Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Mein Referat betitelt das Menschenrecht auf Gesundheit. Ich möchte damit einsteigen,
zunächst mal klarzustellen, das ist tatsächlich ein Emerging Field. Also ein Feld, dessen Konturen
vielleicht noch ein bisschen unklar sind, wie das bei Emerging Fields der Fall ist,
das sich aber enorm entwickelt und wo man vieles Neues entdecken kann. Also für uns kann ich jetzt
schon sagen, ist das eine Entdeckungsreise, bei der man sich auf Überraschungen einstellen kann,
viel lernen kann, hoffentlich, da bin ich aber auch ganz optimistisch, aber auch was beitragen
kann. Das ist natürlich unser Ziel, Beiträge zu leisten, auch zu gesellschaftlich relevanten
Debatten. Okay, ein Emerging Field ist natürlich kein völlig unbetretenes Territorium und das
gilt jetzt auch für dieses Emerging Field Menschenrechte, Gesundheit. Also so hat die
UNO bereits 1966 im internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale, Kulturelle Rechte
dieses auch verbirgt, Recht auf Gesundheit. 1966, in Kraft getreten zehn Jahre später,
nicht dass man sich das merken muss, aber der Punkt, eigentlich gibt es das schon seit
Jahrzehnten, aber hat kaum einer gemerkt. Also erst im Jahre 2000 hat der zuständige UN-Ausschuss,
der Ausschuss für Wirtschaftliche, Soziale, Kulturelle Rechte zum Recht auf Gesundheit
einen Kommentar formuliert und die näheren Konturen dieses Rechtes umrissen, also auf was
die Rechtsverbindlichkeit angeht. 2000, das ist noch nicht so furchtbar lange her und erst
seit 2002 gibt es auch die Institution eines UN-Sonderberichterstatters zum Recht auf Gesundheit.
Nicht lang. Recht auf Religionsfreiheit Sonderberichterstatter gibt es schon seit 1994, aber hier Recht auf
Gesundheit also einiges später. Jetzt kürzlich ist der dritte in Folge angetreten, also der
dritte Inhaber dieser Funktion, übrigens zum ersten Mal ein Mediziner, jemand aus Litauen,
der auch bei uns ein bisschen mitmachen wird. Die Sonderberichterstatter, die seit 2002
da tätig waren, eben jetzt der dritte im Amt, haben dann auch sehr dazu beigetragen,
dieses Feld etwas schon auszuleuchten. Also wir sind nicht bei Nullpunkt, wir können
auch viele interessante Vorarbeiten zurückgreifen und dabei sind dann eben auch eine Menge Querverbindungen
zu anderen Menschenrechten deutlich geworden. Also alle Menschenrechte hängen natürlich
mit allen irgendwie zusammen. Beim Recht auf Gesundheit ist das etwa besonders prägnanter
Fall. Privatsphäre, ganz entscheidend, dass also im Gesundheitsbereich Privatsphäre von
Menschen respektiert wird. Recht auf Familie, was heißt auch Kontakt haben, auch in vielleicht
sehr schwierigen Situationen Kontakt halten zu können, dafür auch unterstützende Bedingungen
vorzufinden. Jetzt muss man ein bisschen zusammenzucken. Folterverbot ist aber nicht unrealistisch,
also wie wir auch wissen, auch das gehört dazu und im UN-Kontext ist das Folterverbot
ausdrücklich ergänzt worden, auch um das Verbot fremdnütziger Experimente an nicht
Einwilligungsfähigen. Das steht im selben Artikel wie Folterverbot. Also nur da kann
man so manchen Zusammenhang schon sehen. Gewissensfreiheit übrigens auch für Menschen, die im medizinischen
Bereich als Profis tätig sind. Die können auch gelegentlich aus religiösen oder anderen
Gründen Tätigkeiten verweigern. Ist nicht überall anerkannt, aber würde ich sagen,
hat eine menschenrechtliche Grundlage. Und dann nicht zuletzt natürlich das riesengroße
Feld des Diskriminierungsschutzes. Das muss man in alle Menschenrechte sowieso hineinlesen,
also auch in das Recht auf Gesundheit. Die ganze Debatte zum Diskriminierungsschutz
hat natürlich Sensibilitäten noch einmal geschärft für zum Beispiel geschlechtsbezogene
Diskriminierung, Fragen sexueller Orientierung, Alter, Migrationsstatus, Behinderung. Also
all das ist beim Menschenrecht auf Gesundheit immer mitzudenken, mitzusehen.
Okay, Menschenrechte und Gesundheit, Menschenrechte im Gesundheitswesen, Menschenrecht auf Gesundheit.
Es sind nach wie vor noch recht ungewohnte Assoziationen und Frau Reichert hat ja gesagt,
die Flamme der Menschenrechte ist bei ihr entzündet worden im Geschichtsunterricht,
französische Revolution. Da war da noch nicht die Rede davon. Also das sind tatsächlich
erst die jüngeren Diskussionen, die auch haben deutlich werden lassen, Fragen des Zugangs
zum Gesundheitswesen sind letztlich Menschenrechtsfragen. Also das ist noch relativ ungewohnt und das
zeigt sich beispielsweise bei Umfragen, die regelmäßig durchgeführt werden. Welche Assoziationen
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:01:11 Min
Aufnahmedatum
2014-12-15
Hochgeladen am
2014-12-16 14:46:46
Sprache
de-DE
Das „Emerging Fields Projekt „Human Rights in Healthcare“ erforscht für unsere Gesellschaft zentrale Fragen an der Schnittstelle von Menschenrechten und Medizinethik im Gesundheitswesen.