Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Dann begrüße ich Sie noch mal wieder zur Vorlesung Makroökonomie organisatorisch vor ab zwei
Hinweise. Erstens hat gerade eben, außer ich habe irgendwas falsch eingestellt, die letzte
Pflichtaufgabeneinheit begonnen. Falls Sie also die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt
haben. Also diese Hälfte der Punkte müssen Sie daran teilnehmen, ansonsten
können Sie im Laufe der nächsten Woche daran teilnehmen.
Wenn das abgeschlossen ist, also nach dem 31. Januar 12 Uhr bekommen Sie
entweder dann noch am Dienstag Nachmittag oder im Laufe des Mittwochs
noch mal eine Übersicht mit dem Gesamtergebnis, damit Sie sozusagen auch
in irgendeiner Form schwarz auf weiß haben, ob Sie die Punkte haben oder
nicht. Diejenigen unter Ihnen, die wiederholen, sollten immer darauf achten,
dass auf dieser Liste nur steht, welche Punkte Sie dieses Mal erworben haben.
Es steht nicht noch mal extra drauf, falls Sie die Bedingungen für die
Zulassung schon mal erfüllt haben in Vorsemestern, aber das dann ein zweiter
Vergleich ist, der bei der Prüfungszulassung ansteht, sondern nur das
Ergebnis der Pflichtaufgaben aus diesem Semester, wie gesagt. Das heißt, nicht
immer, wenn da steht, Sie haben die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt,
heißt das, dass Sie tatsächlich nicht zugelassen sind. Wenn Sie sie eben in
Vorsemestern schon erfüllt haben, dann finden Sie sich entsprechend auf den
alten Listen mit Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Aber es würde die Sache extrem
unübersichtlich machen und auch die Anonymität übrigens aufheben, wer
Wiederholer ist und wer nicht Wiederholer ist, wenn das auf der Liste
noch mal gesondert vermerkt werde. Punkte unter der Hefte und dann steht dahinter,
Zulassung und Voraussetzung erfüllt, heißt ja, da wiederholt jemand. Und das
ist irgendwie auch aus Datenschutzüberlegungen vielleicht nicht
das Geschicktest, das so zu bauen. Erster Hinweis, zweiter Hinweis, den Sie
möglicherweise in Univis gesehen haben, aber ich kann jetzt auch noch mal hören,
nächste Woche ist diese Vorlesung verkürzt, was nicht an mir liegt, sondern
daran, dass der Raum hier für eine Prüfung der Juristen gebraucht wird ab
eins, weswegen dann auch die Vorlesung um eins schon endet, falls Sie irgendwie
sich irgendwas anderes dann vornehmen wollen, wäre jetzt also noch die
Gelegenheit, irgendwas auszumachen. Gut, ansonsten zum Inhaltlichen sind wir
letztes Mal sehr am Ende bei dieser Folie stehen geblieben, das ist die
Entwicklung der Leitzinssätze der Europäischen Zentralbank seit ihrem
Bestehen, also seit 1999, in der Mitte in blau der Hauptrefinanzierungszinsatz,
also der Zinssatz auf die Offenmarktgeschäfte, die die EZB tätigt,
darunter in gelb der Einlagenzinssatz auf die Facilitäten, also auf
die kurzfristigen Übernacht einlagen der Geschäftsbanken bei der EZB und oben
in rot die Refinanzierungsfazilität, das sind die Übernachtkredite, die
Geschäftsbanken bei der EZB aufnehmen können.
Was Sie sehen, ist, dass grundsätzlich die beiden Facilitäten sich immer in einer
Schwankungsbreite um den Hauptrefinanzierungszinssatz befinden, der
Abstand war mal ursprünglich ein Prozentpunkt nach oben beziehungsweise
nach unten, ist aber im Zuge der Finanzkrise kleiner geworden, man hat
die Symmetrie beibehalten, also nach oben und unten ist der Abstand immer gleich,
man hat aber den Abstand kleiner gemacht, das liegt daran, dass in dem Augenblick,
wo der Einlagenfazilitätszinssatz bei Null war, man erst mal auch nicht mehr
tiefer gegangen ist, sondern bei Null geblieben ist, bzw. sich da Null
angenähert hat und dann ist naheliegenderweise hier schon der Abstand
kleiner geworden, weil man noch einen positiven Zinssatz hatte auf die
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:27:57 Min
Aufnahmedatum
2017-01-24
Hochgeladen am
2017-01-24 15:46:36
Sprache
de-DE