Einen schönen guten Nachmittag. Ich darf Sie bitten, sich niederzulassen. Begrüße Sie zur
zweiten Sitzung unserer Vorlesung Grundrechte. Wir haben uns in der letzten Sitzung am Montag,
neben den organisatorischen Dingen, über die wir sprechen müssen, uns vor allen Dingen beschäftigt
mit der Begrifflichkeit, mit dem Begriff Grundrechte. Was meinen wir, wenn wir über
Grundrechte sprechen? Wir haben gesehen, dass es da natürlich unterschiedliche Zugänge gibt. Für
uns ist natürlich der Zugang zum Grundrechtebegriff des Grundgesetzes der Entscheidende. Wir haben
gesehen, dass das Grundgesetz neben dem Begriff der Grundrechte auch noch sogenannte grundrechtsgleiche
Rechte kennt. Wir haben auch darüber gesprochen, wie man den Begriff der Grundrechte vom Begriff
der Menschenrechte unterscheiden kann. Wir haben uns dann einen Überblick verschafft zunächst über
die Grundrechte, wie sie in Artikel 1 bis 19 geregelt sind, dann über die grundrechtsgleichen
Rechte, von denen wir wissen, dass sie eben auch mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden können.
Deswegen finden wir die Liste der grundrechtsgleichen Rechte in Artikel 93 Absatz 1 Nummer 4b.
Wir haben uns dann darüber unterhalten, was es eigentlich bedeutet, wenn wir Grundrechte als Teil
der Rechtsordnung verstehen, als objektiv geltendes Recht, aber vor allen Dingen natürlich auch als
subjektive Rechte, also als Rechte, die jemand geltend machen kann. Wir haben dann anhand von
einigen ersten kleinen Übungsfällen uns mal so ein bisschen den Fragen, die im Bereich von
Grundrechtenfällen sich eben gestellt werden, genähert. Wir haben erst gesehen, dass Grundrechte
gegenüber, als Abwehrrechte gegenüber staatlichen Maßnahmen in Stellung gebracht werden können,
dass sie aber auch möglicherweise Schutzpflichten begründen. Darüber werden wir uns heute noch
etwas vertiefter unterhalten. Wir haben dann auch gesehen, dass natürlich Grundrechte jedenfalls
zu fragen wäre, ob sie auch gegenüber Privaten in irgendeiner Weise in Geltung gebracht werden
können und haben dann natürlich im Rahmen dieser Übung auch über verschiedene erste Grundrechte
schon gesprochen und hatten dann ganz zum Schluss der Sitzung am Montag noch einen kurzen Überblick
uns über die Geschichte, die geschichtliche Entwicklung des Grundrechtsschutzes natürlich
vor allen Dingen auch in der deutschen Verfassungsgeschichte verschafft. Das war zugegebenermaßen
recht kurz, aber ich hatte mir da gestattet, auch auf die Vorlesungen der Rechts- und Verfassungsgeschichte
hinzuweisen. Das war das, was wir inhaltlich besprochen haben. Gibt es dazu von Ihrer Seite
aus Nachfragen? Etwas, was im Nachgang vielleicht noch aufgetreten ist. Gut, wenn das nicht der
Fall ist, dann können wir gleich inhaltlich weitermachen. Vielleicht vorher noch ganz kurz
nochmal die Erinnerung. Ich hoffe, Sie haben sich inzwischen alle für die PÜs anmelden können. Sie
haben gesehen, da gibt es ein Verfahren. Sie können gewisse Prioritäten angeben. Irgendein
schlauer Algorithmus wird das dann nachher so ein bisschen ausrechnen. Nicht jeder kann seine
Wunsch-PÜ bekommen. Wir hoffen, dass Sie aber jedenfalls alle dann da gut unterkommen. Ich glaube,
das geht noch bis morgen Nachmittag und dann wird das entsprechend zugewiesen. Die PÜs beginnen dann
auch in der nächsten Woche. Ich kann vielleicht jetzt gleich schon sagen, wir werden in den PÜs
in der nächsten Woche noch keine unmittelbare Fallbearbeitung machen. Sie werden mit Ihren
PÜ-Leiterinnen und PÜ-Leitern eine Verfassungsbeschwerde lesen. Da geht es auch darum,
dass man sich mal ein bisschen mit dieser Gattung, dieser Textgattung, diesem Rechtsinstrument der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Verfassungsbeschwerde vertraut macht. In der
dann folgenden Sitzung werden noch mal die Strukturen einer Grundrechtsprüfung abstrakt
vertieft und dann geht es dann sofort mit den einzelnen Fallbearbeitungen los, mit den
Übungsfällen, die dann im Grunde genommen eben natürlich auch auf die Klausur vorbereiten.
Gibt es organisatorisch-technische Nachfragen? Ich habe gesehen, mit der Aufzeichnung, das hat
ganz gut scheinbar funktioniert. Die Akustik ist, glaube ich, so geht so. Die Mitschrift
unten drunter ist so annäherungsmäßig an das, was ich hier so sage. Immer wenn ich aus dem Bild
laufe, sieht man mich nicht mehr, aber das ist vielleicht nicht so wild, aber es scheint
jedenfalls alles aufgenommen worden zu sein. Gibt es sonst organisatorisch-technische Nachfragen
oder noch Dinge, die Sie noch klären wollen hier in der Sitzung? Da sehe ich jetzt auch nichts. Gut,
dann können wir direkt in die Thematik der heutigen Sitzung einsteigen. Und zwar nenne ich das mal,
oder sozusagen ist das eben der Abschnitt zu den sogenannten allgemeinen Grundrechtslehren.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:18:52 Min
Aufnahmedatum
2022-04-28
Hochgeladen am
2022-04-29 18:39:05
Sprache
de-DE