12 - Makroökonomie [ID:7291]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Dann begrüße ich Sie noch mal wieder zur Vorlesung Makroökonomie organisatorisch vor ab zwei

Hinweise. Erstens hat gerade eben, außer ich habe irgendwas falsch eingestellt, die letzte

Pflichtaufgabeneinheit begonnen. Falls Sie also die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt

haben. Also diese Hälfte der Punkte müssen Sie daran teilnehmen, ansonsten

können Sie im Laufe der nächsten Woche daran teilnehmen.

Wenn das abgeschlossen ist, also nach dem 31. Januar 12 Uhr bekommen Sie

entweder dann noch am Dienstag Nachmittag oder im Laufe des Mittwochs

noch mal eine Übersicht mit dem Gesamtergebnis, damit Sie sozusagen auch

in irgendeiner Form schwarz auf weiß haben, ob Sie die Punkte haben oder

nicht. Diejenigen unter Ihnen, die wiederholen, sollten immer darauf achten,

dass auf dieser Liste nur steht, welche Punkte Sie dieses Mal erworben haben.

Es steht nicht noch mal extra drauf, falls Sie die Bedingungen für die

Zulassung schon mal erfüllt haben in Vorsemestern, aber das dann ein zweiter

Vergleich ist, der bei der Prüfungszulassung ansteht, sondern nur das

Ergebnis der Pflichtaufgaben aus diesem Semester, wie gesagt. Das heißt, nicht

immer, wenn da steht, Sie haben die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt,

heißt das, dass Sie tatsächlich nicht zugelassen sind. Wenn Sie sie eben in

Vorsemestern schon erfüllt haben, dann finden Sie sich entsprechend auf den

alten Listen mit Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Aber es würde die Sache extrem

unübersichtlich machen und auch die Anonymität übrigens aufheben, wer

Wiederholer ist und wer nicht Wiederholer ist, wenn das auf der Liste

noch mal gesondert vermerkt werde. Punkte unter der Hefte und dann steht dahinter,

Zulassung und Voraussetzung erfüllt, heißt ja, da wiederholt jemand. Und das

ist irgendwie auch aus Datenschutzüberlegungen vielleicht nicht

das Geschicktest, das so zu bauen. Erster Hinweis, zweiter Hinweis, den Sie

möglicherweise in Univis gesehen haben, aber ich kann jetzt auch noch mal hören,

nächste Woche ist diese Vorlesung verkürzt, was nicht an mir liegt, sondern

daran, dass der Raum hier für eine Prüfung der Juristen gebraucht wird ab

eins, weswegen dann auch die Vorlesung um eins schon endet, falls Sie irgendwie

sich irgendwas anderes dann vornehmen wollen, wäre jetzt also noch die

Gelegenheit, irgendwas auszumachen. Gut, ansonsten zum Inhaltlichen sind wir

letztes Mal sehr am Ende bei dieser Folie stehen geblieben, das ist die

Entwicklung der Leitzinssätze der Europäischen Zentralbank seit ihrem

Bestehen, also seit 1999, in der Mitte in blau der Hauptrefinanzierungszinsatz,

also der Zinssatz auf die Offenmarktgeschäfte, die die EZB tätigt,

darunter in gelb der Einlagenzinssatz auf die Facilitäten, also auf

die kurzfristigen Übernacht einlagen der Geschäftsbanken bei der EZB und oben

in rot die Refinanzierungsfazilität, das sind die Übernachtkredite, die

Geschäftsbanken bei der EZB aufnehmen können.

Was Sie sehen, ist, dass grundsätzlich die beiden Facilitäten sich immer in einer

Schwankungsbreite um den Hauptrefinanzierungszinssatz befinden, der

Abstand war mal ursprünglich ein Prozentpunkt nach oben beziehungsweise

nach unten, ist aber im Zuge der Finanzkrise kleiner geworden, man hat

die Symmetrie beibehalten, also nach oben und unten ist der Abstand immer gleich,

man hat aber den Abstand kleiner gemacht, das liegt daran, dass in dem Augenblick,

wo der Einlagenfazilitätszinssatz bei Null war, man erst mal auch nicht mehr

tiefer gegangen ist, sondern bei Null geblieben ist, bzw. sich da Null

angenähert hat und dann ist naheliegenderweise hier schon der Abstand

kleiner geworden, weil man noch einen positiven Zinssatz hatte auf die

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:27:57 Min

Aufnahmedatum

2017-01-24

Hochgeladen am

2017-01-24 15:46:36

Sprache

de-DE

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