Infovideo Fremdsprachenkenntnisse im B.A.-Studium an der Phil.Fak. [ID:40145]
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Fremdsprachenkenntnisse können im Studium verschiedene Bedeutungen haben. In manchen

Studiengängen sind sie zentraler Bestandteil des Studiums. Außerdem können sie Mittel

zum Zweck sein, um zum Beispiel wissenschaftliche Texte auf Englisch lesen zu können. Oder

man kann nach eigener Wahl am Sprachenzentrum der FAU eine Sprache neu lernen oder in einem

Sprachkurs an den Kenntnissen aus der Schule anknüpfen. Das ist grundsätzlich sehr sinnvoll,

bietet sich aber auch für einen möglichen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums an

oder im Hinblick auf eine Berufstätigkeit. Im Bachelor Art Studium an der Philosophischen

Fakultät und Fachbereich Theologie haben Fremdsprachen aber noch eine weitere Bedeutung.

Bestimmte Fremdsprachenkenntnisse sind Voraussetzung für den Bachelorabschluss und müssen zu einem

festen Zeitpunkt nachgewiesen werden. Meist ist das bis zum Ende des vierten Semesters.

Das ist in der Prüfungsordnung formal so festgelegt und stellt ein Qualitätsmerkmal des Studienabschlusses

dar. Was heißt das nun konkret? Alle Studierenden von Bachelor of Art Studiengängen an der

Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie müssen ausreichende Kenntnisse in Englisch und

einer weiteren Fremdsprache nachweisen, und zwar auf Niveau B1 des gemeinsamen europäischen

Referenzrahmens für Sprachen. Das ist übrigens in der allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor

und Master Studiengänge der Fakultät nachzulesen. In vielen Studiengängen ist freigestellt,

welche weitere Fremdsprache neben Englisch nachgewiesen wird. Eine weitere lebende

Fremdsprache oder auch eine alte, zum Beispiel Latein. In manchen Studiengängen ist die weitere

Fremdsprache aber genau festgelegt, daher sollte man das unbedingt in der jeweiligen

Fachprüfungsordnung nachlesen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass nur eine der nachzuweisenden

Fremdsprachen Gegenstand des Fachstudiums sein darf. Das heißt, wer zum Beispiel English and

American Studies und Italo-Romanistik studiert, muss Kenntnisse auf Niveau B1 in einer weiteren

Fremdsprache außer Englisch und Italienisch nachweisen. Die Nachweise über die Fremdsprachen-Kentenste

müssen im Prüfungsamt vorgezeigt werden. Im Vollzeitstudium bis zum Ende des vierten Semesters,

im Teilzeitstudium bis zum Ende des achten Semesters. Die meisten Studierenden können

die erforderlichen Nachweise wahrscheinlich durch ihr Abiturzeugnis erbringen oder durch

Schulzeugnisse von mehreren aufeinanderfolgenden Schuljahren, weil es im Abiturzeugnis keine

Niveaustufe der gelernten Fremdsprachen genannt ist. Dann müssen die Zeugnisse einfach im

Prüfungsamt zu diesem Zweck vorgelegt werden. Wer das entsprechende Niveau nicht durch Schulzeugnisse

oder ein Zertifikat nachweisen kann, hat die Möglichkeit, noch fehlende Fremdsprachen-Kentnisse

in den ersten Studiensemestern direkt an der FAU zu erwerben. Die meisten am Sprachenzentrum

der FAU und Latein-Kentnisse am Lehrstuhl Mittel Latein und Neulatein. Und wer die erforderlichen

Fremdsprachen-Kentnisse auf diesen Weg nachholt, bekommt zusätzlich auch noch ECTS-Punkte dafür,

die meist auch ins Studium eingebracht werden können, zum Beispiel im Bereich Schlussqualifikationen.

So kommen Sprachkurse dem Studium vielleicht doppelt so gute. Wer nicht sicher ist, ob die

eigenen Fremdsprachnachweise ausreichen, ob noch Sprachkurse belegt werden müssen oder

wie vorhandene Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, kann gerne bei den zuständigen

Mitarbeitenden im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie nachfragen.

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:03:37 Min

Aufnahmedatum

2022-01-18

Hochgeladen am

2022-01-18 11:56:10

Sprache

de-DE

Nachweispflicht über Fremdsprachenkenntnisse im Bachelor-of-Arts-Studium an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie

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