So, dann darf ich Sie herzlich begrüßen. Danke, lassen Sie sich doch da liegen, wenn jemand noch
eins braucht. Ja, ich begrüße Sie zur Vorlesung Grundrechte. Vielleicht, bevor wir anfangen,
zwei aktuelle Hinweise. Zum einen, wir werden uns jetzt 14 Tage lang nicht sehen. Ich weiß,
Sie werden es wahrscheinlich nur sehr schwer überleben können. Nein, Sie wissen, nächsten
Donnerstag, also übermorgen, ist wieder einer dieser wunderbaren Feiertage, die uns eine
Vorlesungseinheit stehlen. Nächsten Montag bin ich dann dienstlich verhindert. Das heißt, es wird
keine Vorlesung hier im Raum geben. Stattdessen wird die Präsentation, die ich für den Montag
der nächsten Woche vorgesehen habe, wird Ihnen als Podcast auf Stutton zur Verfügung gestellt.
Das heißt also, ich bitte Sie dann, sich das sozusagen im Selbststudium anzuschauen,
weil ich darauf dann aufbaue. Das heißt also, das werde ich auch nicht noch mal extra hier
dann präsentieren. Am Donnerstag der nächsten Woche, also jetzt in zehn Tagen, ist dann hier
im Raum die Probeklausur und zwar bitte 120 Minuten von 14 bis 16 Uhr. Das heißt, kommen Sie ruhig ein
bisschen früher, ist die Probeklausur. Deswegen werden wir nicht ganz so strikt natürlich drauf
achten, dass Sie jetzt nicht so eng beieinander sitzen. Auf der anderen Seite, wenn Sie so eng
nebeneinander sitzen, wie Sie teilweise jetzt hier sitzen, können Sie die Klausur nicht gut schreiben.
Das heißt also, setzen Sie sich so ein bisschen auseinander, damit Sie auch ordentlich arbeiten
können. Wie gesagt, Probeklausur 120 Minuten hier im Raum. Diejenigen, die eine Schreibzeitverlängerung
beantragt haben, ich glaube, da hat mein Mitarbeiter war schon in Kontakt mit Ihnen, da haben wir jetzt
gesagt, für die Probeklausur können wir das jetzt nicht hier im Raum oder in anderen Räumen zur
Verfügung stellen. Da würden wir Ihnen sagen, dass Sie die dann halt zu Hause unter Echtbedingungen,
das heißt also tatsächlich in der Zeit dann plus die Schreibzeitverlängerung, die Sie haben,
dann schreiben und dann die Klausur dem Herrn Gronemann zuschicken. Das sind also die Hinweise
für diese Woche und nächste Woche. Das heißt, wir sehen uns hier im Raum erst tatsächlich
wieder in 14 Tagen und machen dann mit dem Stoff weiter. Wir haben uns in der letzten Sitzung mit
der Kunstfreiheit beschäftigt. Sie erinnern sich, wir hatten erst über den Schutzbereich der Kunst
gesprochen, haben gesehen, dass das natürlich umstritten ist, haben die drei unterschiedlichen
Begriffe der Kunstfreiheit kennengelernt, den formalen, den Materialen und den offenen Kunstbegriff,
haben dann aber auch über den Schutzumfang gesprochen. Hier insbesondere die Unterscheidung
Wirkbereich, Werkbereich, auch die Frage der nur generell erlaubten Tätigkeiten und schließlich
dann auch über die Möglichkeit der Rechtfertigung von Eingriffen gesprochen. Artikel 5 Absatz 3 als
schrankenloses Grundrecht, keine Einschränkungsmöglichkeit durch einen Gesetzesvorbehalt,
weder einen einfachen noch einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt, sondern als schrankenlose
Gewährleistung eben nur durch kollidierendes Verfassungsrecht einschränkbar und da eben
insbesondere die Rechte anderer, andere Verfassungsgüter und natürlich am Ende
Verhältnismäßigkeit. Soweit waren wir in der Diskussion von Artikel 5 Absatz 3 gekommen mit
der Kunstfreiheit. Wir hatten auch noch in der letzten Sitzung ein bisschen uns auch noch mit den
anderen Grundrechten des Artikels 5 beschäftigt. Artikel 5 Absatz 1 gibt es zudem, was wir in der
letzten Sitzung besprochen haben, Fragen von Ihrer Seite. Da sehe ich jetzt keine, dann möchte ich
gerne in der heutigen Sitzung mit Ihnen zwei Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
kurz besprechen, damit man auch noch mal so ein bisschen sehen kann, wo das Verfassungsgericht
seine ganze Rechtsprechung her hat bzw. in welchen Kontexten die Rechtsprechung entwickelt wurde und
dann mit der Wissenschaftsfreiheit Artikel 5 dann abschließen und dann anschließend zur Artikel 8
übergehen. Dazu habe ich Ihnen auch einen kleinen Übungsfall verteilt. Wir hatten ja schon angesprochen,
die beiden Leitentscheidungen, Mephisto und anachronistischer Zug. Im Mephisto ging es
um einen Roman von Klaus Mann, vielleicht haben Sie den sogar schon mal gelesen in der Schule oder
sind sonst mal darüber gestolpert. Mephisto Roman einer Karriere, worum ging es in dem Buch,
es war die Karriere eines fiktiven Schauspielers Hendrik Höfgen, der zahlreiche Ähnlichkeiten mit
dem Schauspieler Gustav Gründgens hatte. Sie merken das sogar schon von der Namensähnlichkeit,
man könnte fast vermuten, Klaus Mann war ein Aufgabensteller von juristischen Fällen,
der also hier sozusagen ein bisschen ein Spaß an der fiktiven Namensgestaltung hatte. Letztlich
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:28:40 Min
Aufnahmedatum
2022-06-13
Hochgeladen am
2022-06-14 03:19:08
Sprache
de-DE