So meine Damen und Herren willkommen zu unserem nächsten Podcast Tötungsdelikte 5 objektive
Mordmerkmale. Wenn Sie ein bisschen aufpassen dann können Sie auf dem Bild rechts unten in
Ihrem Video immer sehen zu welcher Tageszeit ich das aufnehme je nachdem welche die Sonneneinstrahlung
ist. Jetzt ist gerade so Mittlerer Nachmittag aber gut das nur am Rand das ist keine so wichtige
und für sie didaktisch bedeutsame Information. Worüber sprechen wir? Wir sprechen über die
objektiven Mordmerkmale. Denken wir noch mal ganz kurz zurück zum letzten Podcast. Da hatten wir
gesagt bestimmte Merkmale die in § 211 genannt sind machen aus einem Totschlag ein Mord und im
Gesetz ist das also optisch abgetrennt in drei Gruppen und wir hatten gesagt so ein bisschen
abweichend von der gesetzlichen Reihenfolge steht eigentlich die zweite Gruppe für sich allein. Das
sind nämlich die objektiven Mordmerkmale während die erste und die dritte Gruppe insgesamt
subjektive Mordmerkmale darstellen mit unterschieden zum einen bei der Beteiligung
mehrerer über die wir dann sprechen wenn wir Beteiligung mehr machen und zum anderen aber
auch für den Prüfungsaufbau. Das heißt die objektiven Mordmerkmale die wir heute besprechen
sind bei einem vollendeten Mord im objektiven Tatbestand nach dem Tatbestandsmerkmal Tötung
eines anderen Menschen zu prüfen und im subjektiven Tatbestand brauchen wir Vorsatz nicht nur bezogen
auf die Tötung des anderen Menschen sondern auch Vorsatz bezogen auf das vorliegen dieser
objektiven Mordmerkmale. Gut und welche objektiven Mordmerkmale haben wir denn da? Das sind also die
Merkmale der zweiten Gruppe und das erste ist hier die Heimtücke. Woran denkt man so spontan wenn
man Heimtücke hört List und Tücke hinterlist irgendwie so die gängige Basisdefinition sozusagen
ist Heimtücke ist das objektive Ausnutzen der Arg klammerauf und darauf beruhenden klammer zu
Wehrlosigkeit des Opfers also Ausnutzung der Arg und Wehrlosigkeit. Arglosigkeit bedeutet das
Opfer versieht sich keines Angriffs, keines unmittelbar bevorstehenden Angriffs jedenfalls
auf sein Leben und Wehrlosigkeit bedeutet eben aufgrund dieser Arglosigkeit aufgrund dessen dass
es sich nicht im Verteidigungsmodus befindet kann es sich auch nicht vernünftig wehren. Das darf
nun eigentlich nicht so verstanden werden dass ein Täter der dem Opfer körperlich deutlich
überlegen und bewaffnet beispielsweise ist niemals einen heimtückischen Mord begehen könnte,
wenn man sagen könnte die Wehrlosigkeit beruht ja nicht auf der Arglosigkeit sondern typischerweise
ist es eben so dass man selbst wenn man körperlich unterlegen ist doch ein bisschen bessere
Möglichkeiten hat vielleicht den Angriff abzuwehren, dem Angriff auszuweichen oder dergleichen so dass
die Arglosigkeit trotzdem zumindest typischerweise die Wehrlosigkeit noch einmal etwas
vergrößert. Gut das ist also die Grunddefinition. Was gibt es nun hier dazu zu sagen? Zunächst
mal zeitiges Verhältnis zwischen dem Angriff und der Arglosigkeit. Hier gilt dass die Arglosigkeit
vorliegen muss im Moment des Angriffs das heißt dann wenn der Täter mit dem Angriff beginnt,
wenn wir über den Versuch mal sprechen würden wir vielleicht sagen mit dem unmittelbaren Ansätzen
zum Tötungsdelekt in diesem Moment muss die Arglosigkeit noch vorliegen wenn danach
beginnt des Angriffs das Opfer irgendwann merkt dass man ihm was böses tut dann schließt es das
nicht aus also nicht nur ein Tötungsangriff der sofort zum Erfolg führt sozusagen kann in diesem
Sinne dann heimtückisch sein. Allerdings ist trotz dieses Erfordernisses grundsätzlich
Arglosigkeit zum Zeitpunkt des Angriffs die Heimtücke auch dann denkbar bzw. nicht ausgeschlossen
wenn das nicht so ja hundertprozentig stimmt sondern wenn wir so Konstellationen haben in denen der
Täter eben obwohl das Opfer in dem Moment wo der eigentliche Angriff beginnt schon etwas gemerkt
hat trotzdem die Arglosigkeit ausgenutzt hat also beispielsweise dieser bevorstehende Angriff das
unmittelbare ansetzen zum Versuch steht zeitlich gesehen so knapp bevor dass das Opfer keine
Möglichkeit mehr hat den inzwischen gewonnenen Argwohn irgendwie zur Verteidigung umzusetzen
also wenn wir so im Grenzbereich sind ganz kurz vor dem Angriff beginnt dann kann das ausreichen
oder das Opfer wird arglistig in eine Falle gelockt also das arglose Opfer wird irgendwo
hingeführt wo es in eine Grube fällt und dann steht es unten in dieser Grube und jetzt stellt
sich der Täter oben hin und holt entweder sein Gewehr oder füllt die Grube mit Wasser oder zündet
ein Feuer an oder was auch immer also hat das arglosig arglos in diese in diese unausweichbare
Situation gelockt oder aber umgekehrt auch der Täter verschafft sich sozusagen bei dem arglosen
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:27:44 Min
Aufnahmedatum
2021-04-15
Hochgeladen am
2021-04-15 10:17:43
Sprache
de-DE