Ja meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zu der heutigen Veranstaltung nur mehr nur
als Konserve, das hatte ich Ihnen ja gesagt, dass das jetzt heute ausnahmsweise keine Live-Vorlesung
ist. Das soll nicht wieder vorkommen. Das ist nur eine Ausnahme, weil ich an diesem Montag,
an dem wir diese Live-Veranstaltung gehabt hätten, eine Konferenz habe, eine Zoom-Konferenz
natürlich auch und deswegen können Sie sich das heute nur hier anhören, wenn man so will,
digital als Konserve. Das spielt aber letztendlich keine Rolle. Wir stehen noch bei Themen,
die in der Klaus-Fuhr gar nicht so relevant werden, sondern es wird allenfalls eine Zusatzfrage oder
vielleicht zwei Zusatzfragen betreffen, machen sich also wirklich keine Sorgen und wir waren
stehen geblieben bei der Frage, was bezweckt Strafe eigentlich, wofür bestrafen wir und als
Strafjuristen müssen wir uns diese Frage natürlich stellen. Das ist ganz klar, wir müssen ja wissen,
warum wir eine solche Strafe verhängen und nicht nur eine Strafe verhängen, sondern sie dann auch
vollstrecken und da gibt es unterschiedliche Straftheorien. Wir haben begonnen beim letzten
Mal uns anzuschauen, absolute Straftheorien, die auf diesen Talionsgedanken, also Talion bedeutet
letztendlich ja so viel wie rückwärtsgewandtes Anwenden von Gleichem für Gleiches, das heißt
dieses Auge um Auge, Zahn um Zahn Prinzip letztendlich, das ist mit Talion gemeint und
dann dient natürlich bei einem solchen Prinzip, also wenn wir sagen, das beruht auf dem Gedanken
der Talion, dann beruht das letztendlich auf dem Gedanken der Vergeltung. Also es ist rein repressiv,
rückwärtsgewandt. Bestrafung, weil eine Tat vorliegt, das ist der hinreichende Grund,
wir wollen nichts weiter damit bewirken. Das ist die Idee der absoluten Straftheorien, so wie sie
letztendlich auch Binding vertreten hat in diesem Schulensstreit, den ich Ihnen gemeint habe zu
Beginn des 20. Jahrhunderts. Und dann die Spezialprävention und die Generalprävention,
das sind die relativen Straftheorien, die wollen etwas bezwecken, nämlich entweder mit dem Täter
etwas bezwecken, also bezogen auf den Täter, Abschreckung des Täters, aber natürlich auch
Resozialisierung und Sicherung vor diesem Täter. Die Gesellschaft soll gesichert werden vor diesem
Täter. Und die Generalprävention, die wirft den Blick nicht so sehr auf den Täter, sondern die
Zwecke sollen in der Gesellschaft bewirkt werden, nämlich Stärkung des Vertrauens in die Rechtsordnung,
dass man ein Gefühl bekommt, das bewirkt auch was, da wird die Rechtsordnung auch angewandt. Das ist
also ein Gefühl, das in der Bevölkerung sich hier einstellt, dass hier etwas getan wird für
die Geltungskraft des Rechts. Und die Abschreckung anderer potenzieller Straftäter, auch gesellschaftlich
gesehen, sollen andere abgeschreckt werden. Das ist der Zweck, gar nicht so sehr der Täter als
solcher, sondern die Gesellschaft wird abgeschreckt, weil sie sieht, ah, hier wird eingegriffen und dann
begehe ich lieber mal keine Straftat. Das ist die Idee, die dahinter steht. Und die Vereinigungstheorien,
die sagen, es spielt alles ineinander, das ist diese rechte Seite, die Sie hier sehen auf ihrer Folie,
die sagen, es spielt alles ineinander, zum Teil Vergeltung, wir können uns das noch näher anschauen,
wie das Gesetz das letztendlich auch sieht. Es hat also eine Vergeltungsgedanke, hat durchaus eine
Bedeutung, diese absolute Straftheorie, aber andererseits auch dieser Zweckgedanke, es soll
die Strafe beim Täter etwas bewirken, es soll die Strafe aber auch bei der Gesellschaft wirken oder
in die Gesellschaft hinein wirken. Das ist die Idee, die dahinter steht. Wir müssen uns diese
Vereinigungstheorien noch nicht so genauer anschauen, weil ich darauf noch mal am Schluss
zurückkommen werde. Jetzt schauen wir uns diese verschiedenen Theorien noch mal näher an. Was
bedeuten die eigentlich? Und dann beginnen wir bei den absoluten Straftheorien. Und hier absolute,
das bedeutet losgelöst, das ist lateinisch absolutus, von solvere lösen, ab solvere loslösen,
also es ist die Strafe, wenn man so will, losgelöst von jedem Zweck. Sie schlägt nur zurück gegenüber
dem Täter und ist eine Reaktion auf dessen Tat. Also losgelöst von jedem Zweckdenken, bloßes
rückwärts gerichtetes Mittel, lateinisch Punitur quia pecatum est, also Punitur, es wird bestraft,
quia heißt weil, pecatum est, weil gesündigt worden ist. Das ist diese Idee des Rückwärtsgewandten.
Es gibt allerdings auch bei diesem Rückwärtsgewandten verschiedene Aspekte. Zum Beispiel
finden wir diese unterschiedlichen Aspekte bei Kant und Hegel vor. Kant ist ein Vertreter dieser
absoluten Straftheorie gewesen, dieses losgelösten, wo wir also nur rückwärtsgewandt blicken auf die
Straftat und das, was der Täter da begangen hat. Hier ist dieses Talionsprinzip bei Kant als
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:32:18 Min
Aufnahmedatum
2020-11-09
Hochgeladen am
2020-11-09 19:48:43
Sprache
de-DE