3 - Grundrechte [ID:41693]
50 von 830 angezeigt

Ich begrüße Sie sehr herzlich zur Vorlesung Grundrechte. Während der kleine Grundlagenfall,

erst ein kleiner Übungsfall, den ich ausgeteilt habe, sich noch im Raum verteilt, möchte ich,

pun intended, ganz kurz hinweisen auf eine Diskussionsveranstaltung zum Thema Wohnen

als Verteilungsfrage. Ich glaube, das Problem des Wohnens als Verteilungsfrage ist Ihnen

jedenfalls, was sozusagen den lebensweltlichen Kontext angeht, durchaus hinlänglich bekannt.

Ich denke, Sie alle haben sich schon mal mit der Frage auseinandergesetzt, wo findet man

eigentlich günstigen, schönen und möglichst auch sinnvoll zur Universität oder wo man noch

immer hin will, gelegenen Wohnraum. Es ist eine, wie Sie wissen, sicherlich auch rechtspolitische

Frage, wie gewissermaßen auch mit den Mitteln des Rechts der Wohnraum sinnvoll verteilt werden kann.

Wir werden uns hier in der Grundrechtevorlesung mit einem Recht auf Wohnen nicht intensiv

beschäftigen. Sie ahnen warum? Weil es jedenfalls in der Art und Weise, wie man das vielleicht in

anderen Kontexten kennt, kein unmittelbares Recht auf Wohnen im Grundgesetz gibt. Es gibt ein

Grundrecht, dass die Wohnung, die man dann hat, wenn man sie denn mal hat, geschützt wird. Das

ist die Unverlässlichkeit der Wohnung, Artikel 10 des Grundgesetzes. Aber es stellen sich natürlich

auch eine Reihe von anderen Fragen, wenn es um Verteilung geht. Aber natürlich, vielleicht

kennen Sie das Stichwort Wohnraum enteignen. Ja, ist auch eine Fragestellung, die sich natürlich im

Rahmen von Artikel 14 stellt. Wir werden das hier alles auch noch behandeln. Ich darf Sie herzlich

einladen zu einer Veranstaltung im Rahmen der Regenvorlesung Machtökonomie Recht, die bei uns

hier an der FAU unter anderem von der Professur für Öffentliches Recht, Migrations- und Menschenrechte

von Frau Farah hat, organisiert wird. Ganz konkret einer Mitarbeiterin von ihr. Am 10. Mai, also nächste

Woche, 18.30 Uhr, entweder über Zoom oder an der Uni im Raum 2281. Ein Vortrag von zwei Kolleginnen,

eine Kollegin von der Bauhausuniversität in Weimar und eine andere Kollegin, die auch zu diesem

Thema geforscht hat. Herzliche Einladung. Schauen Sie sich das gerne an. Man muss sich, glaube ich,

anmelden, aber das kriegen Sie bestimmt hin. Gut, wir können dann uns mit dem Stoff der heutigen

Sitzung beschäftigen. Vielleicht ganz kurz noch mal die Erinnerung, womit haben wir uns in der

letzten Sitzung beschäftigt, ausgehend von der grundletzlichen Überlegung, dass wir, bevor wir

in die Falllösung einsteigen, einige allgemeine Grundrechtslehren kennenlernen müssen, haben wir

uns mit den verschiedenen Grundrechtsfunktionen beschäftigt. Ausgegangen von der klassischen

Statuslehre von Georg Jelinek, Status negativus, Status positivus, Status activus, haben wir

kennengelernt und dann natürlich weitere Grundrechtsfunktionen. Da haben wir schon gesehen,

dass da ein gewisses Spannungsverhältnis auftritt, insbesondere wenn es dann um die Frage geht,

wie muss der Staat eigentlich tätig werden, wenn möglicherweise andere Dritte meine Grundrechte

beeinträchtigen. Das ist das Thema des Grundrechtsschutz, also Schutzpflichten, Grundrechte als

Schutzpflichten und dann schließlich eben auch als objektive Wertentscheidungen, grundrechtskonforme

Auslegung. Und dann haben wir uns gegen Ende der letzten Sitzung mit der Leitentscheidung des

Bundesverfassungsgerichts zum Lütt oder im Lütturteil beschäftigt. Gibt es Fragen zu dem,

was wir in der letzten Sitzung oder auch in der letzten Woche behandelt haben? Da sehe ich jetzt

nichts. Inzwischen müsste auch die größte Aufregung zum Thema Verteilung in die PÜs sich halbwegs

sozusagen gelöst haben. Wie immer ist das zu Beginn des Semesters immer ein bisschen ein

mittelgroßes Chaos, würde ich das mal nennen. Wir waren ein wenig geplättelt von der Tatsache,

dass doch deutlich mehr Bedarf an PÜs war als an PÜ Plätzen, als an Angeboten. Das haben wir dann

kurzfristig erhöht. Sie haben sicherlich nicht alle ihre Wunsch PÜ bekommen, aber ich hoffe doch,

dass es sich zumindest so zusammengerauft hat, dass Sie jetzt einen halbwegs studierbaren

Lernplan haben. Ansonsten, wenn es ganz große Katastrophen gibt, weil Sie sagen, da kann ich

aus irgendeinem Grund überhaupt gar nicht, weil es wirklich Notfall ist, dann melden Sie sich gerne

noch einmal. Ansonsten, wie gesagt, nehmen Sie, wenn Sie vielleicht in einer PÜ, in einer Tagesrandstunde

sind, das als gutes Omen, dass Sie da möglicherweise dann vielleicht perspektivisch in einer kleineren

Gruppe mit Ihrem PÜ-Leiter, Ihrer PÜ-Leiterin arbeiten werden. Ansonsten gehen die PÜs heute

los bzw. sind schon einige losgegangen und dann in den nächsten Tagen. Gut, wenn es dazu keine

Fragen gibt, dann möchte ich gerne in dem Kapitel Allgemeine Grundrechtslehren weiterfahren und da

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:27:51 Min

Aufnahmedatum

2022-05-02

Hochgeladen am

2022-05-03 02:19:07

Sprache

de-DE

Einbetten
Wordpress FAU Plugin
iFrame
Teilen