14 - Grundrechte [ID:9215]
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So, schönen guten Morgen. Ich begrüße Sie zu einer weiteren Sitzung der Vorlesung Grundrechte.

Wir haben ja schon wieder in der letzten Woche einen Feiertag erdulden müssen. Das heißt also,

wir haben uns das letzte Mal vor einer Woche gesehen. Das ist ja immer schon so ein Grenzbereich,

was das Kurzzeitgedächtnis angeht. Deswegen zur Erinnerung, wir haben uns in der letzten

Sitzung mit der Meinungs-, Press- und Informationsfreiheit beschäftigt. Wir haben

sozusagen angefangen, uns mit den in Artikel 5 verbirrten Grundrechten auseinanderzusetzen.

Wir haben also zunächst die Bedeutung von Artikel 5 auch anhand des Lüth-Urteils,

das wir ja schon kannten, uns vergegenwärtigt haben, die Systematik der fünf Grundrechte,

die in Artikel 5 Absatz 1 verbirgt sind, uns angeschaut haben, gesehen, dass Artikel 5 Absatz

2 den einheitlichen Schrankenvorbehalt darstellt und haben dann die einzelnen Schutzbereiche

durchdekliniert, die Meinungsfreiheit, die Werturteile und Tatsachenbehauptungen in bestimmten

Konstellationen eben schützt. Wir haben dann auch darüber gesprochen, wer sozusagen die

Grundrechtsträger sind, um welche Kundenkommunalitäten es geht. Die Informationsfreiheit haben wir

uns angeschaut, schließlich auch die Pressefreiheit, die wir heute anhand des Spiegelurteils, das

ich kurz noch mit Ihnen besprechen möchte, noch einmal aufgreifen werden und schließlich

dann eben die Rundfunksfreiheit und die unterschiedlichen Eingriffe uns angesehen und dann eben besonders

wichtig natürlich den Schrankenvorbehalt, die Rechtfertigungsmöglichkeiten auf der

Grundlage von Artikel 5 Absatz 2, die Definition des Begriffs allgemeine Gesetze und dann

auch hier noch einmal die Bedeutung der Wechselwirkungslehre uns angeschaut. Also das sind Dinge, die wir

in der letzten Sitzung besprochen haben. Diejenigen von Ihnen, die die Probeklausur bereits geschrieben

haben oder die sich jedenfalls den Sachverhalt schon angeschaut haben und die Probeklausur

noch schreiben wollen, haben vielleicht schon festgestellt, dass einiges von dem, was wir

in der letzten Sitzung behandelt haben, durchaus für die Probeklausur von Relevanz war. Ich

hoffe, ich überrasche jetzt niemanden und dass Sie also da natürlich auch dann entsprechend

das, was wir hier besprochen haben, angewendet haben. Ja, wir haben dann auch anhand von zwei

Leitentscheidungen, erstmal natürlich nochmal der Lüthentscheidung, aber dann insbesondere

auch der Entscheidung, Soldaten sind Mörder, noch einmal gesehen, wie Artikel 5 dann in

der Praxis in einem konkreten Fall eben angewendet wird und auch da, wenn Sie sich das Urteil

angeschaut haben bzw. das ein bisschen hier nachbefolgt haben, war vielleicht auch das

ein oder andere jedenfalls, was den Aufbau und auch was die Erforderlichkeiten bezüglich

der Auslegungen von Aussagen angehen etwas dabei, was vielleicht für die Probeklausur

gar nicht so ganz irrelevant war. Das sollte ja auch keine Überraschung sein, die Probeklausur,

sondern das sollte Ihnen ein Zeichen sein oder ein Indiz dafür, wie solche Klausuren

aussehen können. Es handelt sich bei der Probeklausur um die Klausur, die ich vor einiger

Zeit, als ich die Vorlesung schon mal gemacht habe, als Wiederholungsklausur gestellt habe.

Es ist sozusagen eine, mehr oder weniger eine Originalklausur gewesen. Das heißt also, das

ist auch das Niveau, das man hier in der Klausur dann entsprechend wird erwarten können.

Jetzt, wenn Sie sozusagen zwei und zwei zusammenzählen können, dann können Sie davon ausgehen,

dass ich diese Klausur sicherlich nicht nochmal stellen werde, auch nicht als Wiederholungsklausur,

aber das natürlich Artikel 5 eine ziemlich große Rolle spielt. Haben Sie zudem, was

wir in der letzten Sitzung gesprochen haben, Fragen? Besprochen haben Fragen. Ich möchte

gleich wie gesagt noch das Spiegelurteil mit Ihnen besprechen, weil es doch ein ganz

bedeutendes Urteil auch für die verfassungsgeschichtliche Entwicklung und natürlich auch für das Verständnis

von der Pressefreiheit ist. Aber bevor wir das tun, die Möglichkeit Ihrerseits Fragen

zu stellen.

Gut, dann zum Spiegelurteil. Vielleicht, bevor wir das tun, nochmal ganz kurz vorab.

Sie haben das ja hoffentlich gesehen, dass die Urteile bei Stutton Ihnen zur Verfügung

stehen. Wenn Sie auf die jeweiligen Links schon mal gegangen sind, dann haben Sie auch

gesehen, wenn Sie sich das ganz genau angeschaut haben, dass das ein Server ist, der in der

Schweiz steht, auf dem die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, jedenfalls die Links, die ich Ihnen da zur Verfügung

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:25:24 Min

Aufnahmedatum

2018-06-04

Hochgeladen am

2018-06-04 18:09:04

Sprache

de-DE

Tags

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