2 - Europarecht I [ID:5443]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

So einen wunderschönen guten Morgen. Ich begrüße Sie zur zweiten Sitzung Europa Recht. Ich hatte

gedacht, ich könnte mich hier vorne ein wenig erleuchten, aber das kann ich nicht. Jedenfalls

finde ich den Lichtschalter nicht. Ich bin in der letzten Sitzung darauf hingewiesen worden,

dass an dem Dienstag, an dem ich die Klausur angesetzt habe, einige von Ihnen

geplant haben, nachmittags vertragliche Schuldverhältnisse bei Herrn Mertens zu

schreiben und dass das vielleicht für den anderen ein bisschen viel ist.

Darauf habe ich geguckt. An dem Donnerstag ist jedenfalls nach meinem bisherigen

Stand lediglich eine Klausur angesetzt für Strafrecht allgemeiner

Teil. Das ist eine Vorlesung aus dem ersten Semester. Das heißt da dürften die

Überschneidungen nicht so groß sein. Deswegen werde ich meine Klausur

verlegen oder nicht meine, sondern ihre Klausur und zwar auf Donnerstag, den

11. Februar, also der Donnerstag der ersten vorlesungsfreien Woche von 10 bis

12. Also gleicher Zeitumfang 120 Minuten, gleiche Räume. Den Vorteil, dass

Sie nicht ganz so früh aufstehen müssen und dass Sie an dem Dienstag

vertragliche Schuldverhältnisse schreiben können.

Ja ansonsten haben Sie sich ja gestern überwiegend in den PÜs eingetragen. Ich

habe festgestellt, dass die Zahl der PÜs, der PÜ Plätze im Vergleich zu denen hier

in der Vorlesung angemeldet und etwas zu knapp bemessen war.

Wir werden deswegen die Zahl der in den PÜs vorhandenen Plätze etwas erhöhen.

Es ist aber so, dass wenn man die Gesamtzahl derer, die sich angemeldet

haben und derer, die noch auf Wartelisten stehen, zusammennehmen, dann ist die Zahl

deutlich höher als die Zahl derer, die in der Vorlesung angemeldet sind. Das

heißt entweder haben sich einige von Ihnen bei zwei drei PÜs angemeldet und

stehen jetzt auf Wartelisten oder aber es gibt mehr Studenten, die in PÜs gehen

wollen als in die Vorlesung und das ist eigentlich nicht Sinn der Sache.

Das heißt also wir planen die PÜs auf der Grundlage der Zahl Lehrer, die in der

Vorlesung sind und sozusagen einen Anspruch darauf in eine PÜ zu kommen, wenn

man bewusst nicht in die Vorlesung geht, den gibt es in dem Sinne nicht. Ich hoffe,

dass wir das hinkriegen. Wenn ich jetzt so in den Raum gucke, dann sind sie auch

deutlich weniger als die 320, die sich angemeldet haben in der Vorlesung, sondern

sie sind wahrscheinlich eher so um die 240 im Moment gerade. Das heißt also es

müsste eigentlich hinhauen mit den Verteilungen der PÜs, wenn wir das

ein klein bisschen höher setzen. Gut, gibt es noch technische Fragen zu dem, zur

Klausur oder zu anderen Dingen, die unsere Vorlesung hier betreffen?

Dann darf ich Sie kurz erinnern, wir haben uns in der letzten Sitzung mit der Frage

beschäftigt, was ist eigentlich Europarecht? Wir haben zunächst

unterschieden zwischen Europarecht im engeren Sinne und im weiteren Sinne, haben

gesehen im engeren Sinne ist das Europarecht das Recht der Europäischen

Union. Im weiteren Sinne ist es sozusagen, sind es alle Rechtsordnungen,

die auf regionaler Integration in Europa abzielen.

Wir haben dann im nächsten Schritt gesagt, also für uns soll es hier in der

Vorlesung im Kern um das EU-Recht gehen, aber immer in dem Bewusstsein, dass es

sich dabei eben nicht um ein für Gesamteuropa geltendes Recht handelt.

Wir haben uns dann mit den Charakteristika des Europarechts beschäftigt,

insbesondere mit dem sozusagen Argument, oder nicht Argument, sondern mit den

beiden Prinzipien der Supranationalität und Intergovernmentalität und haben dann

im letzten Schritt uns sozusagen überlegt, wie würde man die EU eigentlich

vor der Perspektive der bekannten traditionellen Formen staatlicher

Integration, Staatenbund und Bundesstaat einordnen, haben gesehen, dass die EU in

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:24:10 Min

Aufnahmedatum

2015-10-15

Hochgeladen am

2015-10-19 17:30:46

Sprache

de-DE

Die Vorlesung behandelt die Grundstrukturen des institutionellen und materiellen Unionsrechts einschließlich der Grundfreiheiten. Gegenstand der Veranstaltung sind jene Teile des Europarechts, die zum Pflichtstoff des Ersten Juristischen Examens zählen.

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