4 - Unterlassungsdelikt: Garantenstellung [ID:30473]
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Meine Damen und Herren, herzlich willkommen zu unserem nächsten Podcast im Strafrecht,

Vorlesung Strafrecht 2. Wir sind beim Unterlassungsdelikt und es geht in diesem

Podcast um Garantenstellung und Garantenpflicht.

Verhalten wir jetzt nochmal das Prüfungsschema für das vorsätzliche vollendete unechte

Unterlassungsdelikt vor Augen und denken zurück an das, was wir im letzten

Podcast besprochen haben. Da ist um die Abgrenzung von tun und

unterlassen gegangen und um die Zurechnung sozusagen des Erfolges zum

Unterlassen. Und in der jetzigen Einheit geht es eben um das Merkmalprüfungsaufbau

der Garantenstellung. Und schon wenn Sie sehen, dass das hier in diesem ganzen

Prüfungsaufbau nur ein einziger Punkt ist, zu dem dieser Podcast geht, dann können

Sie daraus schon erahnen, dass das ein ziemlich wichtiger Punkt ist, zu dem es

dann doch einiges zu erzählen gibt.

Gesetzlicher Ausgangspunkt ist § 13. Wir hatten die Formulierung jetzt schon

häufiger, nämlich für ein Unterlassen ist nach diesem Gesetz jemand nur dann

strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht

eintritt, so die gesetzliche Formulierung. Rein terminologisch, das

wird mir vielleicht auch nicht immer gelingen, das in diesem Podcast

durchzuhalten, auch wenn ich mich bemühe, aber wenn wir es sauber

terminologisch halten wollen, dann ist die Position, dann sind sozusagen die

tatsächlichen Umstände, die dazu führen, dass jemand rechtlich dafür einzustehen

hat, die sogenannte Garantenstellung und die aus dieser Garantenstellung

resultierende Pflicht ist dann die sogenannte Garantenpflicht. Manchmal gehen

diese Begriffe Garantenstellung, Garantenpflicht etwas durcheinander,

manchmal kann man sie auch, wenn es nicht wirklich so nym verwendet, aber kann ein

Sachverhalt sozusagen unter beiden Aspekten auch beschreiben, aber ganz

streng genommen ist also die tatsächliche Position die Garantenstellung,

die daraus resultierende Pflicht, die Garantenpflicht. Wenn wir uns jetzt

überlegen, was bedeutet dieses rechtlich dafür einzustehen haben, dass der Erfolg

nicht eintritt, dann könnte man zunächst daran denken, das können nur Gründe

sein, die irgendwo in einem Gesetz niedergelegt sind. Das wäre sicherlich

im Grunde genommen wünschenswert, würde aber dazu führen, dass diese Liste

wahrscheinlich sehr unvollständig wäre, bzw. dann letztlich doch auch sehr

unscharf bleiben müsste und dass die Abgrenzungen zum Teil etwas willkürlich

werden. Kleine Anekdote bei dieser Gelegenheit, ich bin in einer kleinen

Gruppe von Wissenschaftlern, deren Arbeitsthema offiziell die Reform eines

allgemeinen Teils ist, aber sie müssen keine Angst haben, solange sie studieren,

ich möchte fast behaupten, solange sie als Juristen irgendwann mal arbeiten, werden

wir da nicht zu einem Reformen des allgemeinen Teils kommen, sondern im Grunde genommen

sind das so etwas dogmatische Glasperlenspiele, wo wir uns überlegen, wie

könnte ein allgemeiner Teil anders formuliert sein, ohne dass wir jetzt

ernsthaft glauben, dass der Gesetzgeber dazu irgendwelche Änderungen kommen wird.

Wie gesagt, das ist mehr so ein wissenschaftlicher Zeitvertreib und da

haben wir auch mal versucht, den Paragraphen 13 auszubuchstabieren und die

Fallgruppen alle zu benennen, in denen eine solche Garantenstellung vorliegt

oder vielleicht auch nur vorliegen kann und dann im Einzelfall zu prüfen ist, ob

wirklich eine Garantenstellung sich daraus ergibt oder nicht ergibt und die

Liste ist sehr sehr lang und sehr unübersichtlich geworden. Trotzdem sind

wir immer wieder auffälliges Stoßen, bei denen wir gesagt haben, ja, aber das passt

nicht so richtig darunter und hier müssten wir eine Gegenausnahme machen.

Also im Grunde genommen wäre das sehr schwer, das alles gesetzlich zu

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:42:35 Min

Aufnahmedatum

2021-03-31

Hochgeladen am

2021-03-31 12:06:34

Sprache

de-DE

Tags

Garantenstellung Unterlassungsdelikt Garantenpositionen Garantenpflichten
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