21 - Grundrechte [ID:43723]
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Ja, ich begrüße Sie zur Vorlesung Grundrechte. Der Bildschirm scheint leider, der Projektor

scheint leider immer noch nicht zu funktionieren, was irgendwie komisch ist, weil man sieht,

dass er irgendwie, die Lampe ist an, aber irgendwie scheint der Beamer nicht auf den

Rechner zugreifen zu können, aus Gründen, die mir jetzt, ich hatte gedacht, das ist

repariert, dann hätte ich sonst hätte ich was mitgebracht, aber gut ist auch egal,

ist vielleicht heute auch nicht mehr so wahnsinnig zentral. Ich möchte heute drei Dinge tun.

Ich möchte zunächst einmal Ihnen die Gelegenheit geben, jetzt nochmal spezifische Sachen nachzufragen

aus dem Stoff der Vorlesung oder auch aus PÜs, die also möglicherweise auch jetzt natürlich

zunächst mal in der letzten Sitzung, wir haben am Montag gesprochen über Grundrechtsschutz

im Mehr-Ebenen-System. Wir haben uns darüber unterhalten, dass neben den Grundrechten des

Grundgesetzes auch noch europäische Grund- und Menschenrechte immer mit zu berücksichtigen sind,

einmal die EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention, als ein völkerrechtlicher Vertrag,

der gewissermaßen außerhalb oder jenseits der staatlichen Rechtsordnung der Bundesrepublik

Deutschland steht und trotzdem aber die staatlichen Organe auch bindet. Wir haben auch über die

Durchsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den EMRK, durch den

EGMR, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, gesprochen. Wir haben dann als weiteres Element

dieses Grund- und Menschenrechtsschutz im Mehr-Ebenen-System über die europäische

Grundrechte-Karta gesprochen, die auch ein Katalog von Grundrechten ist, aber eben einer,

der in erster Linie die Organe der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten nur soweit sie

Unionsrecht anwenden gesprochen und dann war gewissermaßen als drittes Element, wenn man so

möchte, des Mehr-Ebenen-Systems eben auch noch zum Schluss der letzten Vorlesung am Montag das

Gespräch gekommen auf die Grundrechte der Landesverfassung und insbesondere eben natürlich

der bayerischen Verfassung und auch die beiden Instrumente, mit denen das durchgesetzt wird,

insbesondere auch die Popularklage. Also das haben wir in der letzten Sitzung besprochen,

dazu gerne, wenn noch Nachfragen sind, beziehungsweise auch gerne natürlich Nachfragen,

die den Stoff der vergangenen Wochen betreffen. Das ist das erste. Zweitens, ich werde dann im

kleinen Blog die wesentlichen Dinge, von denen ich denke, dass Sie sie hoffentlich mitgenommen

haben und die vielleicht auch nochmal, weiß ja nicht, ob Sie jetzt in den nächsten ein,

zwei Tagen nochmal so ein strukturiertes Wiederholen und Lernen machen wollen,

mit Blick auf die Klausur am Montag, die vielleicht diese Wiederholung auch noch ein

bisschen strukturieren und dann am Schluss noch ein paar Klausurtipps und Hinweise und stehen

natürlich dann trotzdem auch für Ihre Fragen hier zur Verfügung. Also meine Erfahrung ist,

dass häufig in der letzten Sitzung die Studierenden zwar Fragen haben, aber sie dann doch nicht trauen,

die im großen Raum zu stellen, sodass es wahrscheinlich so sein wird, dass ich jetzt

etwas weniger hier oben, also hier sozusagen formal präsentieren werde und dann einfach erst

früher Schluss mache und wenn Sie dann noch Nachfragen haben, dann können Sie auch gerne

natürlich noch nach vorne kommen. Gut, also erst einmal Blick auf das, was wir am Montag

besprochen haben. Gibt es dazu Fragen? Sind im Nachgang noch mal Dinge vielleicht unklar gewesen,

die Sie gerne noch mal aufbringen würden oder gibt es sonst aus dem Stoff der vergangenen

Wochen und Monate noch Fragen? Bitteschön. Ja, also Sie fragen nach dem Schutzbereich von

Artikel 13 Unverletzlichkeit der Wohnung und ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie darüber nicht

in den PÜs gesprochen haben. Jedenfalls haben wir da keinen eigenständigen Fall. Vielleicht

ist das auch mal da trotzdem aufgekommen. Wir haben hier darüber gesprochen, wie man Wohnung

definiert als persönliche Rückzugsräume zunächst einmal auch mit Blick auf eine gewisse

inhaltliche Nähe der Wohnung zu auch dem Persönlichkeitsrecht, Privatschutzrechten

und dann war die Frage, wie ist es eigentlich mit Geschäftsräumen? Und das ist durchaus

umstritten. Ja, also das man man kann entweder sagen, das ist eine letztlich ein Stück weit der

grundrechtlichen Gefährdungssituation vergleichbare Situation, dass man sagt,

da geht es auch darum, wenn der Staat gewissermaßen Geschäftsräume betritt,

Geschäftsräume überwacht. Das sind ähnliche Formen des Eingriffs oder man sagt nein,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:56:28 Min

Aufnahmedatum

2022-07-28

Hochgeladen am

2022-07-29 02:39:08

Sprache

de-DE

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