So, einen wunderschönen guten Abend und ganz herzlich willkommen zu unserer Alumni-Veranstaltung
zum Digital-Update des BGB, will ich es mal etwas flapsig bezeichnen.
Ich bin sicher, unsere beiden Referenten werden mich dann vielleicht korrigieren in dieser Frage,
weil es natürlich nicht nur um digitale Dinge gehen soll, sondern auch um ganz analoge,
Stichwort neues Kaufrecht, da haben sich einige Dinge getan, die weniger mit diesen
Digitalisierungsbestrebungen zu tun haben. Ja, schön, dass Sie so zahlreich mit dabei sind,
auch online und uns zugeschaltet sind. Ich darf Ihnen kurz unsere beiden Referenten vorstellen.
David Lang ist Mitarbeiter am Lehrstuhl vom Professor Freitag bei uns an der FAU und Benjamin
Kessisoklugin ist Mitarbeiter bei Professor Casper, ebenfalls bei uns an der FAU. Die
beiden sind jetzt im Sommersemester 2022 aktiv mit sogenannten ProSeminar zu dieser Thematik.
Und dann haben wir vom Alumni-Verall uns gedacht, naja, das wäre doch vielleicht auch etwas für
Jung und Alt, das heißt für die Studierenden und für Alumni, die möglicherweise diese Regelungen
der Paragraphen 327, wort folgende BGB und der kaufrechtlichen Vorschriften noch nicht so
genau kennen. Wir wollen Ihnen also entweder ein Update bieten heute oder eben eine grundlegende
Einführung in diese Thematik. Der Abend wird möglicherweise etwas länger werden. Warum? Weil
es eine ganze Reihe an Vorschriften sind, aber die beiden haben schon angekündigt, sie werden
genügend Pausen einlegen. Damit Sie nicht jetzt gleich eine Pause brauchen, will ich auch gar nicht
länger reden, sondern gleich das Wort an Sie beiden übergeben. Vielen herzlichen Dank, dass Sie
bereit waren, diese Aufgabe zu übernehmen und ich freue mich auf einen spannenden Abend mit
spannenden Diskussionen. Ein Hinweis noch für die Online-Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Fragen
bitte gerne in den Chat schreiben. Ich werde den Chat überwachen und die Fragen dann an der
entsprechenden Stelle, wenn die beiden Pause machen, reinspielen. Natürlich können Sie sich
auch gern zu Wort melden, auch das sehe ich ja dann auf Zoom und jüttere die Wortmeldung weiter. So,
dann einen spannenden Abend und bis später. Ja, lieber Herr Zwickl, ganz herzlichen Dank für die
freundliche Einleitung und ganz herzlich willkommen an Sie alle, sowohl hier vor Ort als auch zu Hause
an den Empfangsgeräten gewissermaßen zu dem Vortrag von Benni und mir mit dem Titel
Verträge über digitale Produkte, digitales Kaufrecht und weitere Änderungen in den 433
folgende BGB Neuerungen von erheblicher oder eben vielleicht auch vereinzelt doch nur
unerheblicher Relevanz. Dieser Frage wollen wir uns heute widmen. Es fängt schon gut an. So,
jetzt ist es wieder da. Und wie Sie diesen Titel schon entnehmen können, wollen wir uns heute mit
zwei großen Blöcken mit Ihnen befassen. Den ersten großen Block, den darf dann ich Ihnen
präsentieren. Und da wollen wir uns eben auseinandersetzen. Herr Zwickl hatte es
schon angesprochen mit den 327 folgende BGB, das heißt dem neuen Regime zu den Verbraucherverträgen
über digitale Produkte. Wie Sie dem Terminus des Regimes schon entnehmen können, ist das also
eine durchaus umfassender Regelungskomplex. Auch das hatte Herr Zwickl bereits angedeutet,
weswegen ich sehr dankbar bin, dass Benny mich hier unterstützen wird und dann einen gewissen
Ausschnitt mir abnimmt, der besondere Nähe dann auch noch zum Kaufrecht aufweist. Und dass Benny
das behandelt, das macht besonderen Sinn, denn er wird sich dann dem zweiten großen Themenblock
im Anschluss widmen, nämlich also die Neuerungen im Kaufrecht in den 433 folgende BGB. Die Gliederung,
die Sie hier sehen, die grob Gliederung, die müssen Sie sich jetzt nicht merken oder gar
aufschreiben oder ähnliches. Wir haben dann gleich, Sie sehen das links auf den Folien immer so ein
bisschen eingeblendet, wo wir uns gerade befinden. Das ist vielleicht ganz hilfreich, wenn wir auch
mal irgendwie vom Konkreten ins Abstrakte springen und dann wieder zurück. Was Sie hier jedenfalls
aber schon sehen können an dieser allgemeinen Gliederung, ist, dass zumindest hier in meinem Teil
Dinge ausgekraut sind. Der Hintergrund ist schlicht derjenige, ich kann es nochmal wiederholen,
das ist im Endeffekt ein riesen Umfang, den wir heute hier mit Ihnen besprechen könnten. Wir
könnten sechs Stunden reden oder noch länger. Diese Präsentation hat eigentlich 250 Folien,
ja da wollen wir Sie nicht mitbehelligen. Wir haben also vieles im Nachgang wieder ausgeblendet.
Zum Teil haben wir auch auf Folien, die dann eben noch angezeigt werden, einzelne Punkte,
weil wir die schlicht aus Zeitgründen nicht besprechen können, ebenso grau hinterlegt. Warum
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
02:54:13 Min
Aufnahmedatum
2022-05-13
Hochgeladen am
2022-05-14 02:06:06
Sprache
de-DE