Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So einen schönen guten Morgen. Ich begrüße Sie zur Vorlesung Völkerrecht 1. Ich hatte schon
befürchtet, dass überhaupt niemand kommen wegen des Brückentags, aber einige haben es ja dann doch
sozusagen geschafft. Ich habe mich in der letzten Sitzung vertreten lassen müssen, das haben die
jenigen, die da waren, gemerkt. Ich hatte eine Spontanen, oder ganz so spontan war es nicht,
aber jedenfalls eine Verpflichtung in Genf. Wenn man sich mit internationalrechtlichen Fragen
beschäftigt, dann bleibt das nicht aus, dass man ab und zu auch mal von auswärts als Experte
gefragt wird. Und ich sage normalerweise immer bei solchen Geschichten, ich kann nicht zwischen
Oktober und Februar, dann gucken die immer so ein bisschen entsetzt, oder versuche ich immer nur
freitags, wenn ich keine Vorlesungen habe, und das passt natürlich nicht immer. Und dann muss ich
mal überlegen, sage ich jetzt nein oder verschiebe ich die Vorlesungen? Und dann weiß ich immer nicht,
was ist für den Studenten lieber? Am liebsten fällt aus, das ist mir schon klar, aber das ist
keine Option. Und dann denke ich mir für dieses wahrscheinlich am einfachsten, wenn es dann der
gleiche Termin bleibt. Und die Frau Möltner hat mich ja mehr als adäquat vertreten, hat mit
ihnen die Themen behandelt, die ich sonst letzte Woche mit ihnen behandelt hätte. Insofern ist das
Ganze auch glaube ich ganz passend gewesen. Frau Möltner hat mit ihnen ja insbesondere einen
kurzen Überblick über die Geschichte des Völkerrechts gegeben, auch einige Völkerrechtstheorien
mit ihnen angesprochen. Das finde ich ist immer ganz wichtig, dass man das zu Beginn einer Vorlesung
macht, auch wenn einem vielleicht das eine oder andere in Anführungszeichen sogar unter im
wörtlichen Sinne etwas spanisch vorkommt. Ja, also die spanische Völkerrechtstheorie ist natürlich
auch wichtig gewesen. Aber sie sind fortgeschrittene Jurastudentinnen und Studenten oder eben in anderen
Gebieten fortgeschritten. Das heißt also, sie können durchaus auch mal das ab, sage ich jetzt
mal, dass man gleich zu Beginn erst mal mit etwas abstrakterem Theoretischen kommt im ersten Semester,
würde man das vielleicht nicht den Studenten zumuten, dass man mit einer Theorie sozusagen
beginnt. Aber auch da fangen wir mit Staatstheorien und Verfassungstheorien an. Insofern denke ich,
passt das ganz gut. Wichtig ist, dass wir uns in der heutigen Sitzung und auch in den nächsten
Sitzungen mit den Rechtsquellen des Völkerrechts beschäftigen. Auch das hat Frau Möltner, auch da
hat Frau Möltner ja schon eingeführt. Wir haben auch das ja in der vorletzten Sitzung schon
besprochen, die Besonderheit eben der völkerrechtlichen Rechtssetzung, konsensuale
Rechtssetzung durch die Subjekte selbst. Das heißt also, es sind die Rechtssubjekte, die das Recht
setzen und das führt natürlich dazu, dass wir ein Stück weit immer, und das werden wir heute auch
schon aufgreifen, immer wieder auch mit gewissen Besonderheiten zu tun haben. Gut, wir müssen
natürlich auch, auch das ist besprochen worden, schauen, wie weit reichen diese Normen dann. Wir
haben universelle, regionale, bilaterale und der wichtige Rechtsquellenkanon des Artikel 38. Das haben
Sie ja auch vertieft gemacht. Das ist also sozusagen unsere Einstiegsnorm. Ja, ist ein bisschen komisch,
dass wir eine, lästig ist das hier, IGH-Satzung, das IGH-Statut, das ist ja wenn Sie so in eine
Prozessordnung, das wäre so wie, wenn Sie das BGB anfangen zu studieren, indem Sie irgendeine
Dunkelnorm in der ZPO aufrufen. Das tun wir nicht. Hier tun wir es deswegen, weil das natürlich die
kodifizierte, also der kodifizierte Kanon der Rechtsquellen ist. Es ist umstritten, ob das sozusagen
tatsächlich abschließend ist, aber wichtig ist völkerrechtliche Verträge und Gewohnheitsrecht.
Das sind unsere beiden zentralen Rechtsquellen, mit denen wir uns beschäftigen werden. Die anderen
auch die Hilfsmittel, das werden wir dann auch noch aufgreifen, aber eben nicht ganz so vertieft.
Ja, haben Sie zu dem, was Frau Möldner Ihnen in der letzten Sitzung mitgeteilt hat, Fragen,
die Sie nicht schon mit ihr selbst besprechen konnten? Also entweder per E-Mail oder nach der
Sitzung, die Sie jetzt gerne noch einmal aufrufen würden. Das ist nicht der Fall, dann können wir
gleich gewissermaßen in medias res und fangen mit dem Recht der völkerrechtlichen Verträge an.
Das Recht der völkerrechtlichen Verträge ist Vertragsrecht. Also es geht sozusagen darum,
wir schauen uns jetzt die Rechtsregeln an, die uns etwas darüber sagen, wie diese Verträge
zustande kommen, wie Verträge ausgelegt werden, aber eben auch wie sie möglicherweise beendet werden.
Also wenn sie so wollen, ist das, ja ich traue es mich nicht zu sagen, aber es ist ein bisschen
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:00:00 Min
Aufnahmedatum
2017-10-30
Hochgeladen am
2017-10-30 13:00:02
Sprache
de-DE