Ja meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zur heutigen Veranstaltung.
Wir sind ein bisschen über der Zeit, hatten kleine technische Probleme wieder.
Das gibt es immer wieder mal, aber das macht ja nichts.
Letztendlich drei Minuten über der Zeit.
Die hole ich mir am Schluss wieder und dann ist wieder alles gut.
Wir stehen bei aberatio ictus, also bei der aberatio ictus bzw. bei error in persona.
Sie können sich vielleicht noch entsinnen.
Error in persona, das war das erste, was wir durchgenommen haben.
Wir nennen das ausführlich Error in persona, vel objekto.
Das ist der Identitätsirrtum.
Da weicht nichts von dem eigentlich ab, was er sich vorstellt.
Er stellt sich in Menschen vor, er stellt sich vor, dass er den töten wird.
Auch der Kausalverlauf geht auf das Objekt, das er da anvisiert, sodass man keine Kausalverlaufsabweichung vorliegen kann.
Damit liegen eigentlich alle Bestandteile des Vorsatzes vor.
Denn Paragraph 16 sagt uns ja, dass man die Umstände erkannt haben muss, die den Tatbestand ausmachen.
Das ist im Falle eines solchen Identitätsirrtums grundsätzlich gegeben.
Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um gleichwertige Objekte handelt.
Wenn es sich um ungleichwertige Objekte handelt, dann ist es wesentlich, das ergibt sich letztendlich auch aus Paragraph 16 StGB.
Also immer in der Klausur den beiziehen, diese Vorschrift.
Auch das ergibt sich aus Paragraph 16, denn dann erkennt er ja nicht alle Umstände, die den Tatbestand begründen.
Und auf die Art und Weise kommen sie dann nur zu einem Versuch einerseits und gegebenenfalls Fahrlässigkeit andererseits.
Ganz anderer Natur ist die Aberatio Ictus.
Dort ist es zwar auch so, dass er zum Beispiel jemanden töten möchte.
Und er erkennt auch, dass da jemand sterben wird.
Aber er denkt, dass das eine ganz andere Person ist.
Er zielt auf die Person und die Kugel weicht ab beispielsweise oder die Kugel verfehlt aus sonstigen Gründen, weil das Opfer sich duckt und trifft jemand ganz anderen, den er nicht treffen wollte.
Da sagt die herrschende Meinung, das habe ich Ihnen schon beim letzten Mal gesagt, das ist eine wesentliche Abweichung vom vorgestellten Verlauf.
Das ist also eine Kausalverlaufsabweichung.
Damit kommt man zu einem Versuch einerseits und zur Fahrlässigkeit andererseits.
Jetzt kommt im Chat schon eine Frage.
Zur Probeklausur.
Eine Frage zur Probeklausur.
Ob ein Deckblatt gebraucht wird und ob darauf die E-Mail sein muss.
Also ob ein Deckblatt gebraucht wird und dabei die E-Mail drauf sein muss.
Antwort.
Ich finde es schon ganz gut, wenn ein Deckblatt drauf ist.
Da sollte eigentlich Ihr Name drauf stehen.
Das ist schon mal das Wichtigste.
Also der Name, der muss irgendwo erscheinen oben, sonst können wir ja Sie gar nicht zuordnen.
Ich würde an Ihrer Stelle auch die Matrikelnummer zur Sicherheit, denn es kann ja mal sein, dass wir tatsächlich eine Namensgleichheit haben.
Das ist zwar selten, aber sowas kommt immer wieder vor.
Deswegen ist die Zuordnung für uns natürlich noch leichter, wenn Sie auf diesem Deckblatt sowohl als auch drauf schreiben.
Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer und eben, dass es sich um die Probeklausur im Strafrecht 1 bei mir handelt.
Wenn Sie das drauf schreiben auf dieses Deckblatt, dann ist alles wunderbar.
Das können Sie ja schon vorbereiten.
Da kommt im Chat noch eine Frage.
Genau, und zwar wie man die Datei benennen soll.
Die Datei sollte immer Ihren Namen auch enthalten.
Das heißt also Sie müssen irgendwie Ihren Namen drin haben, zum Beispiel Justin Bramftel beispielsweise.
Und wenn Sie dann so heißen, dann schreiben Sie das hinein.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:39:55 Min
Aufnahmedatum
2020-12-14
Hochgeladen am
2020-12-14 20:08:45
Sprache
de-DE