Ich begrüße Sie sehr herzlich zur Vorlesung Grundrechte. Während der kleine Grundlagenfall,
erst ein kleiner Übungsfall, den ich ausgeteilt habe, sich noch im Raum verteilt, möchte ich,
pun intended, ganz kurz hinweisen auf eine Diskussionsveranstaltung zum Thema Wohnen
als Verteilungsfrage. Ich glaube, das Problem des Wohnens als Verteilungsfrage ist Ihnen
jedenfalls, was sozusagen den lebensweltlichen Kontext angeht, durchaus hinlänglich bekannt.
Ich denke, Sie alle haben sich schon mal mit der Frage auseinandergesetzt, wo findet man
eigentlich günstigen, schönen und möglichst auch sinnvoll zur Universität oder wo man noch
immer hin will, gelegenen Wohnraum. Es ist eine, wie Sie wissen, sicherlich auch rechtspolitische
Frage, wie gewissermaßen auch mit den Mitteln des Rechts der Wohnraum sinnvoll verteilt werden kann.
Wir werden uns hier in der Grundrechtevorlesung mit einem Recht auf Wohnen nicht intensiv
beschäftigen. Sie ahnen warum? Weil es jedenfalls in der Art und Weise, wie man das vielleicht in
anderen Kontexten kennt, kein unmittelbares Recht auf Wohnen im Grundgesetz gibt. Es gibt ein
Grundrecht, dass die Wohnung, die man dann hat, wenn man sie denn mal hat, geschützt wird. Das
ist die Unverlässlichkeit der Wohnung, Artikel 10 des Grundgesetzes. Aber es stellen sich natürlich
auch eine Reihe von anderen Fragen, wenn es um Verteilung geht. Aber natürlich, vielleicht
kennen Sie das Stichwort Wohnraum enteignen. Ja, ist auch eine Fragestellung, die sich natürlich im
Rahmen von Artikel 14 stellt. Wir werden das hier alles auch noch behandeln. Ich darf Sie herzlich
einladen zu einer Veranstaltung im Rahmen der Regenvorlesung Machtökonomie Recht, die bei uns
hier an der FAU unter anderem von der Professur für Öffentliches Recht, Migrations- und Menschenrechte
von Frau Farah hat, organisiert wird. Ganz konkret einer Mitarbeiterin von ihr. Am 10. Mai, also nächste
Woche, 18.30 Uhr, entweder über Zoom oder an der Uni im Raum 2281. Ein Vortrag von zwei Kolleginnen,
eine Kollegin von der Bauhausuniversität in Weimar und eine andere Kollegin, die auch zu diesem
Thema geforscht hat. Herzliche Einladung. Schauen Sie sich das gerne an. Man muss sich, glaube ich,
anmelden, aber das kriegen Sie bestimmt hin. Gut, wir können dann uns mit dem Stoff der heutigen
Sitzung beschäftigen. Vielleicht ganz kurz noch mal die Erinnerung, womit haben wir uns in der
letzten Sitzung beschäftigt, ausgehend von der grundletzlichen Überlegung, dass wir, bevor wir
in die Falllösung einsteigen, einige allgemeine Grundrechtslehren kennenlernen müssen, haben wir
uns mit den verschiedenen Grundrechtsfunktionen beschäftigt. Ausgegangen von der klassischen
Statuslehre von Georg Jelinek, Status negativus, Status positivus, Status activus, haben wir
kennengelernt und dann natürlich weitere Grundrechtsfunktionen. Da haben wir schon gesehen,
dass da ein gewisses Spannungsverhältnis auftritt, insbesondere wenn es dann um die Frage geht,
wie muss der Staat eigentlich tätig werden, wenn möglicherweise andere Dritte meine Grundrechte
beeinträchtigen. Das ist das Thema des Grundrechtsschutz, also Schutzpflichten, Grundrechte als
Schutzpflichten und dann schließlich eben auch als objektive Wertentscheidungen, grundrechtskonforme
Auslegung. Und dann haben wir uns gegen Ende der letzten Sitzung mit der Leitentscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum Lütt oder im Lütturteil beschäftigt. Gibt es Fragen zu dem,
was wir in der letzten Sitzung oder auch in der letzten Woche behandelt haben? Da sehe ich jetzt
nichts. Inzwischen müsste auch die größte Aufregung zum Thema Verteilung in die PÜs sich halbwegs
sozusagen gelöst haben. Wie immer ist das zu Beginn des Semesters immer ein bisschen ein
mittelgroßes Chaos, würde ich das mal nennen. Wir waren ein wenig geplättelt von der Tatsache,
dass doch deutlich mehr Bedarf an PÜs war als an PÜ Plätzen, als an Angeboten. Das haben wir dann
kurzfristig erhöht. Sie haben sicherlich nicht alle ihre Wunsch PÜ bekommen, aber ich hoffe doch,
dass es sich zumindest so zusammengerauft hat, dass Sie jetzt einen halbwegs studierbaren
Lernplan haben. Ansonsten, wenn es ganz große Katastrophen gibt, weil Sie sagen, da kann ich
aus irgendeinem Grund überhaupt gar nicht, weil es wirklich Notfall ist, dann melden Sie sich gerne
noch einmal. Ansonsten, wie gesagt, nehmen Sie, wenn Sie vielleicht in einer PÜ, in einer Tagesrandstunde
sind, das als gutes Omen, dass Sie da möglicherweise dann vielleicht perspektivisch in einer kleineren
Gruppe mit Ihrem PÜ-Leiter, Ihrer PÜ-Leiterin arbeiten werden. Ansonsten gehen die PÜs heute
los bzw. sind schon einige losgegangen und dann in den nächsten Tagen. Gut, wenn es dazu keine
Fragen gibt, dann möchte ich gerne in dem Kapitel Allgemeine Grundrechtslehren weiterfahren und da
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:27:51 Min
Aufnahmedatum
2022-05-02
Hochgeladen am
2022-05-03 02:19:07
Sprache
de-DE