Okay, merci. Also wir haben unsere Veranstaltung Logik Künstliche Intelligenz für Legal Tech,
Subsumption und Logik in der Rechtsanwendung und Legal Tech Sommersemester 22. Wir machen
die Veranstaltungen zusammen mit dem Alex Dehn, habe ich schon erzählt, der die nächsten zwei
Doppelstunden macht. Insgesamt vier Doppelstunden Vortrag, dann die entsprechenden Vorträge der
Teilnehmer und wir sind heute also in der zweiten Stunde angekommen. Ich bin ja sozusagen mit der
ersten Stunde nicht ganz vom Stoff her durchgekommen. Wir steigen also noch mal kurz ein in das Thema
Digitalisierung von juristischen Arbeitsabläufen, dass sie ein Gefühl bekommen, was man da machen
kann. Und ich habe sozusagen das zweite Beispiel heute jetzt noch nachzutragen. Das erste Beispiel
war ja quasi wie funktioniert der notarielle Biokonungprozess, die einzelnen Schritte,
welche Tools können wir für einzelne Schritte sozusagen einsetzen. Und jetzt darf ich Ihnen was
zeigen, nämlich ein zweites großes Anmendungsbeispiel Erstellung, Prüfung und Eintrag von Handelsregister
Anmeldungen über den elektronischen Rechtsverkehr zwischen Notariat und Registergericht. Hört sich
exotisch an, ist tatsächlich das tägliche Brot des Notars, aber ist tatsächlich auch ganz wichtig
im Rechtsverkehr. Wir haben ein ganz konkretes Beispiel, um es möglichst anschaulich zu machen.
Worum kann es da gehen? Was sind da die Vorgänge? Beispielsfall ist Eintragung eines neu bestellten
Geschäftsführers einer GmbH mit Einzelvertretungsbefugnis und der Befreiung von Bravend an
eines BGB in der Sandesregister. 181 BGB Befreiung ist für Nichtjuristen komisches Zeug.
Geschäftsführer einer GmbH, das ist klar, Managing Director. Also woher weiß ich eigentlich, ob der,
der da kommt und sagt, ich bin der Geschäftsführer für die Adrian GmbH und ich darf für die GmbH
unterschreiben und wenn du mit mir einen Vertrag machst, dann kannst du dich darauf verlassen, dass ich der richtige Mensch bin, der hier unterschreibt.
Ich brauche eine Legitimationskette von dem Menschen, der hier unterschreibt, bis zu dem, der dadurch betroffen werden soll, nämlich die GmbH.
Und dafür gibt es das Handelsregister, das kann jeder einsehen. Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben.
Und wenn da drin steht, dass dieser Mensch, der unterschreibt, tatsächlich Geschäftsführer ist und diese GmbH eingetragen ist,
dann kann ich mich darauf verlassen, die GmbH existiert und es ist einer, der sie vertreten kann.
Die angelsaxischen Rechtskreise haben sowas nicht. Die haben kein solches Register.
Es ist typisch kontinentaleuropäisch und da gibt es sozusagen den Wettbewerb der Rechtssysteme.
Und wie behelfen sich die angelsaxen, wenn die das nicht haben?
Die machen sowas wie Legal Opinions, also im Grunde Mini Rechtsgutachten.
Die bezahlen einen Juristen, der sich das anschaut und prüft, ob es die GmbH gibt, limited vielleicht in dem Fall,
und ob der Managing Director ist und so weiter und wo die gegründet ist und ob die Satzung erlaubt, dass der das macht und so weiter.
Und dann gibt es ein kleines Rechtsgutachten. Der Punkt ist, die Registereinsicht bei uns ist fast kostenfrei.
Also Bibifax, während der Legal Opinion kostet natürlich Geld.
Das heißt, unser System ist tatsächlich viel kosteneffizienter, auch wenn es am Anfang bürokratischer wirkt,
weil ich erst zum Notar muss, um was zu beglaubigen, um was ins Register zu bekommen.
Also da mache ich Werbung fürs kontinentaleuropäische System.
Was ist da im Detail jetzt Geschäftsführeranmeldung? Was heißt das?
Das sieht man hier im Notariat gibt es eine Registeranmeldung und dann gibt es da eine Urkunde und sonstige Dokumente,
also mehrere Blätter Papier. Und dann ist es halt so, dass da verschiedene juristische Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Und dann schickt der Notar produziert quasi diese Papiere.
Der Mandant der Geschäftsführer, in dem Fall der da neue Geschäftsführerin will, muss das unterschreiben.
Und dann schickt man sozusagen das Ganze zum Handelsregister.
Da sitzt ein Registerrichter und der prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Und wenn ja, dann schreibt er den neuen Geschäftsführer als Geschäftsführer auf dieses Blatt.
Der Punkt ist, das ist durchaus wichtig, weil ja dann Publizität besteht.
Das heißt, das ist ja dann gilt ja für alle. Und insofern muss das schon genau geprüft werden.
So und Handelsregisteranmeldung angemeldet wird zum Beispiel.
Was folgt? Zum neuen Geschäftsführer wurde bestellt, Maximus Mustermann geboren und so weiter wohnhaft ihn.
Er ist als Geschäftsführer auch bei Vorhandensein von weiteren Geschäftsführern stets einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und wieder von den Beschränkungen einer zielfreie.
Das wäre sozusagen ein Text dieses Briefes, der dann ans Gericht geht.
Und dieser Text, der muss unterschrieben werden von dem neuen Mustermann, von dem neuen Geschäftsführer.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:31:11 Min
Aufnahmedatum
2022-05-24
Hochgeladen am
2022-05-24 19:26:09
Sprache
de-DE