Ja, schönen guten Abend, meine Damen und Herren.
Ich darf Ihnen heute in sechs Minuten eine 880 Seiten lange Habilitationsschrift vorstellen.
Was ich nicht tun wäre, keine Sorge.
Ich habe einen kleinen Ausschnitt aus der Habilitationsschrift Digitale Daten als Beweis
mit einem Strafverfahren herausgegriffen.
Und zwar will ich Ihnen heute kurz etwas sagen darüber, wie Gerichte mit sogenannten
Blackbox Beweismitteln umgehen müssen, also mit solchen Beweismitteln, bei denen die
Gerichte nicht wirklich hineinschauen können, wie das jeweilige Programm, die jeweilige
Datenverarbeitung zu den Ergebnissen gekommen ist, die es ausgespuckt hat.
Ausgangspunkt ist, dass nicht nur an Deutschlands und international und weltweit und überhaupt
innovationskräftigste Universität der FAU, sondern auch in den Strafverfolgungsbehörden
die modernen Technologien Einzug gehalten haben.
Und da ist eine sehr große Liebe entstanden zwischen den Strafverfolgungsbehörden und
moderner Technologie, insbesondere solchen Programmen, die große Datenmengen verarbeiten
können, idealerweise auch noch selbst lernen und selbst tätig.
Stichwort künstliche Intelligenz.
Das Problem mit solchen Beweismitteln ist, dass weder die Hersteller noch die einsetzenden
Strafverfolgungsbehörden so ganz genau sagen können, wie ein Programm ein Gesicht wiedererkannt
hat, eine Stimme identifiziert hat oder vielleicht zu dem Ergebnis gelangt ist, dass in einem
großen Konzernverbund irgendwelche Steuern hinterzogen worden sind.
Diese Beweismittel landen dann am Ende trotzdem vor Gericht.
Das ist jetzt so, auch wenn das ein wenig altbacken wirkt, eine Hard Disk Drive auf
der linken Seite.
Das ist nicht die allermodernste Variante, aber man muss ja immer gemeinfreie Bilder
finden und da gibt es nicht so viele.
Diese landen dann irgendwann vor Gericht und für unsere Richterinnen und Richter in
der Tat sind diese Beweismittel häufig die sprichwörtliche Black Box.
Wir können in die Programme nicht hineinschauen.
Das muss nicht unbedingt so weit gehen, dass es KI ist, bei dem wir überhaupt nicht wissen,
wie es funktioniert, sondern das können auch Programme sein, bei denen wir an sich wissen,
wie es funktioniert, aber halt nur die Hersteller und die Hersteller sitzen im Ausland und die
lassen uns nicht reinschauen.
Wie gehen unsere Gerichte jetzt mit der Fragestellung um, ob diese Beweismittel zuverlässig
sind?
Ungefähr so.
Die Gerichte tun mehr oder weniger so, als wäre das Problem nicht existent.
Die Beweismittel sind selbstverständlich zuverlässig.
Sie werden ja schließlich von der Polizei eingesetzt.
Das ist jetzt natürlich aus Perspektive eines Beschuldigten etwas ungünstig.
Nehmen wir einen Beispielsfall.
Wir haben hier auf der linken Seite aus einem Banküberfall, Tankstellenüberfall stammendes,
stark verpixeltes Überwachungskamerafoto, das wir in einen KI-Bilderkennungsalgorithmus
reingeworfen haben und dann behauptet dieser Bilderkennungsalgorithmus, dass diese Person
auf diesem Foto erkennbar sein soll, offensichtlich unschuldig.
Trotzdem landet diese Person dann vor Gericht, weil das Beweismittel ihn als Schuldigen
identifiziert hat.
Das Gericht vertraut dem Beweismittel, verurteilt unseren vollkommen unschuldigen Menschen,
sperrt ihn ins Gefängnis und er fühlt sich die ganze Zeit wie die Hauptrolle in Kafka's
Er weiß überhaupt nicht, warum, weswegen und überhaupt.
Er wurde verurteilt.
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:04:53 Min
Aufnahmedatum
2023-10-24
Hochgeladen am
2023-10-26 12:46:20
Sprache
de-DE
Science Slam bei den FAU Awards 2023 über: Die Grundlagen der Erhebung und Verwertung digitaler Daten als Beweismitel im Strafverfahren