10 - Europarecht I [ID:5620]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

So, ein schöner Morgen. Lassen Sie uns mit unseren Überlegungen vom Europarecht fortfahren.

Wir haben uns in der letzten Sitzung, Schwerpunktwichtig, mit den Institutionen weiter beschäftigt.

Wir hatten uns noch einmal das Parlament angeschaut.

Das Parlament als einen Teil des Gesetzgebers und des Haushaltsgesetzgebers der Europäischen Union.

Wir haben dann den Rat und den Europäischen Rat kennengelernt.

Der Europäische Rat, die Staatsumgehirnung, gemeinsam mit den Präsidenten des Europäischen Rates.

Und dann der Rat als das zweite Gesetzgebung, das zweite Organ, das Gesetzgeber der Europäischen Union ist.

Rat und Parlament eben als gemeinsame Gesetzgeber der Rat.

Taglinder Zusammensetzung der Minister.

Wir haben auch kennengelernt, schließlich noch die hohe Vertreterin der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik.

Das hat einen übergang geschaffen, auch zur Kommission, der Europäischen Kommission, als das Organ, das mit brutaler Integration ist.

Denn es ist das Organ, das die Initiativen folgt.

Es ist zugleich auch das Organ, das auf die Einhaltung der Verträge achtet, gemeinsam mit dem EU-Richtshof,

die wir uns gleich anschauen werden, und natürlich auch die Europäischen Kommission ganz generell als das Premium, das Organ,

das die europäische Integration weiter führt durch Initiativen und Vorstellungen aufbricht.

Soweit waren wir in der letzten Sitzung gekommen.

Das sind die richtigen Organe, die eben auch westlich demokratisch legitimiert, politisch kreiert werden,

indem sie eben jetzt nicht auf Wahlen zurückführen lassen.

Einmal das Europäische Parlament auf Wahlen, direkte Wahlen zum Europäischen Parlament,

und dann zum anderen der Rat, bzw. der Europäische Rat natürlich auch als Gremium, das auf die Wahlen in dem Mitgliedschirm zurückgeht.

Und dann haben wir gesehen, die Kommission wird ihrerseits vom Rat ernannt,

bzw. der Präsident der Europäischen Kommission, vom Europäischen Parlament gewählt.

Ja, soweit zu den politisch in Recht setzenden Organen.

Wir wollen uns jetzt heute und in den nächsten Wochen mit dem Rechtsprechungsorgan beschäftigen,

beziehungsweise wir werden die Besprechungen der Organe dann noch mit einigen weiteren Organen kurz abschließen müssen

und dann eben zu der Themenkomplexrechtsprechung überleiten.

Ja, also hier haben wir gedacht, ein Foto haben wir jetzt schon gehabt,

das kennen Sie typischerweise, solche Herren in roten Hosen der Gerichtshof der Europäischen Kommission.

Wir schauen mal gemeinsam in den Artikel 19 des EU-Falltrages hinein.

Sie erinnern sich, wir hatten das jetzt schon ein paar Mal,

dass wir zunächst in Artikel 19 jeweils mit einer Vorschrift gelesen in Grundzügen der Organe ihrer Zusammensetzung und ihrer Zuständigkeiten finden

und dann in den besonderen Vorschriften, in AIUV, dann vertiefte, detaillierte Ausführungen dazu.

Da heißt es also, der Gerichtshof der Europäischen Union umfasst eben Gerichtshof, das Gericht und die Fachgerichte.

Das ist jetzt ein Satz, den können auch nur Juristen schreiben, der Gerichtshof umfasst den Gerichtshof.

Wenn man das mal genauer liest, also was ist damit gemeint?

Es gibt das eine Organ, Gerichtshof der Europäischen Union, unangenehm sprachlich als OGH bezeichnet.

Dieses eine Organ setzt sich aber eben zusammen aus verschiedenen Unterorganen oder verschiedenen Institutionen, wenn Sie so wollen.

Das ist vor allem für unsere Belange wichtig, einmal der Gerichtshof und dann das Gericht.

Ich werde folgend, wenn ich von OGH spreche, dann auch im ersten Sinne den Gerichtshof meinen.

Und dann gibt es noch das Gericht, das ist im Grunde genommen, wenn Sie wollen, eine erste und eine zweite Instanz,

so können wir uns auf jeden Fall in dem ersten Moment einmal klar machen.

Daneben gibt es weitere Fachgerichte, von denen ist das Gericht für den öffentlichen Dienst eigentlich das Wichtigste.

Das heißt, bei OGH setzt sich aus drei Gerichten zusammen, einmal den Gerichtshof, dann den Gericht.

Früher hieß das Gericht erste Instanz, so heißt es heute nicht mehr, aber damit hat das Beutelwerk gemacht,

was mit eigentlich gemeint ist, oder was damit jedenfalls mit vielen Fassaden gemeint ist.

Und dann gibt es das Gericht für den öffentlichen Dienst, das natürlich den öffentlichen Dienst der Europäischen Union meint.

Das heißt also insbesondere die Beamtinnen und Beamten, die für die Kommission arbeiten, aber natürlich auch die für die anderen Institutionen arbeiten.

Dann kann man sich halt vorstellen, dass ein genuin internationaler, ein genuin sub-nationaler öffentlicher Dienst,

wenn sie für die Kommission arbeiten, dann ist sozusagen ein deutsches Dienstgericht,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:30:00 Min

Aufnahmedatum

2015-11-12

Hochgeladen am

2015-11-12 12:13:19

Sprache

de-DE

Die Vorlesung behandelt die Grundstrukturen des institutionellen und materiellen Unionsrechts einschließlich der Grundfreiheiten. Gegenstand der Veranstaltung sind jene Teile des Europarechts, die zum Pflichtstoff des Ersten Juristischen Examens zählen.

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