Also wer nicht weiß, ob der Markt sein Angebot annimmt, wie gesättigt der Markt ist für
sein Produkt und wie groß das Potenzial ist, wie sich die Branche entwickelt, kann keine
strategischen Entscheidungen und erst recht keine marktorientierten unternehmerischen Entscheidungen
treffen. Bleiben wir im Bild, das Produkt. Schülerinnen und Schüler gewinnen durch den
Religionsunterricht die innen Ansicht eines religiösen Weges in Begleitung durch Lehrerinnen
und Lehrer, die diesen Weg selbst praktizieren und partizipieren. Es geht um religiöse
Sprachfähigkeit, religiöse Grammatik. Es geht um Deutungs- und Orientierungskompetenz in zentralen
Lebensfragen. Die Befähigung, andere religiöse Sprachen zu verstehen und Vorstellungen zu
entwickeln, die befähigen, in einen wirklichen Dialog auf Augenhöhe mit anderen einzutreten.
Unternehmer, Subunternehmer, Kunde. Der Religionsunterricht ist ein ordentliches
Lehrfach in den öffentlichen Schulen. Das wissen Sie alles, Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz und
dazu lege ich noch die bayerische Bestimmung im Schulgericht, den § 46, bayerisches Erziehungs-
und Unterrichtsgesetz. Danach ist der Unterricht nach Bekenntnissen getrennt zu erfahren. Damit
ist der RU seinerseits verfassungsrechtlich abgesichert. Unternehmer ist erstmal der Staat.
Andererseits muss er in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften
erteilt werden. Der RU richtet sich an die Angehörigen derjenigen Religionsgemeinschaft,
deren Grundsätze die Grundlage des jeweiligen Unterrichts bildet. Andere Teilnehmer können
zugelassen werden und ja entsprechend teilnehmen. Die jeweilige Religionsgemeinschaft hat ein
Bestimmungsgericht über die Unterrichtsinhalte und über die Zulassung der Lehrkräfte. Das ist
komfortabel, aber kein Ruhekissen. Der religions- und weltanschaulich neutrale Staat, nämlich ist
nur dann in der Pflicht, ein entsprechendes Angebot zu machen, wenn die Nachfrage stimmt.
Denn der RU ist kein Privileg der Kirchen, sondern Grundrechtsverwirklichung seiner Teilnehmer und
Teilnehmerinnen und deren Eltern. Der Markt. Der RU bleibt nicht unberührt von Veränderungen der
gesellschaftlichen und auch des religiösen Umfeldes. Demokratischer Wandel, Sekularisierung,
Pluralisierung, das sind die Stichworte, die uns an der Stelle begegnen. In Bayern leben wöchentlich
340.000 Schüler und Schülerinnen am evangelischen Religionsunterricht teil. 12 Prozent davon sind
in keiner Kirche oder gehören einer anderen Konfession an. Dann noch einmal im Blick,
wie sieht es denn mit der Entwicklung aus? Faktisch verzeichnet der evangelische
Religionsunterricht in den vergangenen Schuljahren einen Rückgang, einen Schüler-Rückgang von rund
2,17 Prozent. Das ist erst einmal auch mit dem Blick zu nehmen. Wir haben ja gedacht,
der Schüler-Rückgang ist generell da, aber mittlerweile steigen ja die Schülerzahlen.
Nur das betrifft nicht unbedingt die evangelischen Schüler. Das sind dann Schüler und Schülerinnen,
die in einer anderen Religionsgemeinschaft anbehören. Die Qualität, die Qualität muss auch
stimmen. Entscheidende Grundlage hierfür sind natürlich die Lehrkräfte vor allem, aber nicht
mindestens ein zeitgemäßes religionsunterrichtliches Profil. Eine Weiterentwicklung des Religionsunterrichts
hatten wir schon einmal, als hat auch das Bundesverfassungsgericht sich angeschaut,
bei der Entwicklung von der reinen Glaubensunterweisung hin zu einem wissenschaftlich
geleiteten Schulfahrt. Hat er auch gesagt, das ist völlig im Rahmen einer Öffnung des Faches und
des Rechts im Wandel der Zeiten. Das ist ein Entwicklungs- und Gestaltungsspielraum, der
juristisch völlig akzeptabel ist. Aber, und jetzt kommt dann an die Seite die Grenze vom
Verfassungsgericht. Er sagte, ein überkonfessioneller, vergleichender, vergleichende Betrachtung
religiöser Lehren muss ich sagen. Ja, bloße Morallehre und das Sittenunterricht historisierende und
relativierende Religionsgründe, Religions- oder Wiener Geschichte, die nun wiederum sei von der
institutionellen Garantie des Artikel 7, Absatz 3 Grundgesetz nicht mehr erfasst. Also haben wir
von der Seite also eine gewisse Grenze der Weiterentwicklung. Das Projekt, das Projekt,
was hier schon sehr viele kennen und häufig angesprochen worden ist, ist das Projekt der
Landeskirche, au 2026, Weiterentwicklung des evangelischen Religionsunterrichts. Das hat
der Landeskirchenrat 2016 ins Leben gerufen. Ausgangspunkt war damals die Berufsbilddiskussion
bei den Theologen, bei den Pfarrerinnen und Pfarrer. Und es ging natürlich dort auch um den
Religionsunterricht. Danach sollte das aber gewaitet werden. Und die Fachabteilung hat den Ball
Presenters
Henriette Kühne
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:16:11 Min
Aufnahmedatum
2018-06-08
Hochgeladen am
2018-10-01 15:20:22
Sprache
de-DE