3 - Strafrecht BT I [ID:9588]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Bevor wir inhaltlich anfangen, kurz mit der Besprechung der Hausaufgaben. Ich hatte da

was eingestellt, was Sie sich noch mal angucken sollten, so als kleine Nachbereitungshilfe. Zwei

organisatorische Dinge. Das hatte ich auch schon in der Mail über Stutton geschrieben. Da geht

die herzliche Einladung an Sie heute Abend bei der offiziellen Eröffnung unserer Ausstellung,

die wir gerade im Juridikum haben, über Kunst und Strafrecht vorbeizuschauen. 1730,

eine kurze Einführungsveranstaltung, wo etwas zu dieser Vorstellung erklärt wird, wo zwei kurze

Vorträge auch so über den Themenbereich, was darf Kunst und wie ist das Verhältnis zum Strafrecht

gehalten werden. Das ist natürlich alles ein relevanter Stoff für die Abschlussklausur auch.

Nein, ist es vielleicht nicht, obwohl kann man gar nicht sagen Beleidigung und Kunst und so weiter.

Also es würde schon hier hineinfallen, aber darum soll es eigentlich nicht gehen, sondern es wäre

ebenso zum Ausgang ihres langen Tages vielleicht dann schön sich da noch ein bisschen ja mit ein

paar Sachen über den Tellerrand hinaus vielleicht bei einer halben Stunde zu beschäftigen. Also ich

würde mich freuen, wenn ich da einige von Ihnen bei dieser Veranstaltung sehe. Das ist die erste

Einladung. Die zweite Einladung geht sozusagen hier jetzt mündlich. Ich werde da auch etwas in

Stutton dazu einstellen. Wir, beziehungsweise um genau zu sein Sie natürlich, sind eingeladen an

einem, wie ich glaube, ganz interessanten Mutkort teilzunehmen. Ein strafrechtlicher Mutkort. Meine

ehemalige Habitantin Elisabeth Hofen, jetzt Professorin in Leipzig, wird also da einen

entsprechenden Mutkort veranstalten. Ein paar besonders coole Unis wie zum Beispiel die FAU

sind eingeladen, da gegebenenfalls mitzumachen und was das Ganze ganz spannend machen könnte,

wenn das alles so klappt, wie wir uns das vorstellen, ist, dass sozusagen dann die

Verhandlungen dort im Gebäude des ehemaligen Reichsgerichts dann vielleicht stattfinden,

dass dann eventuell von der Bundesanwaltschaft aus Leipzig jemand dabei ist, dass vielleicht

Richter des fünften Strafsenats dann auch dabei sind, dann sozusagen als Juroren. Das könnte eine

ganz gute Veranstaltung werden. Der Fall, so viel ist mir schon verraten worden, wird irgendwie

zu tun haben mit dem neuen, also sprich vor zwei Jahren reformierten Sexualstrafrecht. Das ist ja

etwas, was fast hier in die Vorlesung passt. Jetzt in der Vorlesung nicht so behandelt wird,

weil es kein unmittelbarer Prüfungsstoff üblicherweise ist, aber es ist natürlich eine sehr

wichtige und praxisrelevante Materie und ja, wie gesagt, weitere Details werde ich dann da auf

eine Information in Stuttgart einstellen und ich würde mich sehr freuen, wenn wir da eine Gruppe

zusammenbekämen, die da nach Leipzig fährt und vielleicht zunächst mal wirklich hier versuchen,

in dieser Vorlesung zu rekrutieren. Wir bräuchten, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, mindestens

vier Personen, weil also zwei sozusagen die Position der Bundesanwaltschaft und zwei die

Position der Verteidigung vertreten sollen. Also es geht sozusagen um eine fiktive Revisionshauptverhandlung,

die dann da durchgeführt wird und ich werde dann da was dazu schreiben, auch wo sich Interessenten

melden können und wie das dann alles ablaufen wird, aber wollte darauf zumindest schon mal

hingewiesen haben. Gut, das zum organisatorischen. Haben Sie dazu noch Fragen? Bitte schön. Schauen wir

mal, ob ich das beantworten kann. Ja, eine Frage zum Zugang zum Schwerpunktbereich Strafe, das kann

ich selbstverständlich beantworten, also da bin ich der geborene Beantworter, aber das ist jetzt so ein

bisschen weg von der Vorlesung. Machen wir das? Kommen Sie nach der Stunde zu mir? Ja, okay. Und

wen es noch interessiert, kann sie einem Herrn anschließen, wenn er nach der Stunde zu mir kommt.

Gut, weitere Dinge noch? Nein, doch, da fühle ich mich, da fühle ich mich gern kompetent, Ihnen was

dazu zu sagen, wenn Sie jetzt noch Fragen zu Veranstaltungen mit den coolen Leuten und

dem Bier haben. Da hätte ich jetzt nicht viel dazu gewusst, aber gut. Ja, dann starten wir inhaltlich

und zwar zunächst mit unseren Hausaufgaben, also mit diesen Nachbereitungshinweisen, mit diesen

Fragen, wo ich so versucht habe, so ein paar besonders wichtige Dinge aus dem Stoff der letzten

Woche noch einmal zusammenzustellen und was hat sie jetzt gemacht mit meinem Gerät? Schauen wir mal. Gut, erste Frage, wir machen das

heute mal nicht mit Abfragen hier vorne und so weiter, sondern wir machen das so ein bisschen

querbeet. Ab nächster Woche können wir immer so machen, dass ich einen dann aufrufe, nach vorne

holen, bringe ich meine Notenliste mit und dann werden Sie abgefragt. Welche beiden Weichenstellungen

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:25:37 Min

Aufnahmedatum

2018-10-22

Hochgeladen am

2018-10-23 08:35:51

Sprache

de-DE

Tags

stgb auslegung abgrenzung raubmord totschlag mitwirkung mordmerkmale sterbehilfe mord strafrecht habgier
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