3 - Grundkurs Strafrecht I - Einheit 3 [ID:23167]
50 von 837 angezeigt

Ja meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zu der heutigen Veranstaltung nur mehr nur

als Konserve, das hatte ich Ihnen ja gesagt, dass das jetzt heute ausnahmsweise keine Live-Vorlesung

ist. Das soll nicht wieder vorkommen. Das ist nur eine Ausnahme, weil ich an diesem Montag,

an dem wir diese Live-Veranstaltung gehabt hätten, eine Konferenz habe, eine Zoom-Konferenz

natürlich auch und deswegen können Sie sich das heute nur hier anhören, wenn man so will,

digital als Konserve. Das spielt aber letztendlich keine Rolle. Wir stehen noch bei Themen,

die in der Klaus-Fuhr gar nicht so relevant werden, sondern es wird allenfalls eine Zusatzfrage oder

vielleicht zwei Zusatzfragen betreffen, machen sich also wirklich keine Sorgen und wir waren

stehen geblieben bei der Frage, was bezweckt Strafe eigentlich, wofür bestrafen wir und als

Strafjuristen müssen wir uns diese Frage natürlich stellen. Das ist ganz klar, wir müssen ja wissen,

warum wir eine solche Strafe verhängen und nicht nur eine Strafe verhängen, sondern sie dann auch

vollstrecken und da gibt es unterschiedliche Straftheorien. Wir haben begonnen beim letzten

Mal uns anzuschauen, absolute Straftheorien, die auf diesen Talionsgedanken, also Talion bedeutet

letztendlich ja so viel wie rückwärtsgewandtes Anwenden von Gleichem für Gleiches, das heißt

dieses Auge um Auge, Zahn um Zahn Prinzip letztendlich, das ist mit Talion gemeint und

dann dient natürlich bei einem solchen Prinzip, also wenn wir sagen, das beruht auf dem Gedanken

der Talion, dann beruht das letztendlich auf dem Gedanken der Vergeltung. Also es ist rein repressiv,

rückwärtsgewandt. Bestrafung, weil eine Tat vorliegt, das ist der hinreichende Grund,

wir wollen nichts weiter damit bewirken. Das ist die Idee der absoluten Straftheorien, so wie sie

letztendlich auch Binding vertreten hat in diesem Schulensstreit, den ich Ihnen gemeint habe zu

Beginn des 20. Jahrhunderts. Und dann die Spezialprävention und die Generalprävention,

das sind die relativen Straftheorien, die wollen etwas bezwecken, nämlich entweder mit dem Täter

etwas bezwecken, also bezogen auf den Täter, Abschreckung des Täters, aber natürlich auch

Resozialisierung und Sicherung vor diesem Täter. Die Gesellschaft soll gesichert werden vor diesem

Täter. Und die Generalprävention, die wirft den Blick nicht so sehr auf den Täter, sondern die

Zwecke sollen in der Gesellschaft bewirkt werden, nämlich Stärkung des Vertrauens in die Rechtsordnung,

dass man ein Gefühl bekommt, das bewirkt auch was, da wird die Rechtsordnung auch angewandt. Das ist

also ein Gefühl, das in der Bevölkerung sich hier einstellt, dass hier etwas getan wird für

die Geltungskraft des Rechts. Und die Abschreckung anderer potenzieller Straftäter, auch gesellschaftlich

gesehen, sollen andere abgeschreckt werden. Das ist der Zweck, gar nicht so sehr der Täter als

solcher, sondern die Gesellschaft wird abgeschreckt, weil sie sieht, ah, hier wird eingegriffen und dann

begehe ich lieber mal keine Straftat. Das ist die Idee, die dahinter steht. Und die Vereinigungstheorien,

die sagen, es spielt alles ineinander, das ist diese rechte Seite, die Sie hier sehen auf ihrer Folie,

die sagen, es spielt alles ineinander, zum Teil Vergeltung, wir können uns das noch näher anschauen,

wie das Gesetz das letztendlich auch sieht. Es hat also eine Vergeltungsgedanke, hat durchaus eine

Bedeutung, diese absolute Straftheorie, aber andererseits auch dieser Zweckgedanke, es soll

die Strafe beim Täter etwas bewirken, es soll die Strafe aber auch bei der Gesellschaft wirken oder

in die Gesellschaft hinein wirken. Das ist die Idee, die dahinter steht. Wir müssen uns diese

Vereinigungstheorien noch nicht so genauer anschauen, weil ich darauf noch mal am Schluss

zurückkommen werde. Jetzt schauen wir uns diese verschiedenen Theorien noch mal näher an. Was

bedeuten die eigentlich? Und dann beginnen wir bei den absoluten Straftheorien. Und hier absolute,

das bedeutet losgelöst, das ist lateinisch absolutus, von solvere lösen, ab solvere loslösen,

also es ist die Strafe, wenn man so will, losgelöst von jedem Zweck. Sie schlägt nur zurück gegenüber

dem Täter und ist eine Reaktion auf dessen Tat. Also losgelöst von jedem Zweckdenken, bloßes

rückwärts gerichtetes Mittel, lateinisch Punitur quia pecatum est, also Punitur, es wird bestraft,

quia heißt weil, pecatum est, weil gesündigt worden ist. Das ist diese Idee des Rückwärtsgewandten.

Es gibt allerdings auch bei diesem Rückwärtsgewandten verschiedene Aspekte. Zum Beispiel

finden wir diese unterschiedlichen Aspekte bei Kant und Hegel vor. Kant ist ein Vertreter dieser

absoluten Straftheorie gewesen, dieses losgelösten, wo wir also nur rückwärtsgewandt blicken auf die

Straftat und das, was der Täter da begangen hat. Hier ist dieses Talionsprinzip bei Kant als

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:32:18 Min

Aufnahmedatum

2020-11-09

Hochgeladen am

2020-11-09 19:48:43

Sprache

de-DE

Einbetten
Wordpress FAU Plugin
iFrame
Teilen