13 - Grundrechte [ID:42687]
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So, dann darf ich Sie herzlich begrüßen. Danke, lassen Sie sich doch da liegen, wenn jemand noch

eins braucht. Ja, ich begrüße Sie zur Vorlesung Grundrechte. Vielleicht, bevor wir anfangen,

zwei aktuelle Hinweise. Zum einen, wir werden uns jetzt 14 Tage lang nicht sehen. Ich weiß,

Sie werden es wahrscheinlich nur sehr schwer überleben können. Nein, Sie wissen, nächsten

Donnerstag, also übermorgen, ist wieder einer dieser wunderbaren Feiertage, die uns eine

Vorlesungseinheit stehlen. Nächsten Montag bin ich dann dienstlich verhindert. Das heißt, es wird

keine Vorlesung hier im Raum geben. Stattdessen wird die Präsentation, die ich für den Montag

der nächsten Woche vorgesehen habe, wird Ihnen als Podcast auf Stutton zur Verfügung gestellt.

Das heißt also, ich bitte Sie dann, sich das sozusagen im Selbststudium anzuschauen,

weil ich darauf dann aufbaue. Das heißt also, das werde ich auch nicht noch mal extra hier

dann präsentieren. Am Donnerstag der nächsten Woche, also jetzt in zehn Tagen, ist dann hier

im Raum die Probeklausur und zwar bitte 120 Minuten von 14 bis 16 Uhr. Das heißt, kommen Sie ruhig ein

bisschen früher, ist die Probeklausur. Deswegen werden wir nicht ganz so strikt natürlich drauf

achten, dass Sie jetzt nicht so eng beieinander sitzen. Auf der anderen Seite, wenn Sie so eng

nebeneinander sitzen, wie Sie teilweise jetzt hier sitzen, können Sie die Klausur nicht gut schreiben.

Das heißt also, setzen Sie sich so ein bisschen auseinander, damit Sie auch ordentlich arbeiten

können. Wie gesagt, Probeklausur 120 Minuten hier im Raum. Diejenigen, die eine Schreibzeitverlängerung

beantragt haben, ich glaube, da hat mein Mitarbeiter war schon in Kontakt mit Ihnen, da haben wir jetzt

gesagt, für die Probeklausur können wir das jetzt nicht hier im Raum oder in anderen Räumen zur

Verfügung stellen. Da würden wir Ihnen sagen, dass Sie die dann halt zu Hause unter Echtbedingungen,

das heißt also tatsächlich in der Zeit dann plus die Schreibzeitverlängerung, die Sie haben,

dann schreiben und dann die Klausur dem Herrn Gronemann zuschicken. Das sind also die Hinweise

für diese Woche und nächste Woche. Das heißt, wir sehen uns hier im Raum erst tatsächlich

wieder in 14 Tagen und machen dann mit dem Stoff weiter. Wir haben uns in der letzten Sitzung mit

der Kunstfreiheit beschäftigt. Sie erinnern sich, wir hatten erst über den Schutzbereich der Kunst

gesprochen, haben gesehen, dass das natürlich umstritten ist, haben die drei unterschiedlichen

Begriffe der Kunstfreiheit kennengelernt, den formalen, den Materialen und den offenen Kunstbegriff,

haben dann aber auch über den Schutzumfang gesprochen. Hier insbesondere die Unterscheidung

Wirkbereich, Werkbereich, auch die Frage der nur generell erlaubten Tätigkeiten und schließlich

dann auch über die Möglichkeit der Rechtfertigung von Eingriffen gesprochen. Artikel 5 Absatz 3 als

schrankenloses Grundrecht, keine Einschränkungsmöglichkeit durch einen Gesetzesvorbehalt,

weder einen einfachen noch einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt, sondern als schrankenlose

Gewährleistung eben nur durch kollidierendes Verfassungsrecht einschränkbar und da eben

insbesondere die Rechte anderer, andere Verfassungsgüter und natürlich am Ende

Verhältnismäßigkeit. Soweit waren wir in der Diskussion von Artikel 5 Absatz 3 gekommen mit

der Kunstfreiheit. Wir hatten auch noch in der letzten Sitzung ein bisschen uns auch noch mit den

anderen Grundrechten des Artikels 5 beschäftigt. Artikel 5 Absatz 1 gibt es zudem, was wir in der

letzten Sitzung besprochen haben, Fragen von Ihrer Seite. Da sehe ich jetzt keine, dann möchte ich

gerne in der heutigen Sitzung mit Ihnen zwei Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

kurz besprechen, damit man auch noch mal so ein bisschen sehen kann, wo das Verfassungsgericht

seine ganze Rechtsprechung her hat bzw. in welchen Kontexten die Rechtsprechung entwickelt wurde und

dann mit der Wissenschaftsfreiheit Artikel 5 dann abschließen und dann anschließend zur Artikel 8

übergehen. Dazu habe ich Ihnen auch einen kleinen Übungsfall verteilt. Wir hatten ja schon angesprochen,

die beiden Leitentscheidungen, Mephisto und anachronistischer Zug. Im Mephisto ging es

um einen Roman von Klaus Mann, vielleicht haben Sie den sogar schon mal gelesen in der Schule oder

sind sonst mal darüber gestolpert. Mephisto Roman einer Karriere, worum ging es in dem Buch,

es war die Karriere eines fiktiven Schauspielers Hendrik Höfgen, der zahlreiche Ähnlichkeiten mit

dem Schauspieler Gustav Gründgens hatte. Sie merken das sogar schon von der Namensähnlichkeit,

man könnte fast vermuten, Klaus Mann war ein Aufgabensteller von juristischen Fällen,

der also hier sozusagen ein bisschen ein Spaß an der fiktiven Namensgestaltung hatte. Letztlich

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:28:40 Min

Aufnahmedatum

2022-06-13

Hochgeladen am

2022-06-14 03:19:08

Sprache

de-DE

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