2 - Grundrechte [ID:41616]
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Einen schönen guten Nachmittag. Ich darf Sie bitten, sich niederzulassen. Begrüße Sie zur

zweiten Sitzung unserer Vorlesung Grundrechte. Wir haben uns in der letzten Sitzung am Montag,

neben den organisatorischen Dingen, über die wir sprechen müssen, uns vor allen Dingen beschäftigt

mit der Begrifflichkeit, mit dem Begriff Grundrechte. Was meinen wir, wenn wir über

Grundrechte sprechen? Wir haben gesehen, dass es da natürlich unterschiedliche Zugänge gibt. Für

uns ist natürlich der Zugang zum Grundrechtebegriff des Grundgesetzes der Entscheidende. Wir haben

gesehen, dass das Grundgesetz neben dem Begriff der Grundrechte auch noch sogenannte grundrechtsgleiche

Rechte kennt. Wir haben auch darüber gesprochen, wie man den Begriff der Grundrechte vom Begriff

der Menschenrechte unterscheiden kann. Wir haben uns dann einen Überblick verschafft zunächst über

die Grundrechte, wie sie in Artikel 1 bis 19 geregelt sind, dann über die grundrechtsgleichen

Rechte, von denen wir wissen, dass sie eben auch mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden können.

Deswegen finden wir die Liste der grundrechtsgleichen Rechte in Artikel 93 Absatz 1 Nummer 4b.

Wir haben uns dann darüber unterhalten, was es eigentlich bedeutet, wenn wir Grundrechte als Teil

der Rechtsordnung verstehen, als objektiv geltendes Recht, aber vor allen Dingen natürlich auch als

subjektive Rechte, also als Rechte, die jemand geltend machen kann. Wir haben dann anhand von

einigen ersten kleinen Übungsfällen uns mal so ein bisschen den Fragen, die im Bereich von

Grundrechtenfällen sich eben gestellt werden, genähert. Wir haben erst gesehen, dass Grundrechte

gegenüber, als Abwehrrechte gegenüber staatlichen Maßnahmen in Stellung gebracht werden können,

dass sie aber auch möglicherweise Schutzpflichten begründen. Darüber werden wir uns heute noch

etwas vertiefter unterhalten. Wir haben dann auch gesehen, dass natürlich Grundrechte jedenfalls

zu fragen wäre, ob sie auch gegenüber Privaten in irgendeiner Weise in Geltung gebracht werden

können und haben dann natürlich im Rahmen dieser Übung auch über verschiedene erste Grundrechte

schon gesprochen und hatten dann ganz zum Schluss der Sitzung am Montag noch einen kurzen Überblick

uns über die Geschichte, die geschichtliche Entwicklung des Grundrechtsschutzes natürlich

vor allen Dingen auch in der deutschen Verfassungsgeschichte verschafft. Das war zugegebenermaßen

recht kurz, aber ich hatte mir da gestattet, auch auf die Vorlesungen der Rechts- und Verfassungsgeschichte

hinzuweisen. Das war das, was wir inhaltlich besprochen haben. Gibt es dazu von Ihrer Seite

aus Nachfragen? Etwas, was im Nachgang vielleicht noch aufgetreten ist. Gut, wenn das nicht der

Fall ist, dann können wir gleich inhaltlich weitermachen. Vielleicht vorher noch ganz kurz

nochmal die Erinnerung. Ich hoffe, Sie haben sich inzwischen alle für die PÜs anmelden können. Sie

haben gesehen, da gibt es ein Verfahren. Sie können gewisse Prioritäten angeben. Irgendein

schlauer Algorithmus wird das dann nachher so ein bisschen ausrechnen. Nicht jeder kann seine

Wunsch-PÜ bekommen. Wir hoffen, dass Sie aber jedenfalls alle dann da gut unterkommen. Ich glaube,

das geht noch bis morgen Nachmittag und dann wird das entsprechend zugewiesen. Die PÜs beginnen dann

auch in der nächsten Woche. Ich kann vielleicht jetzt gleich schon sagen, wir werden in den PÜs

in der nächsten Woche noch keine unmittelbare Fallbearbeitung machen. Sie werden mit Ihren

PÜ-Leiterinnen und PÜ-Leitern eine Verfassungsbeschwerde lesen. Da geht es auch darum,

dass man sich mal ein bisschen mit dieser Gattung, dieser Textgattung, diesem Rechtsinstrument der

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Verfassungsbeschwerde vertraut macht. In der

dann folgenden Sitzung werden noch mal die Strukturen einer Grundrechtsprüfung abstrakt

vertieft und dann geht es dann sofort mit den einzelnen Fallbearbeitungen los, mit den

Übungsfällen, die dann im Grunde genommen eben natürlich auch auf die Klausur vorbereiten.

Gibt es organisatorisch-technische Nachfragen? Ich habe gesehen, mit der Aufzeichnung, das hat

ganz gut scheinbar funktioniert. Die Akustik ist, glaube ich, so geht so. Die Mitschrift

unten drunter ist so annäherungsmäßig an das, was ich hier so sage. Immer wenn ich aus dem Bild

laufe, sieht man mich nicht mehr, aber das ist vielleicht nicht so wild, aber es scheint

jedenfalls alles aufgenommen worden zu sein. Gibt es sonst organisatorisch-technische Nachfragen

oder noch Dinge, die Sie noch klären wollen hier in der Sitzung? Da sehe ich jetzt auch nichts. Gut,

dann können wir direkt in die Thematik der heutigen Sitzung einsteigen. Und zwar nenne ich das mal,

oder sozusagen ist das eben der Abschnitt zu den sogenannten allgemeinen Grundrechtslehren.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:18:52 Min

Aufnahmedatum

2022-04-28

Hochgeladen am

2022-04-29 18:39:05

Sprache

de-DE

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