Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren, ich begrüße ganz herzlich zur Vorlesung
Strafrecht BT 1.
Wie am Montag angekündigt, wollte ich jetzt vorab, bevor wir weitermachen, ein paar kurze
Hinweise geben zu der Sache, die ich auch heute Nacht noch herumgeschickt habe, nämlich
zu diesem Thema mögliche Teilnahme von Erlanger Studenten an einem Mutchord.
Das ist jetzt hier in der traditionell schon fast ausgedünnten Mittwochmorgen-8-Uhr-Besetzung
natürlich suboptimal auf eine gewisse Weise.
Andererseits, soweit sie nicht an juwieniler Bettflucht leiden und deswegen aus Langeweile
hier sitzen, ist das ja vielleicht, was das Interesse am Strafrecht angeht, eine positive
Selektion sozusagen der Leute, die sich hier um 8 Uhr schon einfinden.
Deswegen sind sie ja vielleicht auch dann gerade der richtige Adressatenkreis.
Außerdem haben die anderen die wesentlichen Informationen ja auch über die Mail per Stutt
On.
Es ist also so, dass im Anfang nächsten Jahres oder im Frühjahr nächsten Jahres, genauen
Termin glaube ich habe ich noch überhaupt nicht, in Leipzig an der Uni ein Mutkort
stattfinden, der dort von einem strafrechtlichen Lehrstuhl organisiert wird und die haben insgesamt
glaube ich 9 besonders gute Universitäten, darunter die FAU.
Also nein, wahrscheinlich geht es eher um 9 Leute, die irgendwie der Lehrstuhlinhaberin
irgendwie persönlich besser bekannt sind, angeschrieben und angefragt, ob wir eben
an einem Mutkort teilnehmen wollen.
Sie wissen Mutkort, das ist so im Prinzip eine simulierte Gerichtsverhandlung.
Hier ist jetzt so der Unterschied zu manch anderen Mutkorts, die Sie kennen, dass es
nicht um irgendwelche Märchenfälle geht.
Auf der einen Seite, wie man das teilweise dann irgendwie hat, die bei so Mutkorts, die
so bedingt ernst gemeint sind, auf der anderen Seite auch ein bisschen anders als vielleicht
bei manchen anderen Mutes, wo es sozusagen nicht um die, oder hier geht es sozusagen
nicht um die Tatsacheninstanz, also nicht um eine Simulation einer Verhandlung in erster
Instanz, wo es also dann auch darum geht, welche Dinge können bewiesen werden und so
weiter, sondern es soll gehen um eine Art Simulation einer Revisionshauptverhandlung
in Strafsachen.
Wir haben dazu ganz kurzer Exkurs, so als Hintergrund wissen, warum ist das in Leipzig
besonders attraktiv.
Das ist in Leipzig besonders attraktiv, weil dort ja nicht nur der Sitz des Reichsgerichts
gewesen ist, sondern weil auch einer der fünf Strafsenate, der fünfte Strafsenat sein Sitz
in Leipzig hat und es werden also auch Vertreter hier, da dieses Strafsenat und Vertreter der
Bundesanwaltschaft voraussichtlich dann damit in der Jury sein.
Also es ist eigentlich ein ganz, ganz schönes Umfeld im Grunde genommen.
Das Besondere an den Revisionshauptverhandlungen im richtigen Leben ist zum einen, dass es
sie kaum gibt.
Also der allergrößte Teil der Fälle wird im Revisionsverfahren im Strafrecht durch
Beschluss ohne mündliche Verhandlungen entschieden, aber gelegentlich gibt es eben auch mündliche
Revisionshauptverhandlungen und da ist es dann so, dass im Grunde genommen die Verteidigung
einerseits und die Bundesanwaltschaft auf der anderen Seite dann in Anführungszeichen gegeneinander
plädieren und so wird es auch bei diesem Mutquart sein, dass es sozusagen um den Fall
einer strafrechtlichen Revision geht, einer effektiven strafrechtlichen Revision, die
insbesondere das neue Sexualstrafrecht zum Gegenstand hat, dass es jetzt ein bisschen
weg vielleicht von dem Kernbereich sozusagen des üblichen Prüfungsstoffes ist, es ist
aber etwas, was in der Praxis eine ganz große Bedeutung hat und diese sehr umfassende Veränderung
des Sexualstrafrechts hat auch zu sehr vielen ungeklärten oder noch ungeklärten und umstrittenen
Fragen geführt, was das Ganze dann natürlich auch irgendwie reizvoll macht für so eine
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:28:27 Min
Aufnahmedatum
2018-11-14
Hochgeladen am
2018-11-14 17:59:03
Sprache
de-DE
Urkunde