4 - Grundrechte [ID:41813]
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Ja, schönen guten Nachmittag. Ich begrüße Sie zu einer weiteren Sitzung der Vorlesung

Grundrechte. Wir haben uns in der letzten Sitzung am Montag mit den Berechtigten und

Verpflichteten beschäftigt. Sie erinnern sich, haben gesagt, eine der zentralen Fragen,

mit der wir uns auseinandersetzen müssen, ist die Frage, wer kann eigentlich wem gegenüber

Grundrechte gelten machen? Also der, wer kann sie gelten machen? Die Frage ist die Frage nach den

Berechtigten. Wir haben gesehen, zunächst auf der Ebene der natürlichen Person, der Einzelmenschen,

wenn sie so wollen, muss ein bisschen unterschieden werden. Wir haben da insbesondere Diskussionen

natürlich gehabt, wie ist das mit dem deutschen Grundrecht für Ausländer? Wir haben dann gesehen,

auf der Ebene der Berechtigten weiter stellt sich dann in etwas problematischer Weise die Frage,

wie ist das eigentlich mit juristischen Personen? Das ist nicht so ganz einfach, auch von Grundrechten,

von juristischen Personen zu sprechen. Wir haben darüber diskutiert. Juristische Personen des

Privatrechts haben dann aber gesehen, juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht. Ich habe

das versucht, in eine kleine Systematik der Grundrechtsberechtigung einzubauen und wir sind

dann übergegangen zur Frage, wenn Sie so wollen, der Verpflichteten der Grundrechtsbindung,

haben da über die verschiedenen Formen der Bindung sozusagen staatlicher Institutionen gesprochen und

dann am Ende die Diskussion nochmal aufgeworfen, wie ist es eigentlich mit der Frage nach der

Drittwirkung von Grundrechten? Also sind Grundrechte auch adressiert an Private? Haben da gesagt,

grundsätzlich nein, auch wenn man das sicherlich anders diskutieren kann und gesagt, in der Praxis

werden die Probleme vor allen Dingen gelöst über die sogenannte mittelbare Wirkung der Grundrechte,

eben durch die Ausstrahlungswirkung in zivilrechtliche Rechtsverhältnisse und das

war im Grunde genommen sozusagen das System, das sich dann mit Blick auf Grundrechtswirkungen,

Grundrechtsverpflichtungen im sogenannten Mehrpersonenverhältnis habe noch am Ende

entwickelt. Gibt es von Ihrer Seite aus Fragen zu dem, was wir am Montag besprochen haben?

Scheint jedenfalls unmittelbar nicht der Fall zu sein. Dann können wir die heutige Sitzung dafür

nutzen, uns ausführlich mit der Struktur einer Grundrechteprüfung auseinanderzusetzen. Wir machen

das nachher auch anhand eines kleinen Grundlagenfalls, den hatte ich am Montag schon

ausgeteilt. Braucht noch jemand ausgedruckte Kopien davon? Könnten Sie das mal einfach so

ein bisschen in den Saal geben, dass das jeder dann sich so ein bisschen wo noch gebraucht wird,

dann nehmen kann. Ansonsten steht der Fall natürlich auch bei Stutton, wenn Sie da

elektronisch unterwegs sind. Wir schauen uns den Fall gleich an. Also wenn Sie am Montag sich

eine Kopie genommen haben, brauchen Sie sich nicht nochmal eine Kopie nehmen. Also das ist

nicht so dieses, oh Kopien werden verteilt, muss ich eine kriegen, sondern überlegen Sie,

ob Sie am Montag da waren und eine Kopie bekommen haben und wenn Sie jetzt die vergessen haben,

wieder mitzubringen, dann überlegen Sie, ob Sie sie jetzt hier im Saal wirklich brauchen

oder ob Sie vielleicht dann doch irgendwie sich anders entweder mit Ihrem mobilen Endgerät oder

sonst wie behelfen können. Ich kann nicht jedes Mal sozusagen Kopien mitbringen.

Ja, die Struktur einer Grundrechteprüfung. Zunächst einmal, warum Struktur, warum Prüfung?

Naja, also eine Prüfung ohne Struktur macht wenig Sinn. Sie haben das jedenfalls, wenn Sie im

Wintersemester angefangen haben, natürlich auch schon in anderen Kontexten kennengelernt. Wenn Sie

jetzt im Sommersemester erst angefangen haben, dann spüren Sie das jedenfalls. Das was wir im

Jurastudium, in der juristischen Ausbildung machen, ist natürlich, wir versuchen das Recht auf konkrete

Fälle bzw. bei uns sind es dann oft fiktive Fälle eben anzuwenden und das tun wir nicht in einer

sozusagen wilden, chaotischen Form, sondern wir versuchen das natürlich in eine bestimmte Struktur

zu bringen und die Struktur leitet sich oft aus dem Gesetzestext ab. Ja, also wenn Sie eine Norm

des Strafrechts haben, dann steht da, wer dies und jedes Böden tut, der wird bestraft unter anderem

vielleicht mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe oder im Zivilrecht, wer das und das

und das verkauft hat, der muss das und das und das leisten. Also wir haben sozusagen häufig die

Struktur der Prüfung, leiten wir aus dem Normtext selber ab. Das ist ja auch der erste Ansatz. Wir

werden es auch sehen, dass natürlich auch im Bereich der Grundrechte diese Struktur sich im

Kern natürlich aus dem Text des Grundgesetzes ergibt, aber es gibt eine, wenn man so möchte,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:26:06 Min

Aufnahmedatum

2022-05-05

Hochgeladen am

2022-05-06 05:59:05

Sprache

de-DE

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