Menschenrechtspolitik in den Vereinten Nationen - Versuch einer kritischen Bilanz nach sechs Jahren UN-Sonderberichterstatter [ID:6840]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Ja, einen wunderschönen guten Abend, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen

und Kollegen, liebe Studierende. Ich begrüße Sie alle ganz herzlich hier im wunderschönen

Wassersaal der Orangerie zu unserer Veranstaltung Menschenrechtspolitik in den Vereinten Nationen.

Versuch einer kritischen Bilanz nach sechs Jahren UN-Sonderbericht, Herr Stadter. Ich berüße ganz herzlich natürlich Heiner Bielefeld, den ich Ihnen gleich noch etwas näher vorstellen möchte.

Mein Name ist Markus Krajewski, ich unterrichte hier in Erlangen Völkerrecht und freue mich, dass ich mit vielen, vielen Projekten mit Heiner Bielefeld zusammenarbeiten darf.

Wir wollen das heute so machen, dass wir zunächst hier in einem Gespräch, dass ich in einem Gespräch mit Heiner Bielefeld über seine Tätigkeit reflektieren,

in dem Zusammenhang dann eben auch die Menschenrechtspolitik in den Vereinten Nationen sozusagen, dass wir uns das näher anschauen wollen.

Auch sehr viele persönliche Eindrücke, sehr viel von dem, was sich sozusagen in den letzten sechs Jahren begleitet hat.

Und danach, nach ungefähr einer Stunde, soll dann aber auch Raum und Möglichkeit für Ihre Fragen, für Nachfragen allgemeiner, aber natürlich auch gerne sehr spezieller Art sein.

Viele von Ihnen hier im Raum kennen natürlich Heiner Bielefeld aus den verschiedensten Zusammenhängen.

Deswegen denke ich, kann ich mich bei der Vorstellung kurz fassen, Heiner Bielefeld verkörpert Wissenschaft und Praxis des Themas Menschenrechte aus meinem, nach meinem Dafürhalten wie kein zweiter.

Er hat sich wissenschaftlich mit dem Thema lange beschäftigt.

Er hat zunächst in Bonn und Tübingen Theologie, Philosophie und Geschichtswissenschaft studiert und wurde dann in Tübingen im Fach Philosophie promoviert.

Er war dann wissenschaftlicher Mitarbeiter an mehreren juristischen Lehrstühlen in Mannheim und in Heidelberg.

2000 erfolgte die Habilitation im Fach Philosophie an der Universität Bremen.

Dann 2007 wurde er zum Honorarprofessor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Notabene Bielefeld, ernannt also Professor Bielefeld aus Bielefeld, war das dann für einige Zeit lang.

Und im Wintersemester 2009, 2010 erfolgte schließlich der Ruf auf den Lehrstuhl für Menschenrecht und Menschenrechtspolitik am hiesigen Institut für politische Wissenschaft.

Sie sehen also Heiner Bielefeld verkörpert damit sozusagen echte Interdisziplinarität, Philosophie, Recht und Politikwissenschaften.

Daher war es auch natürlich, dass er einer der Programmdirektoren unseres interdisziplinären Studiengangs Menschenrechte Human Rights, Master of Arts Human Rights geworden ist.

Er ist Co-Sprecher des Emerging Fields Initiative Human Rights and Healthcare hier an der FAU und Mitglied des interdisziplinären Zentrums Center for Human Rights Erlangen-Nürnberg,

to name but a few, wie das auf Neudeutsch so schön heißt, also um nur einige ganz wenige Dinge zu nennen.

Neben seiner wissenschaftlichen Arbeit ist er aber auch ein, ich darf das glaube ich so sagen, Menschenrechtspraktiker.

Er war zunächst viele Jahre bei Amnesty International tätig und wurde dann 2003 Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin, das er bis 2009 leitete.

Und im August 2010, und das ist dann auch der Anlass unseres heutigen Gesprächs, wurde er vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Regions- und Weltanschauungsfreiheit gewählt.

Das Mandat dauerte, wie das üblich ist, zunächst bis 2013 und wurde dann noch einmal verlängert.

Das Thema unseres heutigen Abends ist Menschenrechtspolitik in den Vereinten Nationen. Dazu vielleicht von mir ein ganz paar wenige einleitende Sätze.

Grundlage der Menschenrechtspolitik in den Vereinten Nationen ist natürlich die allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die zahlreichen Menschenrechtspakte,

von denen der internationale Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte und der internationale Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Rechte, die sicherlich die wichtigsten sind.

Beide wurden im Jahr 1966 verabschiedet, traten 1976 in Kraft. Das heißt, wir feiern in diesem Jahr ein Doppeljubiläum und an dieser Stelle ein ganz kurzer Werbeblock.

Im Wintersemester wird das Kremnass Center for Human Rights erlangen, Nürnberg auch, unter Federführung von Heiner Bielefeld und Michael Krennerich vom Lehrstuhl Menschenrechte und Menschenrechtspolitik,

eine Ringvorlesung zum Thema Jubiläum der beiden Menschenrechtspakte durchführen.

Da ergeht jetzt schon mal herzliche Einladung, Informationen können Sie dann natürlich auf den Webseiten sehen.

Das Recht auf Religion und Weltanschauungsfreiheit sind interessanterweise beide in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Zivilpaktes verankert.

Ideengeschichtlich, aber darüber können wir vielleicht auch gleich mal kurz sprechen, sicherlich eines der älteren Menschenrechte.

Jedenfalls findet sich die Religions- und Gewissensglaubensfreiheit schon in den vier Freiheiten, die Präsident Roosevelt im Zweiten Weltkrieg als die Grundlage einer neuen Weltordnung verkündete.

Menschenrechtspolitik in den Vereinten Nationen findet natürlich in vielen Organen, Gremien und Institutionen statt.

Wenn man da von außen ein bisschen draufschaut, dann ist das eine oft verwirrende Vielfalt und man weiß gar nicht so genau, wie die alle miteinander zusammenhängen.

Wichtigstes Gremium, wichtigstes Organ der Vereinten Nationen ist sicherlich der Menschenrechtsrat.

Ein Unterorgan der Generalversammlung besteht aus 47 Staaten. Der Menschenrechtsrat hat verschiedene Aufgaben, überprüft periodisch die Menschenrechtslage in allen Staaten dieser Welt.

Und er kann besondere Gremien und Ämter schaffen, entweder zur Lage der Menschenrechte in bestimmten Ländern oder eben zum Schutz einzelner Menschenrechte oder besonderer Menschenrechtssituationen.

Und dazu zählen auch die Sonderberichterstatter. Das Amt des Sonderberichterstatters für Religions- und Weltanschauungsfreiheit besteht seit 1986 und ist damit eines der ältesten dieser Ämter.

Also eine besonders herausgehobene Position. Man muss dazusagen Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, das sind Ehrenämter, also keine besäuselten Positionen.

Man muss dieses Amt neben den sonstigen Verpflichtungen, die man hat, ausüben.

Und Heiner Bielefeld ist seit 2010 Inhaber dieses Amts des Sonderberichterstatters für das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Ja, Heiner, und damit möchte ich mit meinen Fragen anfangen. Zunächst einmal, neben deinem Amt warst du ja auch noch, man könnte fast sagen vielleicht im Nebenamt,

aber eigentlich dann doch im Hauptamt natürlich Universitätsprofessor und Lehrstuhlinhaber mit allen damit verbundenen Verpflichtungen.

Und ohne, es ist jetzt niemand von der Universitätsleitung da, deswegen kann ich das auch laut sagen, ohne besondere Privilegien.

Es wird gefilmt, ja, das ist auch nicht schlecht. Meine erste Frage wäre an dich, wie muss ich mir eigentlich den Alltag eines Sonderberichterstatters vorstellen, der zugleich auch Professor hierin erlangen ist?

Okay, das weiß ich selber nicht. Also ich kann nur eins sagen, Chaos. Es ist Chaos pur, denn man verliert jede Zeitsouveränität und muss dann wie verrückt irgendwie improvisieren

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:30:12 Min

Aufnahmedatum

2016-07-13

Hochgeladen am

2016-11-07 15:33:44

Sprache

de-DE

Am 13. Juli 2016 führte Prof. Dr. Markus Krajewski im Wassersaal der Orangerie ein öffentliches Gespräch mit Prof. Dr. Dr. h. c. Heiner Bielefeldt, dem ehemaligen Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit anlässlich des Ende des Mandats von Prof. Bielefeldt, indem dieser eine kritische Bilanz seiner Tätigkeit und der Menschenrechtspolitik in den Vereinten Nationen zog.

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