Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Guten Morgen, ich begrüße Sie und darf Ihnen zunächst einmal alles Gute zum neuen Jahr
wünschen. Ich hoffe, Sie sind gut hinüber gekommen. Wenn man so in die Runde guckt,
hat man das Gefühl, dass jedenfalls niemand, der hier ist, mit größeren Blessuren über den
Jahreswechsel gekommen ist. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für dieses Jahr, was auch immer Sie sich
vornehmen, was auch immer bei Ihnen ansteht, ja, möge es gelingen. Uns steht ja in nicht
allzu ferner Zukunft auch noch eine Klausur bevor, bzw. mir steht das Stellen der Klausur
bevor, Ihnen steht überwiegend das Schreiben der Klausur bevor. Insofern befinden wir uns
da ein bisschen nicht im selben Boot, aber doch immerhin zumindest auf dem selben Ozean,
wenn man so möchte. Und es ist vielleicht von dem Hintergrund ganz sinnvoll, wenn wir
uns heute, sozusagen mit Beginn des neuen Jahres zunächst einmal ein bisschen vergegenwärtigen,
wo wir im Europarecht eigentlich stehen, was so die Schwerpunkte waren. Sie werden das
hoffentlich dann auch anhand dessen, was Sie in den PÜs gemacht haben oder noch machen,
werden auch noch mal gewissermaßen erkennen, dass natürlich bestimmte Dinge etwas wichtiger
sind und zumindest Dinge sind, bei denen ich hoffe, oder von denen ich hoffe, dass Sie sie
etwas länger als nur die berühmten ein, zwei Wochen während des Semesters behalten, sondern
in Ihrem Studium weiterhin behalten werden. Und das sind natürlich dann möglicherweise
auch die Dinge, die sinnigerweise in einer Klausur abgeprüft werden. Ja, ich frage natürlich
nicht, wann wurde die IGKS gegründet? Das ist relativ irrelevant für eine juristische
Substitution, für einen Fall. Ich werde auch nicht fragen, wie hieß der erste Vorsitzende
der Hohen Behörde oder wie hieß der erste Präsident der Kommission oder ich werde Sie
auch nicht fragen, wo hat das Europaparlament seinen Sitz, solche Geschichten. Das ist relativ
uninteressant. Wir fragen uns natürlich, oder interessant ist für eine rechtliche Befassung
mit dem Europarecht natürlich vor allen Dingen die Wirkungen des Europarechts. Und da haben
wir uns eben in den ersten Wochen, Sie erinnern sich zunächst einmal mit diesen Grundfragen,
auseinandergesetzt, also mit Vorrang und vor allen Dingen mit den verschiedenen Varianten
der unmittelbaren und mittelbaren Geltung und Wirkung. Und das eben durchpustabiert
auch für die unterschiedlichen Rechtsquellen des Europarechts zunächst für das Primärrecht,
da ist es relativ unproblematisch, jedenfalls in der Rechtsprechung anerkannt. Schwieriger
wird es dann eben für die verschiedenen Quellen des Sekundärrechts, insbesondere eben auch
für die Richtlinien. Sie erinnern sich, wir haben sehr viel auch über die unmittelbare
Wirkung von Richtlinien gesprochen, bzw. dann in einem zweiten Schritt auch gesehen, was
passiert eigentlich, wenn Richtlinien nicht umgesetzt werden, nicht angewendet werden,
aber eben auch nicht unmittelbar gelten können, weil sie sich zum Beispiel gar nicht an den
Staat richten, sondern weil der Staat Rechtsverhältnisse zwischen privaten Regeln müssten, dann hatten
wir die Problematik der Amtshaftung noch aufgeworfen, also gesehen, dass der Staat eben auch gegenüber
dem Bürger haften kann, wenn er seinen europarechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt und das sowohl
bezüglich des Primärrechts als auch des Sekundärrechts. Das ist also eine Komplexwirkung
und Anwendbarkeit des Primär- und des Sekundärrechts, der von großer praktischer Bedeutung ist,
und zwar nicht nur, wenn man jetzt speziell ein Interesse am Europarecht hat, sondern
eben in allen Teilen des Rechts, in allen Rechtsgebieten. Wir haben das immer wieder angesprochen
und gesehen, dass gerade die Richtlinien natürlich vor allen Dingen auch Rechtsverhältnisse
im Zivilrecht, im Strafrecht und natürlich im sonstigen öffentlichen Recht betreffen.
Wir haben uns dann natürlich auch damit auseinandersetzen müssen, wie wird eigentlich dieses, wie kommt
dieses Europarecht zustande? Das ist ja auch etwas, was von großer Bedeutung ist, wenn
man sich mit dem Recht beschäftigt. Wer macht das eigentlich? Wir haben über die Rechtssetzung
gesprochen, wir haben dann aber auch über den Rechtsschutz gesprochen. Das sind ja auch
Grundfragen einer Rechtsordnung, die immer von großer Bedeutung sind, also insbesondere
dann mit Blick vor allen Dingen natürlich auf den Rechtsschutz der Individuen. Das ist
ja eine Perspektive, die wir auch aus dem nationalen Recht, aus den Grundrechten zumal,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:24:51 Min
Aufnahmedatum
2016-01-12
Hochgeladen am
2016-01-12 11:47:29
Sprache
de-DE
Die Vorlesung behandelt die Grundstrukturen des institutionellen und materiellen Unionsrechts einschließlich der Grundfreiheiten. Gegenstand der Veranstaltung sind jene Teile des Europarechts, die zum Pflichtstoff des Ersten Juristischen Examens zählen.