So, herzlich willkommen zu unserem nächsten Podcast, zum letzten aus dem Bereich Tötungsdelikte.
Wir fassen in diesem Podcast zwei Bereiche zusammen, die eigentlich beide gar nicht so
richtig zusammen gehören, nämlich zum einen die Aussetzung, zum anderen die Vorschriften über den
Schwangerschaftsabbruch. Beides gehört aber in einem weiter verstandenen Sinne noch hier zu
diesem Bereich der Tötungsdelikte bzw. der Straftaten gegen das Rechtsgut leben und über beides werden
wir nicht so ausführlich sprechen, deswegen aus Zeitgründen fassen wir es einfach in einen Podcast
letzten Endes zusammen. Beginnen möchte ich mit der Aussetzung Paragraph 221 StGB. Wenn Sie da mal
einen Blick zunächst in den Gesetzestext werfen, da heißt es, wer einen Menschen in eine hilflose
Lage versetzt oder in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat
oder ihm beizustehen verpflichtet ist und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren
Gesundheitsschädigung aussetzt wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Also bei der Aussetzung Paragraph 221 StGB handelt es sich hier nach dieser Beschreibung um ein
Lebens- oder schweres Gesundheitsgefährdungsdelikt und zwar um ein konkretes Gefährdungsdelikt,
denn es heißt ja in der Tathandlung hier nach den beiden Nummern und ihn dadurch in die Gefahr des
Todes oder einer schweren Gesundheitsbeeinträchtigung bringt, also Lebens- oder schweres
Gesundheitsgefährdungsdelikt, trotzdem steht es systematisch im Abschnitt der Straftaten
gegen das Leben und bis 1998 war es auch so, dass bei der Aussetzung tatsächlich die Gefahr des Todes
letzten Endes dann erforderlich gewesen ist, das ist dann 1998 noch erweitert worden, eben um diese
Gefahren einer schweren Gesundheitsschädigung ist aber im Standort unverändert geblieben und
deswegen behandeln wir es bei den Delikten, die das Rechtsgut leben, mit, obwohl in dieser Variante
konkrete Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung es eigentlich letzten Endes ein konkretes
Gefährdungsdelikt mit Blick auf das Rechtsgut Gesundheit ist, es steht ja auch ganz kurz vor
den Paragrafen 223 fortfolgen, bildet da also gewissermaßen so eine Schnittstelle. Des Weiteren,
wenn Sie in den Gesetzesdekts hineingeschaut haben, diese Nummern 1 und 2, die stehen jetzt nicht nur
hier so mehr oder weniger gleichbedeutend nebeneinander, sondern die sind ganz genau
voneinander zu unterscheiden, insbesondere deshalb, weil Nummer 1 sozusagen ein
Jedermannsdelikt ist, das grundsätzlich durch aktives Tun begangen wird, während Nummer 2 ein
Sonderdelikt ist, ich brauche jemanden der eine Ophutspflicht hat und hier dann im Grunde genommen
so einen Unterlassungscharakter hat. Wir hatten in Paragrafen 221 Nummer 2 auch im Zusammenhang mit
der Unterlassenhilfeleistung und den Unterlassungsdelikten schon mal angesprochen, so als eins von den drei
Liegenlastdelikten, die gedanklich anzuprüfen sind, wenn ich die Situation habe, dass ich im
Sachverhalt einfach irgendjemanden liegen lasse. Gut, fangen wir an mit der Nummer 1. Wir haben
teilweise überschneidende Tatbestandsmerkmal, teilweise eben auch welche, die jetzt nummernspezifisch
sind und bei der Nummer 1, bei diesem Jedermanndelikt, geht es darum, dass sich jemanden in eine
hilflose Lage versetzen muss. Was bedeutet hilflose Lage? Eine hilflose Lage ist eine Situation,
in der das Opfer außer Stande ist, sich selbst gegen drohende Lebensgefahren zu schützen und in
denen eine solche Lage auch benötigt wird. Also das heißt, wenn sie ihr dreijähriges Kind ins Bett
bringen und dann unten vor der Haustür Zigaretten holen, dann versetzen sie es nicht in eine
hilflose Lage. Zwar ist vielleicht das dreijährige Kind nicht in der Lage sich allein gegen irgendwelche
Gefahren zu schützen, aber wenn es in seinem Bettchen liegt und sie nicht lange weg sind,
dann ist ja auch ein Schutz gegen solche Gefahren überhaupt nicht erforderlich. Nummer 1 stellt
also unter Strafe, dass man das Opfer in eine solche hilflose Lage versetzt. Das bedeutet ein
zurechenbares Verbringen sozusagen des Opfers in eine solche Situation. Das ist nicht notwendig,
aber doch relativ häufig mit einer Ortsveränderung verbunden, nämlich dass ich das Opfer eben in
diesen in diese Lage oder an diesen Ort, wo diese Gefahr eben besteht, wo ich diese Hilfe bedürfte,
in diese Situation verbringe. So der ganz klassische, ich hätte fast gesagt historische
Fall ist natürlich irgendwie, ich setze Kinder im Wald aus, das ist ja gewissermaßen schon namens
geben könnten wir sagen für die Aussetzung, also so diese Hänsel und Gretel Konstellationen. Der
§ 221 Nummer 1 ist formuliert, wie fast alle Tatbestände im StGB, als etwas, was durch aktives
Tun erfolgt, kann aber theoretisch auch durch Unterlassen erfolgen, wenn wir eine entsprechende
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:24:05 Min
Aufnahmedatum
2021-04-18
Hochgeladen am
2021-04-18 14:47:35
Sprache
de-DE