12 - Tötungsdelikte V (Mord objektive Mordmerkmale) [ID:31025]
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So meine Damen und Herren willkommen zu unserem nächsten Podcast Tötungsdelikte 5 objektive

Mordmerkmale. Wenn Sie ein bisschen aufpassen dann können Sie auf dem Bild rechts unten in

Ihrem Video immer sehen zu welcher Tageszeit ich das aufnehme je nachdem welche die Sonneneinstrahlung

ist. Jetzt ist gerade so Mittlerer Nachmittag aber gut das nur am Rand das ist keine so wichtige

und für sie didaktisch bedeutsame Information. Worüber sprechen wir? Wir sprechen über die

objektiven Mordmerkmale. Denken wir noch mal ganz kurz zurück zum letzten Podcast. Da hatten wir

gesagt bestimmte Merkmale die in § 211 genannt sind machen aus einem Totschlag ein Mord und im

Gesetz ist das also optisch abgetrennt in drei Gruppen und wir hatten gesagt so ein bisschen

abweichend von der gesetzlichen Reihenfolge steht eigentlich die zweite Gruppe für sich allein. Das

sind nämlich die objektiven Mordmerkmale während die erste und die dritte Gruppe insgesamt

subjektive Mordmerkmale darstellen mit unterschieden zum einen bei der Beteiligung

mehrerer über die wir dann sprechen wenn wir Beteiligung mehr machen und zum anderen aber

auch für den Prüfungsaufbau. Das heißt die objektiven Mordmerkmale die wir heute besprechen

sind bei einem vollendeten Mord im objektiven Tatbestand nach dem Tatbestandsmerkmal Tötung

eines anderen Menschen zu prüfen und im subjektiven Tatbestand brauchen wir Vorsatz nicht nur bezogen

auf die Tötung des anderen Menschen sondern auch Vorsatz bezogen auf das vorliegen dieser

objektiven Mordmerkmale. Gut und welche objektiven Mordmerkmale haben wir denn da? Das sind also die

Merkmale der zweiten Gruppe und das erste ist hier die Heimtücke. Woran denkt man so spontan wenn

man Heimtücke hört List und Tücke hinterlist irgendwie so die gängige Basisdefinition sozusagen

ist Heimtücke ist das objektive Ausnutzen der Arg klammerauf und darauf beruhenden klammer zu

Wehrlosigkeit des Opfers also Ausnutzung der Arg und Wehrlosigkeit. Arglosigkeit bedeutet das

Opfer versieht sich keines Angriffs, keines unmittelbar bevorstehenden Angriffs jedenfalls

auf sein Leben und Wehrlosigkeit bedeutet eben aufgrund dieser Arglosigkeit aufgrund dessen dass

es sich nicht im Verteidigungsmodus befindet kann es sich auch nicht vernünftig wehren. Das darf

nun eigentlich nicht so verstanden werden dass ein Täter der dem Opfer körperlich deutlich

überlegen und bewaffnet beispielsweise ist niemals einen heimtückischen Mord begehen könnte,

wenn man sagen könnte die Wehrlosigkeit beruht ja nicht auf der Arglosigkeit sondern typischerweise

ist es eben so dass man selbst wenn man körperlich unterlegen ist doch ein bisschen bessere

Möglichkeiten hat vielleicht den Angriff abzuwehren, dem Angriff auszuweichen oder dergleichen so dass

die Arglosigkeit trotzdem zumindest typischerweise die Wehrlosigkeit noch einmal etwas

vergrößert. Gut das ist also die Grunddefinition. Was gibt es nun hier dazu zu sagen? Zunächst

mal zeitiges Verhältnis zwischen dem Angriff und der Arglosigkeit. Hier gilt dass die Arglosigkeit

vorliegen muss im Moment des Angriffs das heißt dann wenn der Täter mit dem Angriff beginnt,

wenn wir über den Versuch mal sprechen würden wir vielleicht sagen mit dem unmittelbaren Ansätzen

zum Tötungsdelekt in diesem Moment muss die Arglosigkeit noch vorliegen wenn danach

beginnt des Angriffs das Opfer irgendwann merkt dass man ihm was böses tut dann schließt es das

nicht aus also nicht nur ein Tötungsangriff der sofort zum Erfolg führt sozusagen kann in diesem

Sinne dann heimtückisch sein. Allerdings ist trotz dieses Erfordernisses grundsätzlich

Arglosigkeit zum Zeitpunkt des Angriffs die Heimtücke auch dann denkbar bzw. nicht ausgeschlossen

wenn das nicht so ja hundertprozentig stimmt sondern wenn wir so Konstellationen haben in denen der

Täter eben obwohl das Opfer in dem Moment wo der eigentliche Angriff beginnt schon etwas gemerkt

hat trotzdem die Arglosigkeit ausgenutzt hat also beispielsweise dieser bevorstehende Angriff das

unmittelbare ansetzen zum Versuch steht zeitlich gesehen so knapp bevor dass das Opfer keine

Möglichkeit mehr hat den inzwischen gewonnenen Argwohn irgendwie zur Verteidigung umzusetzen

also wenn wir so im Grenzbereich sind ganz kurz vor dem Angriff beginnt dann kann das ausreichen

oder das Opfer wird arglistig in eine Falle gelockt also das arglose Opfer wird irgendwo

hingeführt wo es in eine Grube fällt und dann steht es unten in dieser Grube und jetzt stellt

sich der Täter oben hin und holt entweder sein Gewehr oder füllt die Grube mit Wasser oder zündet

ein Feuer an oder was auch immer also hat das arglosig arglos in diese in diese unausweichbare

Situation gelockt oder aber umgekehrt auch der Täter verschafft sich sozusagen bei dem arglosen

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:27:44 Min

Aufnahmedatum

2021-04-15

Hochgeladen am

2021-04-15 10:17:43

Sprache

de-DE

Tags

ermordung objektive Mordmerkmale
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