung.
Wer im Laufe des Studiums irgendwann mehr oder weniger Zeit zum Studieren hat oder einbringen
möchte, zum Beispiel weil sich die Lebensumstände während des Studiums geändert haben, kann
auch wechseln und sich dafür in die Studierendenverwaltung wenden.
Ein Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit ist beim Bachelor und bei Master während des ganzen
Studiums zu bestimmten Zeitpunkten möglich.
Wann diese Zeitpunkte sind, ist in der allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor und Master Studiengänge
der Fakultät festgelegt.
Für den Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit gibt es auch bestimmte Zeitpunkte, die ebenfalls
dort nachgelesen werden können.
Allerdings ist der Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit nicht unbedingt während des ganzen
Studiums möglich, sondern vor allem in den niedrigeren Semestern.
Nach dem fünften Semestern Bachelor und nach dem dritten im Master kann nur in begründeten
Ausnahmefällen von Vollzeit zu Teilzeit gewechselt werden, wobei der Prüfungsausschuss darüber
entscheidet.
Und in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung ist ein Wechsel nach vorheriger fristgerechter
Bewerbung überhaupt nur dann möglich, wenn ein Studienplatz frei ist.
Bei einem Wechsel gilt für die Anrechnung der bisherigen Semester.
Ein Vollzeitsemester entspricht zwei Teilzeitsemestern.
Teilzeitstudierende können pro Studienjahr, d.h. Wintersemester plus darauf folgendes
Sommersemester, nur eine begrenzte Anzahl an ECTS-Punkten erwerben, ungefähr die Hälfte
der durchschnittlichen ECTS-Punkte des Vollzeitstudiums.
Wie viele das genau sind, ist in der allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge
der Fakultät nachzulesen.
Wenn also Teilzeitstudierende doch mehr Zeit für das Studium haben, müssen sie diese
ECTS-Hüxgrenze beachten und gegebenenfalls zum Vollzeitstudium wechseln, sofern das möglich
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:04:16 Min
Aufnahmedatum
2022-01-18
Hochgeladen am
2022-01-18 11:56:07
Sprache
de-DE
Was ist das Teilzeitstudium an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie?