10 - Grundkurs Strafrecht I - Einheit 10 [ID:25640]
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Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zur heutigen Veranstaltung. Ich hoffe,

Sie können mich gut hören. Die technischen Probleme, die bleiben. Wir hatten heute schon

wieder Schwierigkeiten. Es könnte sogar sein, dass der Bildschirm mal ausfällt. Offenbar hat

tatsächlich die Kamera einen Wackelkontakt. Das ist unfassbar. Wir haben das jetzt in den Griff

bekommen. Jetzt frage ich mal, können Sie mich sehen? Können Sie mich zu Hause sehen? Dann machen

Sie doch mal bitte einen grünen Haken. Okay, das ist der Fall. Dann müssen wir jetzt ganz ruhig

hier in dem Raum bleiben und dürfen die Kamera nicht berühren. Können Sie mich denn auch hören?

Ich vermute, wenn Sie antworten, dass Sie mich sehen können, dann können Sie mich auch hören.

Also da müssen Sie jetzt nichts. Müssen Sie jetzt keinen Haken machen. Es ist eigentlich klar,

dass das der Fall ist. Sehr gut. Also es funktioniert mehr schlecht als recht, aber es funktioniert

jedenfalls und da bin ich froh. Wir waren stehen geblieben beim Bratpfannenfall. Sie können sich

noch erinnern, wir sind in der Zurechnung und machen jetzt noch mal Wiederholungsfälle, um zu

sehen, ob wir das auch verstanden haben. Und da hatten wir diesen Bratpfannenfall. Der ging wie

folgt. Ich habe den letztes Mal verkürzt dargestellt. Zunächst haut die Mutter dem Mann auf den

Hinterkopf mit einer gusseisernen Bratpfanne. Danach geht sie weg. Völlig unabhängig davon

kommt die Tochter rein, haut ihn noch mal am Bodenliegen bereits mit der Bratpfanne drauf,

geht dann wieder weg und dann kommt wieder die Mutter rein und denkt sich ach da haue ich noch

mal drauf, haut also wieder drauf. Im Originalfall ist übrigens noch viel häufiger geschlagen worden.

Da hat die Mutter zunächst dreimal auf den Kopf geschlagen, dann ist sie weggegangen, dann kam die

Tochter, haut noch mal drauf, dann geht sie weg, kommt wieder die Mutter, haut noch mal drauf. Und

jetzt sagt der Sachverständige in diesem Fall, es ist alles sehr verkürzt, der sagt ich kann einfach

nicht sagen, ist der erste Schlag beziehungsweise im Originalfall sind die ersten drei Schläge schon

tödlich gewesen. Möglicherweise ja, möglicherweise auch nicht. Es könnte aber auch so sein, sagt er,

dass der Schlag der Tochter, also dann im Originalfall der vierte Schlag tödlich war. Es könnte aber auch

sein, dass erst der letzte Schlag der Mutter wieder tödlich war. Die hat nichts abgesprochen.

Jetzt kann ich Ihnen auch sagen, warum der Vater so unbeliebt war. Es war ein Haustyrann, der

tatsächlich die Frau jeden Tag geschlagen hat. An diesem Tag zum Beispiel folgenden Grund hatte,

er hat gesagt du schaust so blöd und da hat er ihr also eine ins Gesicht geschlagen, weil sie so

blöd geschaut hat. Also das sind Gründe, wo man sich echt nur an den Kopf fassen kann. Aber er

hat es dann am Ende ja mit seinem Leben bezahlt. Die Tochter fand es auch nicht gut, dass er lebt,

offenbar. Jetzt ist die Frage, wie ist, schauen wir uns doch mal als erstes an, wie ist die Mutter zu

bestrafen? Das wäre wahrscheinlich in der Klausur auch die richtige Reihenfolge, in der man vorgehen

würde. Man würde also nicht mit der Tochter beginnen, denn in der Reihenfolge hat ja als

erstes auch die Mutter gehandelt. Das ist also der Bratpfannenfall. Wie ist die Mutter strafbar?

Ist hier, und das ist die erste Frage, wir befinden uns ja im Bereich Kausalität und Zurechnung,

ist die Handlung der Mutter kausal für den Tod geworden? In diesem Fall können wir also

Kausalität der Handlung der Mutter annehmen. Das ist die Frage. Egal welche Handlung sie jetzt

betrachten, die Frage ist, ist hier eine Kausalität der Handlungsweise der Mutter für den Erfolg zu

bejagen. Wer von Ihnen sagt, ja ich bejahe Kausalität der Handlungsweise der Mutter auf

jeden Fall? Machen Sie bitte einen grünen Haken. Das interessiert mich jetzt sehr, wie Sie das

entscheiden würden. 90 Prozent sagen ja. 90 Prozent sagen ja, sehr gut und das ist auch richtig. Sie

müssten hier auf jeden Fall Kausalität annehmen, denn gleichgültig, ob die Schläge der Mutter diese

ersten drei zum Tode geführt haben oder ob der vierte Schlag der Tochter zum Tode geführt hat,

oder erst recht der fünfte Schlag wieder der Mutter zum Tode geführt hat, in jedem Fall ist sie mit

ihrer Handlungsweise kausal geworden. Denn selbst wenn es der vierte Schlag der Tochter war, wir

unterstellen das jetzt mal, dann waren ja zunächst die drei Schläge der Mutter notwendig, sonst hätte

der Erfolg in der konkreten Gestalt nicht stattfinden können. Es hätte der Vater nicht am Boden

liegend von der Tochter erschlagen werden können. Also in dieser konkreten Gestalt wäre das mit an

Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so nicht gelaufen und das ist der Grund, weshalb man nach

der Äquivalenztheorie hier auf jeden Fall zu einer Kausalitätsbejahung gelangt. Das haben Sie

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:42:19 Min

Aufnahmedatum

2020-12-03

Hochgeladen am

2020-12-04 02:29:36

Sprache

de-DE

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