Ja, Grüß Gott zusammen, ich darf Sie begrüßen. Wir sind heute in der vierten Stunde unserer
Veranstaltung pro Seminar zum Recht der demokratischen Parlamentswahl. Von insgesamt
fünf Doppelstunden haben wir heute die vierte Doppelstunde und wir haben das letzte Mal sozusagen
die Diskussion noch gehabt über die Zulässigkeit und Begründetheit der Wahlprüfungsbeschwerde,
die wir derzeit am Bundesverfassungsgericht vertreten und haben sozusagen sowohl die
Zulässigkeit aber auch in der Begründetheit die Rechtsverletzungen der Kinder 3.1 und 38.1 als auch
und das ist eben das besondere in unserer Wahlprüfungsbeschwerde, die Rechtsverletzung
des Elternrechts, des Rechts aus 6 Absatz 2 Satz 1 dargestellt und das ist das Besondere,
die Eltern klagen sozusagen auch aus eigenem Recht nach 6 2 1. Das machen die anderen
Wahlprüfungsbeschwerden derzeit nicht. Heute geht es in der vierten Stunde um das,
was ich schon mehrfach sozusagen ein bisschen angedeutet habe, um die Besonderheit von
der Demografie und das steckt sozusagen in dem Überbegriff von Wahlrecht und sozialer
Gerechtigkeit drin. Das versuche ich Ihnen gerade noch ein bisschen einzufangen, nämlich es geht
um die Wahlfreiheit von Lebensentwürfen in unserem Land. Der Punkt ist, wir haben hier eine etwas
komplizierte Aufstellung und da geht es eben darum, was wünscht sich die Bevölkerung in Deutschland,
in Frankreich, in Schweden zum Beispiel und da geht es eben um das Thema Mann und Frau arbeiten
Vollzeit oder Mann arbeitet Vollzeit, Frau arbeitet Teilzeit, Mann Vollzeit, Frau nicht erwerbstätig,
andere Konstellationen oder alles umgekehrt. Und dann hat man da Umfragen gemacht, das ist
schon 2001 passiert, Bertelsmann Stiftung und hat dann hier festgestellt, wie das ist. Und das können
Sie vielleicht dann im Detail auch noch mal anschauen. Es geht nur darum, dass die Menschen
einfach total unterschiedliche Lebensentwürfe haben und man kann hier eigentlich den Menschen
nicht vorschreiben, du solltest mal im Grunde die Lebensentwürfe übernehmen, die irgendwie die
Mehrheit will. Nein, wir müssen den Menschen Wahlfreiheit gewähren. Das soll diese Darstellung
symbolisieren. Die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen, wie sie leben wollen und der Staat
sollte eigentlich jedem die Freiheit lassen, seinen Lebensentwurf zu realisieren. Das Problem ist,
jetzt gibt es Sozialversicherungsbeiträge. Das ist für sie vielleicht relativ exotisch, weil es
natürlich kein Pflichtstoff in der juristischen Ausbildung ist. Aber ich will Ihnen auf jeden
Fall den Leitsatz des Urteils des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001
darstellen. Und da hat es wörtlich geheißen, es ist mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz natürlich
in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der sozialen
Pflegeversicherung die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen
Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten,
mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag, also Geldbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder
belastet werden. Also wenn man jetzt auch die ganzen Hintergründe vielleicht noch nicht kennen kann,
dann so wird doch klar, dass irgendwie komischerweise eine Ungleichbehandlung darin
liegen kann, dass sich Menschen die Kinder haben und Menschen die keine Kinder haben irgendwie
gleich behandelt, hinsichtlich ihrer Geldbeitragspflicht. Und das hat sozusagen
einen Hintergrund, dass wenn die Geldbeiträge sozusagen verfassungswidrig organisiert sind,
dann schränkt das die Wahlfreiheit der Menschen ein sich für bestimmte Lebensentwürfe zu entscheiden.
Und das soll diese Grafik hier zeigen. Also wir haben eine Grafik, da steht der Durchschnittsverdiener
mit zwei oder mehr Kindern liegt unter dem Existenzminimum drüber. Was ist da los? Schaut
man sich die großen Balken hier ganz links an, dann steht hier ledig ohne Kind, dann Ehepaar ohne
Kind, Ehepaar mit einem Kind, Ehepaar zwei Kinder, Ehepaar drei Kinder. Und die Balken werden immer
kleiner. Was sind die Balken? Die Balken sind sozusagen das frei verfügbare Einkommen in Euro,
Person und Jahr. Wie kommt es zu diesem frei verfügbaren Einkommen? Antwort, das jährliche
frei verfügbare Einkommen ist sozusagen das brutto Jahreseinkommen minus den Steuern und
minus den Sozialversicherungsbeiträgen und Achtung und minus den Kosten, die das Existenzminimum
auslöst. Sie müssen ja arbeiten, Geld verdienen, Steuern zahlen, Sozialversicherungsbeiträge zahlen,
sich was zum Essen kaufen, irgendwo wohnen, Notfalls mit dem Auto herumfahren, Existenzminimum
bezahlen und nur was dann noch übrig ist, ist sozusagen frei verfügbar. Wenn man so will,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:15:09 Min
Aufnahmedatum
2021-05-08
Hochgeladen am
2021-05-08 13:18:07
Sprache
de-DE