Herzlich willkommen zu unserem Bonus-Post.
Bonus-Podcast zu Alik.
Sie haben sich ja gewünscht, dass ich Ihnen noch einmal einen Bonus-Podcast zu Akcio
Lieberer in Kausa mache und da habe ich mir gedacht, wenn ich schon was für Sie mach,
dann mache ich das, aber dann gönne ich mir auch mal was. Dann sage ich Ihnen nämlich,
was Sie alles für kleine Arschlöcher sind. Aber vorher habe ich hier zwei Flaschen von diesen
georgischen Fuselgesoffen und noch einen Haufen Schnaps, so approximately 3,1 Promille. Sie können
mir gar nichts. Ich kann Sie jetzt beleidigen, wie ich möchte. Das ist überhaupt kein Problem,
weil ich bin absolut schuld und fake. Tada, kleiner Scherz. Natürlich habe ich nichts
getrunken. Natürlich sind auch Sie keine kleinen Arschlöcher, sondern meine lieben
Lieblingsstudenten aus dem Sommersemester. Natürlich heiße ich Sie ganz herzlich willkommen
hier zu diesem Zusatzpodcast, den Sie sich gewünscht haben, zur Akcio Lieberer in Kausa, der noch
mal dargestellt werden soll. Denn Sie haben das zwar im letzten Semester schon gemacht,
aber die ALIC ist dann halt doch nicht so ganz einfach. Deswegen wiederhole ich das gerne noch
mal für Sie, auch wenn es eigentlich nicht mehr Stoff aus diesem Semester ist. Aber die ALIC ist
vielleicht gar nicht so einfach, aber sie ist auch nicht ganz so kompliziert. Es ist für mich jetzt
natürlich deutlich einfacher, Sie mit Ihnen zu besprechen, weil ich darauf aufbauen kann,
was der Herr Jäger Ihnen schon beigebracht hat. Und dass Sie so eine grobe Vorstellung schon haben,
was die Akcio Lieberer in Kausa ist. Wir können uns das so vorstellen, wie wir das von der Struktur
her eben gesehen haben hier in unserem Einspieler, wo ich hier mit dem tatsächlich georgischen
Rotwein gesessen habe, aber Schnaps habe ich weggelassen. Gut, also wir können uns die Situation
so vorstellen, wie ich das da beschrieben habe. Nämlich wir haben eine vorhergehende Tatsituation,
sozusagen in der jemand sich in den Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt, also sich bedrängt,
einen ersten Handlungsabschnitt, beispielsweise sich bedrängt. Es wären auch andere Möglichkeiten
vorstellbar, wie man seine Schuldfähigkeit beseitigt. Aber das klassische ist eben sowohl in der Praxis
das Betrinken, als auch in Klausursituationen. Die einzige Form der pathologischen Schuldunfähigkeit,
die in Klausuren vorkommt, das ist ja die Alkoholbedingte. Da wissen Sie, es gibt keinen
festen Grenzwert für den § 20, aber so ungefähr 3,0 Promille, vielleicht bei Kapitaldelikten,
bloß einen gewissen Sicherheitszuschlag, da wird normalerweise dann von einer absoluten Schuldunfähigkeit
ausgegangen. Also wir haben einen ersten Handlungsabschnitt, in dem der Täter sich in
diese Schuldunfähigkeit sozusagen für die zweite Phase versetzt und dann einen zweiten
Handlungsabschnitt, nämlich die Phase, in der dann im Zustand der Schuldunfähigkeit die eigentliche
Tat ausgeführt wird. Sie sehen schon an diesem Beispiel hier auf der Folie, das kriminalpolitische
Bedürfnis dafür zu sagen, in diesen Fällen soll sich doch der Täter möglicherweise nicht
darauf herausreden dürfen, dass er betrunken ist, ist natürlich nicht so groß, wenn es nur um einen
Beleidigungsdelikt gehen würde, sondern wenn wir beispielsweise einen Kapitaldelikt haben. Also das
ist im Prinzip die Struktur unseres Geschehens bei der Akt zu lieberer Kausur. Erster Handlungsabschnitt,
ich versetze mich in den Zustand der Schuldunfähigkeit. Zweiter Handlungsabschnitt, ich
begehe in diesem Schuldunfähigen Zustand dann eine Straftat. Wir können dann begrifflich
unterscheiden zwischen der vorsätzlichen Alig, der vorsätzlichen Akt zu lieberer Kausur, das
heißt Vorsatz hinsichtlich des Berauschens und im Moment des Berauschens auch schon Vorsatz
hinsichtlich der späteren Rausstrat und der fahrlässigen Akt zu lieberer Kausur, wo ich nur
entweder hinsichtlich des Betrinkens und oder hinsichtlich der Rausstrat Fahrlässigkeit habe.
Wir werden im Folgenden jetzt in erster Linie über die vorsätzliche Akt zu lieberer Kausur sprechen,
das ist die kompliziertere und werden ganz am Schluss aber noch mal auf die fahrlässige Akt
zu lieberer Kausur zurückkommen. Gut, also das ist nun unsere Struktur, unser Ausgangsgeschehen und
was ist das Problem? Das Problem ist, dass bei der eigentlichen Tatbegehung, jedenfalls auf den
ersten Blick, also hier in unserem Beispielsfall beim Erschießen der Täter schuldunfähig ist und
aufgrund des nicht nur für den Vorsatz, sondern auch für die schuld geltenden Koizidenzprinzip,
so das Simultanitätsprinzip, Paragraf 20, muss ja die Tatausführung und die Schuldfähigkeit
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:32:45 Min
Aufnahmedatum
2021-04-16
Hochgeladen am
2021-04-16 02:27:07
Sprache
de-DE