25 - Grundkurs Strafrecht AT I [ID:3626]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

So, schönen guten Morgen, meine Damen und Herren.

Pssst!

Schönen guten Morgen, ich begrüße Sie ganz herzlich.

Jetzt lassen Sie mich nachrechnen zu unserer vorletzten Semesterwoche schon.

Das gibt mir Anlass, drei Sätze zu verlieren, organisatorischer Art, zu unserer Abschlussklausur.

Zum ersten Abschlussklausurtermin nochmal, 12.02.

Das ist der Mittwoch in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit.

Bisher war er, glaube ich, nur so im Raum gestanden nachmittags.

Auch das lässt sich jetzt schon konkretisieren.

Wir werden im Grundsatz jedenfalls starten um 15 Uhr.

Was heißt im Grundsatz?

Im Grundsatz bedeutet, etwaige Schreibzeitverlängerer

sollten sich darauf einrichten, dass sie schon um 14 Uhr starten werden.

Eigentlich in einem separaten Raum, sodass es dann keinerlei Störungen gibt.

Aber für die große Masse von Ihnen 15 Uhr.

Ich hatte Ihnen schon gesagt, dass Sie in der Woche vorher vielleicht mal auf der Homepage gucken sollen

oder auf der Seite der Übung gucken sollen.

Da steht dann etwas über die Verteilung auf die Räume.

Also welche Anfangsbuchstaben in welchen Räumen schreiben.

Wir werden schreiben im Audimax, wir werden schreiben im Kollegenhaus.

Das kennen Sie ja.

Und wir werden schreiben eine Gruppe im großen Hörsaal der Mathematik, wenn ich mich richtig erinnere.

Das ist das ehemalige Mathematikum.

Das ist das Gebäude neben dem Juridikum.

Also alles hier in dem Bereich, den Sie auch kennen.

Dann die Frage ist immer wieder mal aufgetaucht in der Vorlesung, aber jetzt habe ich von PÜ-Leitern gehört, auch in der PÜ.

Sie müssen sich zu dieser Abschlussklausur nicht anmelden.

Anders als bei den Zwischenprüfungen, wo das ja Zwingendvoraussetzung ist.

Oder anders als das teilweise wohl auch die Kollegen handhaben, dass sie auch für die bloßen Abschlussklausuren eine Anmeldung haben wollen.

Da geht es letztlich darum zu wissen, wie viele Leute ungefähr mitschreiben.

Wir haben aber so viel Hörsaalkapazität, dass ich sicher bin, dass wir sie alle unterbringen werden.

Also deswegen müssen Sie sich für die Abschlussklausur nicht anmelden.

Gut, das sollten Sie sonst noch wissen, damit Sie nicht am Tag vorher diese Frage stellen müssen.

Ja, Sie brauchen für die Abschlussklausur natürlich ein Gesetz.

Und ja, Sie sollten bitte darauf achten, dass in dem Gesetz nichts Unzulässiges drin entsteht.

Also das ist etwas, was man vielleicht nicht erst am Tag der Abschlussklausur dann irgendwie macht, sondern was man vorher schon mal in Ruhe macht, durchblättert und guckt.

Ist da irgendwas unterstrichen, das ist okay.

Stehen da irgendwelche Vorschriften mit Verweisungen am Rand, das ist okay.

Aber sonst bitte nichts drinstehen.

Dass Sie auch ein BGB dabei haben können und sollten, auch ohne dass ich weiß, ob Sie eine Vorschrift daraus brauchen.

Aber schaden kann es nicht, das hatte ich Ihnen gesagt.

Und ich hatte Ihnen auch gesagt, dass Sie sich den 127 Absatz 1 STPO mit hineinlegen dürfen.

Haben Sie sonst noch organisatorische Fragen zum jetzigen Zeitpunkt schon mit Blick auf die Abschlussklausur?

Wir werden in der Woche vorher, da haben wir auch noch mal so eine Abschlussbesprechung und Fragestunde und so weiter,

auch noch mal vielleicht uns Gedanken darüber machen.

Sozusagen gibt es bestimmte Bereiche, die Sie vernachlässigen können bei der Vorbereitung, weil Sie sozusagen auf keinen Fall dran kommen.

Und diesen vorderen Grundlagenbereich, ob das alles in gleicher Weise relevant ist, das werden wir da noch besprechen.

Ansonsten kann ich Ihnen noch eine nette Anekdote erzählen zum Thema Abschlussklausur.

Dass Sie sehen, wie positiv Ihre Abschlussklausur allerorts gesehen wird.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:26:08 Min

Aufnahmedatum

2014-01-28

Hochgeladen am

2014-01-29 16:03:40

Sprache

de-DE

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