10 - Strafrecht BT I [ID:9710]
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Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren, ich begrüße ganz herzlich zur Vorlesung

Strafrecht BT 1.

Wie am Montag angekündigt, wollte ich jetzt vorab, bevor wir weitermachen, ein paar kurze

Hinweise geben zu der Sache, die ich auch heute Nacht noch herumgeschickt habe, nämlich

zu diesem Thema mögliche Teilnahme von Erlanger Studenten an einem Mutchord.

Das ist jetzt hier in der traditionell schon fast ausgedünnten Mittwochmorgen-8-Uhr-Besetzung

natürlich suboptimal auf eine gewisse Weise.

Andererseits, soweit sie nicht an juwieniler Bettflucht leiden und deswegen aus Langeweile

hier sitzen, ist das ja vielleicht, was das Interesse am Strafrecht angeht, eine positive

Selektion sozusagen der Leute, die sich hier um 8 Uhr schon einfinden.

Deswegen sind sie ja vielleicht auch dann gerade der richtige Adressatenkreis.

Außerdem haben die anderen die wesentlichen Informationen ja auch über die Mail per Stutt

On.

Es ist also so, dass im Anfang nächsten Jahres oder im Frühjahr nächsten Jahres, genauen

Termin glaube ich habe ich noch überhaupt nicht, in Leipzig an der Uni ein Mutkort

stattfinden, der dort von einem strafrechtlichen Lehrstuhl organisiert wird und die haben insgesamt

glaube ich 9 besonders gute Universitäten, darunter die FAU.

Also nein, wahrscheinlich geht es eher um 9 Leute, die irgendwie der Lehrstuhlinhaberin

irgendwie persönlich besser bekannt sind, angeschrieben und angefragt, ob wir eben

an einem Mutkort teilnehmen wollen.

Sie wissen Mutkort, das ist so im Prinzip eine simulierte Gerichtsverhandlung.

Hier ist jetzt so der Unterschied zu manch anderen Mutkorts, die Sie kennen, dass es

nicht um irgendwelche Märchenfälle geht.

Auf der einen Seite, wie man das teilweise dann irgendwie hat, die bei so Mutkorts, die

so bedingt ernst gemeint sind, auf der anderen Seite auch ein bisschen anders als vielleicht

bei manchen anderen Mutes, wo es sozusagen nicht um die, oder hier geht es sozusagen

nicht um die Tatsacheninstanz, also nicht um eine Simulation einer Verhandlung in erster

Instanz, wo es also dann auch darum geht, welche Dinge können bewiesen werden und so

weiter, sondern es soll gehen um eine Art Simulation einer Revisionshauptverhandlung

in Strafsachen.

Wir haben dazu ganz kurzer Exkurs, so als Hintergrund wissen, warum ist das in Leipzig

besonders attraktiv.

Das ist in Leipzig besonders attraktiv, weil dort ja nicht nur der Sitz des Reichsgerichts

gewesen ist, sondern weil auch einer der fünf Strafsenate, der fünfte Strafsenat sein Sitz

in Leipzig hat und es werden also auch Vertreter hier, da dieses Strafsenat und Vertreter der

Bundesanwaltschaft voraussichtlich dann damit in der Jury sein.

Also es ist eigentlich ein ganz, ganz schönes Umfeld im Grunde genommen.

Das Besondere an den Revisionshauptverhandlungen im richtigen Leben ist zum einen, dass es

sie kaum gibt.

Also der allergrößte Teil der Fälle wird im Revisionsverfahren im Strafrecht durch

Beschluss ohne mündliche Verhandlungen entschieden, aber gelegentlich gibt es eben auch mündliche

Revisionshauptverhandlungen und da ist es dann so, dass im Grunde genommen die Verteidigung

einerseits und die Bundesanwaltschaft auf der anderen Seite dann in Anführungszeichen gegeneinander

plädieren und so wird es auch bei diesem Mutquart sein, dass es sozusagen um den Fall

einer strafrechtlichen Revision geht, einer effektiven strafrechtlichen Revision, die

insbesondere das neue Sexualstrafrecht zum Gegenstand hat, dass es jetzt ein bisschen

weg vielleicht von dem Kernbereich sozusagen des üblichen Prüfungsstoffes ist, es ist

aber etwas, was in der Praxis eine ganz große Bedeutung hat und diese sehr umfassende Veränderung

des Sexualstrafrechts hat auch zu sehr vielen ungeklärten oder noch ungeklärten und umstrittenen

Fragen geführt, was das Ganze dann natürlich auch irgendwie reizvoll macht für so eine

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:28:27 Min

Aufnahmedatum

2018-11-14

Hochgeladen am

2018-11-14 17:59:03

Sprache

de-DE

Urkunde

Tags

strafrecht tatbestand kennzeichen beweiszeichen
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