3 - Völkerrecht I [ID:8409]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

So einen schönen guten Morgen. Ich begrüße Sie zur Vorlesung Völkerrecht 1. Ich hatte schon

befürchtet, dass überhaupt niemand kommen wegen des Brückentags, aber einige haben es ja dann doch

sozusagen geschafft. Ich habe mich in der letzten Sitzung vertreten lassen müssen, das haben die

jenigen, die da waren, gemerkt. Ich hatte eine Spontanen, oder ganz so spontan war es nicht,

aber jedenfalls eine Verpflichtung in Genf. Wenn man sich mit internationalrechtlichen Fragen

beschäftigt, dann bleibt das nicht aus, dass man ab und zu auch mal von auswärts als Experte

gefragt wird. Und ich sage normalerweise immer bei solchen Geschichten, ich kann nicht zwischen

Oktober und Februar, dann gucken die immer so ein bisschen entsetzt, oder versuche ich immer nur

freitags, wenn ich keine Vorlesungen habe, und das passt natürlich nicht immer. Und dann muss ich

mal überlegen, sage ich jetzt nein oder verschiebe ich die Vorlesungen? Und dann weiß ich immer nicht,

was ist für den Studenten lieber? Am liebsten fällt aus, das ist mir schon klar, aber das ist

keine Option. Und dann denke ich mir für dieses wahrscheinlich am einfachsten, wenn es dann der

gleiche Termin bleibt. Und die Frau Möltner hat mich ja mehr als adäquat vertreten, hat mit

ihnen die Themen behandelt, die ich sonst letzte Woche mit ihnen behandelt hätte. Insofern ist das

Ganze auch glaube ich ganz passend gewesen. Frau Möltner hat mit ihnen ja insbesondere einen

kurzen Überblick über die Geschichte des Völkerrechts gegeben, auch einige Völkerrechtstheorien

mit ihnen angesprochen. Das finde ich ist immer ganz wichtig, dass man das zu Beginn einer Vorlesung

macht, auch wenn einem vielleicht das eine oder andere in Anführungszeichen sogar unter im

wörtlichen Sinne etwas spanisch vorkommt. Ja, also die spanische Völkerrechtstheorie ist natürlich

auch wichtig gewesen. Aber sie sind fortgeschrittene Jurastudentinnen und Studenten oder eben in anderen

Gebieten fortgeschritten. Das heißt also, sie können durchaus auch mal das ab, sage ich jetzt

mal, dass man gleich zu Beginn erst mal mit etwas abstrakterem Theoretischen kommt im ersten Semester,

würde man das vielleicht nicht den Studenten zumuten, dass man mit einer Theorie sozusagen

beginnt. Aber auch da fangen wir mit Staatstheorien und Verfassungstheorien an. Insofern denke ich,

passt das ganz gut. Wichtig ist, dass wir uns in der heutigen Sitzung und auch in den nächsten

Sitzungen mit den Rechtsquellen des Völkerrechts beschäftigen. Auch das hat Frau Möltner, auch da

hat Frau Möltner ja schon eingeführt. Wir haben auch das ja in der vorletzten Sitzung schon

besprochen, die Besonderheit eben der völkerrechtlichen Rechtssetzung, konsensuale

Rechtssetzung durch die Subjekte selbst. Das heißt also, es sind die Rechtssubjekte, die das Recht

setzen und das führt natürlich dazu, dass wir ein Stück weit immer, und das werden wir heute auch

schon aufgreifen, immer wieder auch mit gewissen Besonderheiten zu tun haben. Gut, wir müssen

natürlich auch, auch das ist besprochen worden, schauen, wie weit reichen diese Normen dann. Wir

haben universelle, regionale, bilaterale und der wichtige Rechtsquellenkanon des Artikel 38. Das haben

Sie ja auch vertieft gemacht. Das ist also sozusagen unsere Einstiegsnorm. Ja, ist ein bisschen komisch,

dass wir eine, lästig ist das hier, IGH-Satzung, das IGH-Statut, das ist ja wenn Sie so in eine

Prozessordnung, das wäre so wie, wenn Sie das BGB anfangen zu studieren, indem Sie irgendeine

Dunkelnorm in der ZPO aufrufen. Das tun wir nicht. Hier tun wir es deswegen, weil das natürlich die

kodifizierte, also der kodifizierte Kanon der Rechtsquellen ist. Es ist umstritten, ob das sozusagen

tatsächlich abschließend ist, aber wichtig ist völkerrechtliche Verträge und Gewohnheitsrecht.

Das sind unsere beiden zentralen Rechtsquellen, mit denen wir uns beschäftigen werden. Die anderen

auch die Hilfsmittel, das werden wir dann auch noch aufgreifen, aber eben nicht ganz so vertieft.

Ja, haben Sie zu dem, was Frau Möldner Ihnen in der letzten Sitzung mitgeteilt hat, Fragen,

die Sie nicht schon mit ihr selbst besprechen konnten? Also entweder per E-Mail oder nach der

Sitzung, die Sie jetzt gerne noch einmal aufrufen würden. Das ist nicht der Fall, dann können wir

gleich gewissermaßen in medias res und fangen mit dem Recht der völkerrechtlichen Verträge an.

Das Recht der völkerrechtlichen Verträge ist Vertragsrecht. Also es geht sozusagen darum,

wir schauen uns jetzt die Rechtsregeln an, die uns etwas darüber sagen, wie diese Verträge

zustande kommen, wie Verträge ausgelegt werden, aber eben auch wie sie möglicherweise beendet werden.

Also wenn sie so wollen, ist das, ja ich traue es mich nicht zu sagen, aber es ist ein bisschen

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:00:00 Min

Aufnahmedatum

2017-10-30

Hochgeladen am

2017-10-30 13:00:02

Sprache

de-DE

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