Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zur Vorlesung Strafrecht BT, aber natürlich noch viel wichtiger heute Morgen.
Ich wünsche Ihnen allen ein glückliches, ein erfolgreiches, vor allem ein gesundes neues Jahr. Viel Spaß, viel Erfolg im Studium.
Was erwartet Sie in diesem Jahr hier noch in der Vorlesung Strafrecht BT?
Wir sind ja im Grunde genommen mit unserem Überblick über den Stoff vor Weihnachten durchgekommen.
Und ich hatte es ja schon angekündigt, ich möchte jetzt die letzten Stunden des Semesters gewissermaßen noch einmal zu einem Wiederholungsdurchgang nutzen,
indem wir hier Fälle miteinander besprechen. Vielleicht müsste man besser sagen anbesprechen, denn Sie sehen schon anhand des heute ausgeteilten Sachverhaltes,
das ist für eine zweistündige Einheit sehr, sehr viel. Worum geht es? Es geht darum, dass ich ein paar Fälle zusammengestellt habe
mit Ausschnitten, im Wesentlichen Ausschnitten aus Examensklausuren. Im einen Fall ist sogar fast die gesamte Examensklausur, soweit das materielle Recht betroffen ist,
mit Ausständen aus Examensklausuren, wo der Schwerpunkt im Stoff der Vorlesung Strafrecht besonderer Teil 1 liegt.
Wozu möchte ich das machen? Zum einen, wie gesagt, noch einmal als Wiederholung für besonders wichtige Aspekte, um eben auf diese Art und Weise
noch einmal so durch den ganzen Stoff durchzukommen oder jedenfalls durch wichtige Punkte des ganzen Stoffes durchzukommen.
Zum anderen auch, um Ihnen einfach mal zu zeigen, in welchen Kombinationen, in welchem Schwierigkeitsgrad kommt das in Examensklausuren vor.
Haben Sie das Gefühl, dass wir die Dinge, die dort gefordert werden in der Vorlesung gemacht haben, ich würde denken,
im Grunde genommen haben wir die im Wesentlichen schon gemacht. Sie werden aber sehen, einerseits ist es dann eben im Examen doch noch mal eine Spur komplexer verpackt,
das muss Sie aber nicht schrecken. Sie haben ja noch ein bisschen Zeit, bis Sie Examen schreiben wollen und üben daher auch noch das Klausur bearbeiten.
Zum anderen werden Sie auch sehen, letzten Endes, das Schwierigkeitsgrad, das Schwierigkeitsniveau im Examen ist auch durchaus von Klausur zu Klausur unterschiedlich.
Es gibt Klausuren, wo man das Gefühl hat, eigentlich komme ich da doch ganz gut durch. Und dann gibt es auch Klausuren, wo man sogar nicht weiß, was Sie von einem wollen.
Das heißt nicht unbedingt, dass die Klausuren, die einem leichter erscheinen, die am Ende besser sind.
Denn meistens erscheinen sie nicht nur Ihnen leichter, sondern auch den anderen. Und die Klausuren, die Ihnen schwierig erscheinen,
die erscheinen meistens auch den anderen schwierig. Und wenn Sie da ein bisschen was haben, dann sind Sie vielleicht besser, als wenn Sie so mittelprächtig eine vermeintlich leichte Klausur gelöst haben.
Na gut, und was wir auf die Art und Weise natürlich auch noch machen wollen, das ist gemeinsam auch gerade mit Blick auf die Abschlussklausur, Zwischenprüfungsklausur,
für diejenigen, die Sie noch schreiben, mitschreiben wollen, mitschreiben müssen, dass wir noch ein bisschen Falllösung zusammen üben.
Wobei die Übung der Falllösung im Grunde genommen natürlich im Schwerpunkt in den proppedeutischen Übungen in diesem Semester stattfinden sollte.
Der Unterschied zu den proppedeutischen Übungen ist jetzt vielleicht derjenige, dass die Fälle hier insgesamt, zumindest teilweise vom Umfang her, die wir besprechen, vom Komplexitätsgrad her,
weil sie eben aus dem Examen stammen, noch ein bisschen schwieriger sind. Dafür werden wir die Fälle nicht in dieser Ausführlichkeit in jedem Detail besprechen können, wie Sie es in der PÜ machen,
sondern es geht im Grunde genommen mehr darum, das so ein bisschen anzureißen, zu sehen, was sind da für Punkte, um die es geht, was sind da für Punkte, die zu behandeln wären.
Ich werde dann zu den Fällen sozusagen dann immer Lösungs-Skizzen, durchaus relativ ausführliche Lösungs-Skizzen ins Internet stellen, sodass wir eine Möglichkeit haben, das alles nochmal nachzuarbeiten.
Und es ist hier vor allem darum geht, dass wir eben, wie gesagt, so ansprechen und herausfinden, welche Punkte es geht.
Mein Vorschlag zum Prozedere wäre nun folgendes, dass Sie die Fälle bzw. es beginnt eben mal mit dem Fall 1 zumindest einmal kurz für sich selbst durchlesen,
jetzt eigentlich nur erstmal darum, um die Story zu erfassen, denn häufig ist es ja so, dass man im Grunde genommen einen Satz, der irgendwo oben im Sachverhalt steht, erst dann richtig versteht,
was er zu bedeuten hat, welche Funktion er hat, wenn man weiß, wie der Fall weitergeht, wie er zu Ende geht, dass Sie zumindest einmal den Fall 1 durchlesen,
da werden Sie nicht länger als 3 oder 4 Minuten brauchen, um die Story zu erfassen, was ist passiert, und dass wir dann den Fall, so wie wir es auch im zweiten Semester gemacht haben,
in unseren Übungsfällen Satz für Satz oder Absatz für Absatz durchgehen und uns immer überlegen, wo läuft das hinaus, warum steht das jetzt gerade so hier, wie es hier steht,
welche Probleme sind hier angelegt, um, das hatte ich Ihnen ja auch schon gesagt, im zweiten Semester so ein bisschen die ersten, sagen wir mal 20 Minuten der Klausur zu simulieren,
in denen es Ihre Aufgabe ist, hier den Sachverhalt sozusagen rückzudekodieren, in dem es Ihre Aufgabe ist, zu sehen, was will eigentlich der Klausurersteller von mir,
warum hat er das jetzt hier so gewählt, diese Konstellation, welche rechtlichen Probleme sind damit verborgen, ja und in dem Sinn lesen Sie sich vielleicht mal den Fall 1,
wir werden nachher vielleicht auch noch zu Fall 2 und Fall 3 kurz kommen, aber lesen Sie sich mal den Fall 1 einfach kurz durch und dann wie gesagt so in 3-4 Minuten werden wir dann anfangen, ihn zu besprechen.
Die 22-jährige Geigerin Annabel bereitet sich auf den in Kürze stattfindenden Musikwettbewerb Seitentalente im Mittelpunkt vor, einem für ihre Karriere sehr wichtigen Wettbewerb,
der zu dem mit 5000 Euro für den ersten Preisträger dotiert ist. Was man vielleicht, wenn man nur bis hierhin liest, noch nicht unbedingt sieht, aber wenn man weiß,
wie der Sachverhalt weitergeht, dieser Wettbewerb, um den es geht, den Sie gewinnen möchte, ist mit 5000 Euro dotiert, wofür könnte das wichtig sein?
Genau, für das Mordmerkmal der Habgier, vielleicht einen Schritt noch zurück, wenn Sie den Sachverhalt gelesen haben, werden Sie sehen, es geht jetzt hier in erster Linie um Tötungsdelikte und dann vielleicht so am Rande noch Kabelverletzungsdelikte in diesem Sachverhalt.
Sie werden sehen, es steckt jedenfalls eins, vielleicht zwei klassische Probleme drin, auch ein paar kleinere Sachen. Ansonsten, und das ist für den Bereich Tötungskörperverletzungsdelikte ganz typisch,
ein Schwerpunkt letzten Endes hier dieses Fall ist auch im Prinzip im Strafrecht AT. Gerade die Tötungsdelikte sind häufig Aufhänger für AT-Probleme.
Wir werden diese AT-Probleme natürlich ansprechen, aber soweit sie jetzt nicht tötungsdeliktspezifisch sind, relativ knapp halten. Aber das ist eigentlich dann etwas ganz Typisches dann auch fürs Staatsexamen,
dass Sie natürlich dann diese Mischung aus AT und BTE haben. Und jetzt hier von den Tötungsdelikten her, immer wenn es irgendwie um Tötungsdelikte geht und auch irgendwie Geld im Raume steht, dann natürlich zu denken an die Habgier.
Wenn wir jetzt gleich noch weiter sehen, im Grunde genommen, es geht hier um diesen Wettbewerb für Sie, für die Karriere, die 5000 Euro. Das ist natürlich schön, dass Sie die bekommt.
Man könnte aber vielleicht sagen, im Grunde genommen, gegenüber dem Gewinnen dieses Wettbewerbs sind vielleicht die 5000 Euro nur so ein gewisser Aspekt und nicht das allein beherrschende Motiv sozusagen,
welches Stichwort, welches Problem ist damit dann auch zugleich verknüpft, wenn jemand zwar etwas auch macht, um das Geld zu bekommen, aber auch noch andere Ziele verfolgt mit seiner Tötung.
Genau, Stichwort Motivbündel kann Habgier auch dann vorliegen, wenn ein Motivbündel vorliegt, wenn es nicht allein um die Erlangung des Geldes geht.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:18:18 Min
Aufnahmedatum
2013-01-08
Hochgeladen am
2013-01-08 14:04:38
Sprache
de-DE
Die Vorlesung Strafrecht BT I behandelt aus dem Besonderen Teil sämtliche Delikte mit Ausnahme der Vermögensdelikte (welche Stoff der Vorlesung BT II sind). Damit sind herausragend prüfungsrelevante Gegenstände (etwa die Tötungs- und Körperverletzungsdelikte) mit solchen vereint, die in Ausbildung und Prüfung eine tendenziell untergeordnete Rolle spielen, im Staatsexamen aber dennoch nicht vollständig vernachlässigt werden dürfen. Eine "mittlere" Rolle nehmen etwa die Aussage, die Straßenverkehrs- oder die Brandstiftungsdelikte ein. In der Veranstaltung wird dem durch eine unterschiedlich detaillierte Behandlung der einzelnen Materien Rechnung getragen. Es ist geplant, in der ersten (guten) Vorlesungshälfte die Grundstrukturen des gesamten Vorlesungsstoffs abzuschließen. In der zweiten Hälfte des Semesters sollen dann wichtige Einzelfragen schwerpunktmäßig und anhand von Fällen vertieft werden, um den Stoff insgesamt nicht nur abstrakt, sondern auch anwendungsbezogen einzuüben.