Universitätsrat [ID:58568]

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:03:06 Min

Aufnahmedatum

2025-08-29

Hochgeladen am

2025-08-29 14:26:03

Sprache

de-DE

Der Universitätsrat wirkt bei allen Entscheidungen mit, die für die Universität bedeutsam sind. Dazu gehören zum Beispiel die Entwicklungsplanung, die Gliederung der Universität, die Einrichtung neuer Studiengänge sowie Grundsatzfragen und Schwerpunkte des Haushalts. In seine Kompetenz fällt auch die Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Universität und seiner Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.

Der Universitätsrat besteht aus Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis und den gewählten Mitgliedern des Senats. Die Universitätsleitung, die Frauenbeauftragte und der/die Promovierendenvertreter/in nehmen beratend an den Sitzungen teil. Eine Vertretung des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wird zu den Sitzungen eingeladen.

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