Ja, dann nochmal einen herzlichen guten Abend an alle.
Ich freue mich, dass Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen,
der Russland-Ukraine-Konflikt aus völkerrechtlicher Sicht.
Es sind ganz aktuelle Themen, die uns hier beschäftigen.
Und insofern denke ich, ist es auch ein Grund, weswegen das Thema
oder dieser Vortrag auf eine so große Zuhörerinschaft gestoßen.
Ich freue mich, dass so viele von Ihnen da sind.
Ich darf mich kurz vorstellen.
Mein Name ist Markus Krajewski.
Ich bin Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität
in Langen-Nürnberg, habe dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht
und beschäftige mich im Schwerpunkt in meiner Forschung mit Fragen des Menschenrechtsschutzes,
des internationalen Wirtschaftsrechts, aber eben auch mit dem allgemeinen Völkerrecht.
Und aus dieser Perspektive möchte ich heute Abend hier einige Überlegungen mit Ihnen teilen.
Vorab möchte ich vielleicht drei kurze Vorbemerkungen machen.
Zum einen, es soll heute Abend, wie der Name sagt, um das Völkerrecht gehen, also um völkerrechtliche
Bewertungen, nicht um geschichtliche, politische oder andere Einschätzungen.
Da bin ich kein Experte.
Da wird es sicherlich in der nächsten Zeit auch noch weitere Veranstaltungen auch bei
uns an der FAU geben.
Zum Zweiten ist es natürlich klar, das wissen Sie alle, die Ereignisse und auch die entsprechenden
Einschätzungen sind sehr im Fluss.
Das heißt also, das, was ich hier präsentieren kann, kann auch nur eine erste vorläufige
Einschätzung sein.
Viele rechtliche Fragen können wir natürlich auch nur umfassend bewerten, wenn wir auch
umfassend Tatsachen kennen.
Und das ist natürlich auch ein erstes Problem, auf das wir vielleicht gleich auch noch eingehen
werden.
Und drittens vielleicht nur der Hinweis, ich habe das schon angedeutet, ich komme eigentlich
eher aus anderen Teilgebieten des Völkerrechts.
Das heißt insbesondere, wenn es um Fragen des Völkerstrafrechts geht oder auch des
Neutralitätsrechts, da bin ich nicht der absolute Experte.
Da hoffe ich, dass Sie es mir nachsehen, dass ich diese Fragen hier nur anreißen kann und
wir sie vielleicht auch ein andermal oder insbesondere auch mithilfe von anderen Kollegen
dann vertiefen können.
Was möchte ich in den wahrscheinlich nächsten so 40, 45 Minuten mit Ihnen besprechen?
Ich möchte zunächst einen kurzen Überblick über das geben, was ich als tatsächlichen
Hintergrund bezeichne, nicht weil ich hier einen besseren Überblick hätte als Sie
alle, sondern vielmehr weil natürlich für die Frage der rechtlichen Bewertung zunächst
einmal im Vordergrund stehen muss, worauf beziehen wir uns eigentlich?
Ich möchte dann bei der Frage nach den rechtlichen Bewertungen zwei Aspekte hier im Vordergrund
stellen, zum einen die seit fünf Tagen andauernden Angriffe auf die Ukraine und zum anderen die
Unterstützung und Anerkennung der sogenannten Volksrepubliken Luhansk und Donetsk.
Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer völkerrechtlicher Themen, die natürlich hier auch eine Rolle
spielen könnten, auf die ich aber jetzt hier nicht eingehen kann.
Ich möchte dann in einem zweiten Teil über mögliche Reaktionen auf völkerrechtswidrige
Handlungen hier eingehen, zum einen natürlich auf Reaktionen innerhalb der Vereinten Nationen,
da wird es vor allen Dingen um den Sicherheitsrat und die UN-Generalversammlung gehen, dann
die mögliche Reaktion vor den internationalen Gerichtshof, aber auch dem internationalen
Strafgerichtshof und dann noch die Frage, wie weit einzelne Staaten kollektiv oder
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:43:28 Min
Aufnahmedatum
2022-02-28
Hochgeladen am
2022-03-01 09:53:41
Sprache
de-DE
Angesichts der russischen Angriffe auf die Ukraine seit dem 24.2.2022 fragt Prof. Dr. Markus Krajewski nach deren völkerrechtlichen Bewertung sowie möglichen Reaktionen der Staatengemeinschaft und einzelnen Staaten aus völkerrechtlicher Sicht. Hier finden Sie die Vortragsfolien.