Ich begrüße Sie herzlich zur Vorlesung Grundrechte. Bevor wir mit dem Stoff der Vorlesung
fortfahren, darf ich Sie daran erinnern, auffordern, aufrufen, sich an der Hochschulwahl zu beteiligen.
Sie haben das möglicherweise auch schon per E-Mail oder über andere Kanäle mitbekommen.
Die Hochschulwahl findet statt als elektronische Wahl, auch wenn Sie vielleicht nicht unbedingt
sich hundertprozentig sicher sind, was sich hinter den einzelnen Listen, die da zur Wahl
steht, inhaltlich auch im Detail verbirgt, möchte ich Sie trotzdem aufrufen, sich natürlich
zu informieren und sich auch an der Wahl zu beteiligen, weil Ihre Studierendenvertretungen,
insbesondere natürlich auch auf Hochschul-Ebene, aber auch auf Fakultäts- und Fachbereichsebene
sind nur so stark, wie Sie sie stark machen.
Das heißt also, je größer die Wahlbeteiligung ist, umso legitimierter und kraftvoller ist
natürlich auch die Stimme derjenigen, die da für Ihre Interessen eintreten.
Ich habe einen Moment gebraucht, bis ich das mit dem mehr verstanden habe.
Ich habe mich dann so ein bisschen gefragt, was das mit der FAU zu tun hat, aber das weiß
ich natürlich nicht so ganz genau.
Das ist aber auch nicht so ganz entscheidend.
Entscheidend ist, dass Sie sich an der Wahl beteiligen.
Wie bei jeder demokratischen Wahl ist sozusagen das Entscheidende, dass man überhaupt mitmacht,
dass man sich informiert und dann natürlich die Entscheidung trifft, die der eigenen Präferenz
entspricht.
Ich kann nur sagen, jetzt auch aus der Perspektive natürlich des Öffentlich-Rechtlers oder eines
Wissenschaftlers, der sich insbesondere natürlich auch für Demokratie, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit
interessiert, finde ich das sehr unterstützenswert, dass die Studierenden, Ihre Kolleginnen und
Kollegen sich da engagieren und deswegen schenken Sie ihnen Ihre Stimme.
Wir haben in der Vorlesung gewissermaßen in meiner jedenfalls physischen Abwesenheit,
spirituell war ich natürlich bei Ihnen und wahrscheinlich, wenn Sie sich die Präsentation
angehört haben, am vergangenen Montag auch akustisch.
Sie haben am Donnerstag die Probeklausur geschrieben.
Diejenigen von Ihnen, die diese geschrieben haben, hoffe ich, waren Sie inhaltlich nicht
zu sehr überrascht.
Es war jedenfalls ein Sachverhalt, mit dem Sie, wenn Sie der Vorlesung und dem Stoff
bis dato gefolgt sind, gut hätten zurechtkommen müssen oder hoffentlich gut zurechtgekommen
sind.
Die Klausur wird in Würzburg von der virtuellen Hochschule Bayern korrigiert, deswegen weiß
ich noch nicht, wie es sie ausgegangen ist, aber sobald sie korrigiert zurückgegeben
wird, werden wir natürlich hier auch darauf dann eingehen.
Wir haben, wie gesagt, in der letzten Sitzung das Thema oder in der letzten virtuellen Sitzung,
also vor einer Woche, das Thema der Kommunikationsgrundrechte, der Grundrechte im kommunikativen sozialen
Raum weitestgehend abgeschlossen, indem wir uns mit der letzten, jedenfalls in dem Kontext
zu behandelnden, im letzten in dem Kontext zu behandelnden, freiheitlichen Grundrecht,
Artikel 9, Absatz 1 der Vereinigungsfreiheit beschäftigt haben und haben dann einen großen
Schnitt gemacht, auch das war Teil der Präsentation und sind in den komplex eingestegene wirtschaftsbezogene
Grundrechte.
Ich habe in der Präsentation dann kurz etwas zu dem grundsätzlichen Verhältnis Grundrechte
und Wirtschaftsverfassung oder Wirtschaftsverfassungsrecht gesagt.
Das ist natürlich ein Thema, was vor allen Dingen von wissenschaftlicher oder auch rechtspolitischem
Interesse ist, aber gleichwohl, glaube ich, ist es gar nicht ganz falsch, wenn man sich
damit auch beschäftigt und eben sieht, dass grundsätzlich das Grundgesetz eben wirtschaftspolitisch
neutral aufgestellt ist.
Anders als im Übrigen, das werden Sie im nächsten Semester lernen, die Europäische
Union, die in ihren verfassungsrechtlichen Grundlagen im Vertrag über die Arbeitsweise
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:29:33 Min
Aufnahmedatum
2022-06-27
Hochgeladen am
2022-06-28 13:59:05
Sprache
de-DE