Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Ja, meine Damen und Herren, ich darf Sie ganz herzlich begrüßen zu unserer zweiten Stunde, Strafrecht AT 2.
Ich freue mich sehr, dass Sie alle hier sind.
Organisatorisch führt der Hinweis für diejenigen, die es noch nicht gemerkt haben.
Bei vielen sehe ich auch den letzten Jahrabend schon gemerkt.
Gestern sind die Skripten gekommen.
Das heißt, diejenigen, die noch nicht die Gelegenheit hatten, sich ein Skript im Sekretariat abzuholen oder vor dem Sekretariat,
können das machen.
Da ist an der Wand so ein Zettelskript der AT 2 und darunter stehen Kisten mit den Skripten.
Da können Sie sich also eines holen.
Das war eigentlich das Organisatorische auch schon.
Haben Sie organisatorisch irgendetwas, was wir klären müssten?
Ja, wäre ja auch schlimm, wenn gleich am Anfang des Semesters viel organisatorisches anfallen würde.
Bevor wir anfangen, vielleicht eine kurze Sache, wenn hier die Nachzüge ihre Plätze gefunden haben.
Also eine kurze Sache aus der Rubrik mal wieder.
Was tut sich aktuell im Strafrecht?
Was kann man gegenwärtig in der Presse lesen sozusagen?
Und wie sind diese Dinge einzuordnen?
Worum geht es da, wenn Sie von irgendwelchen Freunden, die irgendetwas anderes studieren, gefragt werden?
Wie ist das eigentlich hiermit und damit?
Morgen beginnt unweit von hier ein relativ spektakulärer, ein relativ spektakuläres und man kann nur sagen bundesweit auch beobachtetes Gerichtsverfahren.
Ich weiß jemand, wovon ich spreche.
Liest jemand von Ihnen Zeitung?
Muss er nicht auf Papier sein, kann ja auch auf dem Bildschirm sein.
Fall Peggy, sagt das jemanden etwas?
Ja, genau.
Was ist da, was fängt da morgen an und was ist das Besondere daran an dem Verfahren morgen?
Irgendjemand, der sich so für Jura interessiert, vielleicht, um er dann was liest in der Zeitung, sich mal Gedanken irgendwie darüber macht.
Morgen wird verhandelt, der Fall wegen des Vorwurfs hier eines Tötungsdeliktes eben an einem kleinen Mädchen.
Mittlerweile wäre es nicht mehr klein, wenn es noch leben würde.
Ob es noch lebt, das weiß man gar nicht genau, denn eine Leiche ist ja nie gefunden worden hier.
In Oberfranken sich abgespielt haben, deswegen auch jetzt hier vor dem Landgericht Bayreuth morgen die Verhandlung.
Was ist das Besondere an dieser Verhandlung morgen oder an dem ganzen Fall, was eigentlich nicht so häufig vorkommt eigentlich im Strafverfahren?
Der Fall wird hier sozusagen komplett zum zweiten Mal aufgerollt, denn es hat eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegeben.
Werden Sie sagen, das ist nichts Besonderes, hatten wir hier in Nürnberg auch im Fall Muller, da müssen wir nicht bis Bayreuth schauen.
Aber es ist jetzt wirklich eine seltene Fügung sozusagen, dass wir hier innerhalb von relativ kurzer Zeit, von wenigen Monaten, zwei so relativ spektakuläre Fälle hatten mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens.
Was bedeutet das eigentlich Wiederaufnahme des Verfahrens? Was muss man sich darunter vorstellen?
Was ist das Besondere in einem solchen Fall, in dem das Verfahren wieder aufgenommen wird?
Und deswegen ist es schon, denke ich, etwas Bemerkenswertes, wo man sich auch mal Gedanken darüber machen kann.
Hat das überhaupt nichts mit dem materiellen Strafrecht zu tun, was wir hier machen, sondern mehr mit dem Strafprozessrecht, aber gehört hier auch dazu?
Da wird ein rechtskräftiges Urteil zurückgezogen und quasi nochmal von vorne verhandelt.
Sehr gut, da wird ein rechtskräftiges Urteil zurückgezogen. Wir haben ja in jedem gerichtlichen Verfahren, ist das jetzt Strafverfahren oder ein anderes Verfahren, immer im Grunde genommen so dieses Spannungsverhältnis zwischen dem Streben einerseits nach materieller Richtigkeit.
Wir wollen ein richtiges Urteil, dass tatsächlich das, was wirklich passiert ist, angemessen wiedergibt sozusagen.
Wir wollen aber irgendwann auch Rechtsfrieden, Rechtssicherheit haben. Irgendwann muss Schluss sein.
Die Rechtsgemeinschaft, für die ist es wichtig, dass sie nicht immer und immer und immer wieder aufgerollt werden.
Irgendwann muss man sagen, jetzt ist Schluss, zumal auch natürlich die Beweissituation sich über die Jahre und Jahrzehnte nicht verbessert.
Und dieses Spannungsverhältnis wird üblicherweise so aufgelöst, dass man sagt, es gibt eben einen bestimmten Instanzenzug.
Von Anfang an arbeiten unsere Behörden, unsere Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte möglichst ordentlich.
Dann gibt es einen Instanzenzug. Das heißt, wenn ich verurteilt werde, kann ich ein Rechtsmittel einlegen. Mindestens eins, manchmal sogar auch zwei.
Also gegebenenfalls die Berufung auf jeden Fall, aber die Revision. Und wenn dann dieser Instanzenzug zu Ende ist oder wenn jemand auf Rechtsmittel verzichtet hat, dann ist im Grunde genommen auch gut.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:27:24 Min
Aufnahmedatum
2014-04-09
Hochgeladen am
2014-04-09 12:37:36
Sprache
de-DE